Pflegebedürftige im Wartestand: Reimann offenbart Verzögerungen bei Leistungsverbesserungen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 03.07.2023
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Pflegeunterstützung und -entlastungsgesetz: AOK-Bundesverband fordert langfristige Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung

Berlin (ots) – Am 1. Juli 2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hat angesichts der drohenden finanziellen Schieflage der Sozialen Pflegeversicherung eine langfristige Stabilisierung und Perspektive gefordert.

Steigende Beiträge zur kurzfristigen Rettung

Die finanziellen Belastungen der Sozialen Pflegeversicherung wurden kurzfristig über steigende Beiträge abgewendet. Ab dem 1. Juli steigt der Beitragssatz von 3,05 auf 3,4 Prozent, für Kinderlose sogar auf 4,0 Prozent. Dr. Reimann kritisiert, dass diese finanzielle Last allein von den Beitragszahlenden getragen wird.

Entlastungen für Pflegebedürftige erst ab 2024

Pflegebedürftige profitieren erst ab dem kommenden Jahr von den Entlastungen, wenn das Pflegegeld und die ambulanten Pflegesachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent angehoben werden. Zudem bemängelt die AOK, dass die Kosten für die Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen immer noch von den Beitragszahlenden geschultert werden, obwohl diese Ausgaben durch Bundesmittel finanziert werden müssten. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die Pflegebedürftigen durch die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen zu entlasten, wurden mit dem PUEG ebenfalls nicht eingehalten.

Unsicherer Kurs der Bundesregierung

Die AOK kritisiert den unsicheren Kurs der Bundesregierung und fordert zusätzliche Steuermittel, um die dringend benötigte verlässliche Finanzierung zu gewährleisten. Die Ankündigung der Regierung, erst im kommenden Jahr Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung vorzulegen, wird als Verschiebung zu Lasten der Beitragszahlenden betrachtet.

Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils

Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7. April 2022, den Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Sozialen Pflegeversicherung besser zu berücksichtigen, stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. In der kurzen Zeit sei es nicht möglich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und die notwendigen Daten zu erheben. Beitragskorrekturen können deshalb erst in der vorgesehenen Übergangszeit vorgenommen werden. Den Versicherten geht dabei jedoch kein Geld verloren, überzahlte Beiträge werden nachträglich erstattet.

AOK-Bundesverband setzt sich für verlässliche Finanzierung ein

Um die Soziale Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren, fordert der AOK-Bundesverband eine verlässliche Finanzierung. Die Organisation betont die Wichtigkeit zusätzlicher Steuermittel und appelliert an die Bundesregierung, die Pflegeversicherung nicht weiter auf unsicherem Kurs zu halten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des AOK-Bundesverbandes www.aok-bv.de.

Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Reimann: “Pflegebedürftige müssen auf Leistungsverbesserungen warten”
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