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Paritätischer begrüßt Erweiterung der Bundesstatistik im Schwangerschaftskonfliktgesetz

Pressemeldung:Paritätischer begrüßt Erweiterung der Bundesstatistik im Schwangerschaftskonfliktgesetz
Pro familia Beratungsstellen in Pforzheim und Frankfurt sorgen bundesweit für Aufsehen. Nun steht ein Referentenentwurf zum Schwangerschaftskonfliktgesetz zur Diskussion, der für eine kontroverse Debatte sorgt. Der Paritätische Gesamtverband bewertet diesen grundsätzlich positiv, sieht jedoch noch Verbesserungspotenzial. Erfahren Sie in unserem Artikel mehr über die aktuellen Entwicklungen und den Einfluss auf die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung.

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Bremen (VBR). Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Referentenentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), der eine Verbesserung im Schutz sexueller und reproduktiver Selbstbestimmungsrechte darstellt. Insbesondere die Versammlungen vor pro familia Beratungsstellen in Pforzheim und Frankfurt haben bundesweit Aufsehen erregt und zu diesem Beschluss geführt.

Pro familia ist eine große überregionale Mitgliedsorganisation des Paritätischen Gesamtverbands und verfügt bundesweit über ein Netz von 200 Beratungsstellen. Die Organisation spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Menschen in Konfliktsituationen rund um Schwangerschaft und Familienplanung.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Länder den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen müssen. Zusätzlich werden Belästigung und Behinderung von Schwangeren sowie des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verboten. Zur Durchsetzung dieser Verbote werden Bußgelder eingeführt.

Der Paritätische bewertet den Referentenentwurf grundsätzlich positiv, sieht aber noch Raum für Verbesserungen. Insbesondere sollen der zu schützende Personenkreis genauer definiert und Abstandsregelungen überprüft werden. Zudem begrüßt der Verband die geplante Erweiterung der Bundesstatistik bezüglich Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dadurch erhofft sich der Paritätische eine bessere Transparenz und mögliche Maßnahmen zur Behebung von Versorgungslücken.

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Die Stellungnahme des Paritätischen zu diesem Thema kann im Anhang vollständig nachgelesen werden. Insgesamt zeigt der Referentenentwurf eine positive Entwicklung im Schutz sexueller und reproduktiver Selbstbestimmungsrechte und stellt einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung und gesundheitlichen Versorgung dar.

Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der Versammlungen vor pro familia Beratungsstellen in Pforzheim und Frankfurt von besonderer Bedeutung. Diese Versammlungen haben gezeigt, wie wichtig der ungehinderte Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ist und wie dringend Maßnahmen zum Schutz von Schwangeren und des Personals erforderlich sind.

Der Paritätische setzt sich seit langem für die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Menschen ein und kämpft für eine umfassende Beratung und Versorgung rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch. Die Mitgliedsorganisation pro familia spielt hierbei eine herausragende Rolle und ist mit ihren 200 Beratungsstellen bundesweit eine wichtige Anlaufstelle für Menschen in Not.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Referentenentwurf des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen wichtigen Beitrag zur Sicherung sexueller und reproduktiver Selbstbestimmungsrechte leistet. Der Paritätische Gesamtverband unterstützt diesen Entwurf und hofft auf eine baldige Umsetzung, um Menschen in Konfliktsituationen rund um Schwangerschaft und Familienplanung weiterhin bestmögliche Unterstützung bieten zu können.

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Quelle: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – Der Paritätische

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