EU-Lieferkettenrichtlinie: Wichtige Entscheidung steht bevor
Anfang Februar steht die finale Abstimmung über die EU-Lieferkettenrichtlinie an, bei der die Bundesregierung dringend aufgefordert wird, nicht nur zuzustimmen, sondern sich auch klar gegen Enthaltungen zu positionieren. Diese Richtlinie zielt darauf ab, der Ausbeutung von Menschen und Umwelt entlang globaler Wertschöpfungsketten entgegenzuwirken und verbindliche Standards für Unternehmen in der gesamten EU durchzusetzen.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag klar für die Unterstützung eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen. Doch aktuell droht die Initiative am Widerstand der FDP und einiger Wirtschaftsverbände zu scheitern. Ein solcher Bruch wäre nicht nur widersprüchlich zu den bisherigen Bekenntnissen, sondern auch unverständlich angesichts der bestehenden nationalen Regelungen: Deutschland hat seit 2023 ein eigenes Sorgfaltspflichtengesetz.
Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hebt die Bedeutung einer europaweiten Regelung hervor: Sie schaffe faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und komme damit auch deutschen Firmen zugute. Er betont, dass die Richtlinie helfen würde, die unfaire Konkurrenz zu beenden, bei der Unternehmen, die Menschenrechte achten, gegenüber solchen benachteiligt werden, die davon profitieren, sie zu ignorieren.
Ein Scheitern auf EU-Ebene hätte zudem praktische Folgen: Unternehmen in Europa müssten sich mit unterschiedlichen nationalen Regulierungen auseinandersetzen, was zu einem höheren bürokratischen Aufwand führt. Bereits jetzt haben Länder wie Frankreich und Norwegen eigene nationale Regulierungen für Lieferketten eingeführt, und auch die Niederlande sind dabei, entsprechende Regelungen umzusetzen.
Eine Umfrage des Handelsblatt Research Institutes unter 2.000 deutschen Unternehmen zeigt, dass nur sieben Prozent keine Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten unterstützen. Ab 2024 wird mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung die Berichtspflicht für Unternehmen ausgeweitet. Diese Berichtspflicht gilt auch für Unternehmen im Rahmen der Lieferkettenrichtlinie, sodass sich der zusätzliche Aufwand in Grenzen hält.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist somit ein zentraler Schritt, um sicherzustellen, dass Firmen in der EU durch die Einhaltung verbindlicher Standards ihren Einfluss auf faire und nachhaltige Lieferketten ausüben. Die Zustimmung der Bundesregierung bei der Abstimmung im Februar wird als entscheidend betrachtet, um diese wichtige Initiative umzusetzen und somit die Grundlage für gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen.
Lieferkettenverantwortung in der EU: Wegweisende Regelungen mit globaler Bedeutung
Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung in der Wirtschaft. Sie stellt nicht nur für Unternehmen eine Herausforderung dar, sondern reagiert auch auf den steigenden gesellschaftlichen Druck, faire und transparente Produktionsbedingungen entlang globaler Lieferketten sicherzustellen. Im internationalen Vergleich zeigen sich verschiedene Ansätze zur Unternehmensverantwortung, mit denen andere Länder bereits vorangegangen sind. Diese Entwicklungen verdeutlichen, warum eine einheitliche Regelung innerhalb der EU von zentraler Bedeutung ist – sie soll für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen, Unsicherheiten bei Unternehmen reduzieren und gleichzeitig den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards stärken.
Zu den wichtigsten internationalen Regelungen zählen:
- Das deutsche Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten wahrzunehmen.
- Frankreichs Loi sur le devoir de vigilance, die umfangreiche Forderungen an Großunternehmen stellt.
- Das niederländische Gesetz zum verantwortungsvollen Geschäftsverhalten (Wet zorgplicht kinderarbeid), das vor allem Kinderarbeit in Lieferketten adressiert.
- Die britischen Modern Slavery Acts, die Transparenz über menschenrechtliche Risiken schaffen sollen.
Diese Beispiele zeigen, dass internationale Erwartungen an Unternehmen zunehmen und sich Corporate Social Responsibility (CSR) zunehmend zum Standard entwickelt. Für die Wirtschaft bedeutet das nicht nur Herausforderungen bei der Umsetzung und Überwachung komplexer Lieferketten, sondern auch Chancen durch eine stärkere Positionierung in puncto Nachhaltigkeit. Verbraucher profitieren von klaren Standards, die verantwortungsbewusstes Handeln fördern und das Vertrauen in Produkte und Unternehmen stärken.
Bleibt die EU ohne einheitliche Regelung, drohen zersplitterte Standards, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Unternehmen würden mit unterschiedlichen nationalen Anforderungen konfrontiert, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht. Deshalb gewinnt die anstehende Abstimmung über die Richtlinie im EU-Parlament eine besondere Signalwirkung: Sie entscheidet darüber, ob die EU gemeinsam ein starkes Zeichen für verbindliche unternehmerische Verantwortung setzt oder weiterhin auf länderspezifische Einzelakteure angewiesen ist. Damit steht nicht nur die Zukunft der Lieferkettenregulierung auf dem Spiel, sondern auch die Rolle der EU als Vorreiter für soziale und ökologische Standards weltweit.
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Menschenrechtsinstitut: Bundesregierung sollte der EU-Lieferkettenrichtlinie zustimmen
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7 Antworten
Ich dachte, wir hätten schon ein Gesetz dafür. Wieso braucht man noch ein neues?
Das nationale Gesetz reicht wohl nicht, es braucht eine EU-weite Regelung.
Andere Länder haben’s auch schon geschafft, warum soll Deutschland dann nicht mitziehen?
Stimmt, Deutschland sollte da keine Ausnahme machen.
Hab nicht alles verstanden, aber wenn es um Menschenrechte geht, sollte man zustimmen. Ganz einfach!
Wieso sollte das mehr Bürokratie bedeuten? Das macht doch alles nur komplizierter für die Firmen.
Warum ist die FDP dagegen? Wollen die keine fairen Wettbewerbsbedingungen? Klingt komisch.