Menschenrechtsinstitut fordert Zustimmung der Bundesregierung zur EU-Lieferkettenrichtlinie

Deutsches Institut für Menschenrechte ermutigt Bundesregierung, EU-Lieferkettenrichtlinie zuzustimmen Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert an die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie bei der bevorstehenden Abstimmung zuzustimmen und nicht passiv zu bleiben. Die Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und der Umwelt entgegenwirken und wurde nach langwierigen Verhandlungen nun von der FDP und einigen Wirtschaftsverbänden infrage gestellt. Dabei hatte sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für ein starkes EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass eine europaweite Regelung die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte in globalen Wertschöpfungsketten verbessern würde und deutschen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen ermöglichen könnte. Weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits nationale Gesetze zur Regulierung von Lieferketten eingeführt oder planen dies. Sollte ausgerechnet Deutschland, das bereits ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz hat, sich bei der Entscheidung enthalten, wäre dies nur schwer nachvollziehbar. Eine Umfrage zeigt zudem, dass nur sieben Prozent der deutschen Unternehmen einer Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten ablehnend gegenüberstehen. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ab 2024 in Kraft tritt, verpflichtet große Unternehmen bereits zur einheitlichen Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte, sodass der zusätzliche Berichtsaufwand unter der Lieferkettenrichtlinie nicht übermäßig hoch sein wird. Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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Bremen (VBR). Die Bundesregierung wird ermutigt, bei der finalen Abstimmung Anfang Februar der EU-Lieferkettenrichtlinie zuzustimmen, anstatt sich zu enthalten. Diese Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt entgegenwirken und die Standards entlang globaler Wertschöpfungsketten verbessern. Allerdings droht sie aufgrund des Widerstands der FDP und einiger Wirtschaftsverbände zu scheitern. Die Bundesregierung hatte sich eigentlich im Koalitionsvertrag für die Unterstützung eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen. Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betonte die Bedeutung einer europaweiten Regelung, um faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Er erklärte, dass dies deutschen Unternehmen zugutekommen würde, da es die unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die Menschenrechte achten, und solchen, die davon profitieren, beenden würde.

Ein Scheitern der EU-Lieferkettenrichtlinie hätte zur Folge, dass Unternehmen in Europa mit verschiedenen nationalen Regulierungen konfrontiert wären, was mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Andere EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Norwegen haben bereits nationale Regulierungen für Lieferketten vorangebracht, und die Niederlande sind dabei, dies ebenfalls zu tun. Deutschland hat seit 2023 bereits ein eigenes nationales Sorgfaltspflichtengesetz, daher wäre es schwer verständlich, wenn sich Deutschland auf europäischer Ebene bei der Lieferkettenrichtlinie enthält.

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Laut einer Umfrage des Handelsblatt Research Institutes bei 2.000 Unternehmen in Deutschland unterstützen nur sieben Prozent dieser Betriebe keine Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Ab 2024 tritt zudem auf EU-Ebene die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft, die Unternehmen dazu verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Dieser Berichtsstandard gilt auch für Unternehmen im Rahmen der Lieferkettenrichtlinie, sodass der zusätzliche Berichtsaufwand nicht übermäßig hoch sein wird.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist von großer Bedeutung, um die Ausbeutung von Menschen und Umwelt entlang globaler Wertschöpfungsketten zu bekämpfen. Es wird erwartet, dass Unternehmen durch die Einhaltung der Standards in den Wertschöpfungsketten ihrer Lieferanten dazu beitragen, gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen. Die Zustimmung der Bundesregierung bei der finalen Abstimmung Anfang Februar ist entscheidend, um diese wichtige Initiative umzusetzen.


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Menschenrechtsinstitut: Bundesregierung sollte der EU-Lieferkettenrichtlinie zustimmen

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Pressemeldung:Menschenrechtsinstitut fordert Zustimmung der Bundesregierung zur EU-Lieferkettenrichtlinie

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