Lindemann-Anwälte nehmen Unterlassungsantrag gegen Campact zurück: Korrektur und Einigung erzielt!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 16.08.2023
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16.08.2023 – 11:49

Berlin / Verden (ots) – Lindemann-Anwälte ziehen Unterlassungsantrag gegen Campact zurück

Berlin, 16.08.2023 – Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Rammstein-Sänger Till Lindemann vertritt, hat überraschend ihren Unterlassungsantrag gegen die Organisation Campact zurückgenommen. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Erfolg für Campact und all jene, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert haben.

Ausgangspunkt des Konflikts war eine Petition mit dem Titel “Keine Bühne für Rammstein”, die auf der Petitionsplattform WeAct von Campact gestartet wurde. Die Anwaltskanzlei hatte in ihrer Unterlassungserklärung gefordert, dass bestimmte Formulierungen in der Petition gestrichen werden sollen. Doch nun hat sie offiziell den Rückzieher gemacht.

Dr. Felix Kolb, der Geschäftsführende Vorstand von Campact e.V., zeigt sich erfreut über das positive Ende des Verfahrens: “Mit großer Freude blicken wir auf den Ausgang des Verfahrens: Till Lindemanns Kanzlei, Schertz Bergmann, hat ihren Verfügungsantrag gegen unsere WeAct-Petition zurückgenommen. Das Landgericht hatte den Parteien zuvor den Hinweis erteilt, dass man das Rekrutierungssystem als ‘sexuellen Missbrauch’ bezeichnen darf. Der Rückzug der Kanzlei kommt damit einem Eingeständnis einer Niederlage gleich. Darüber hinaus ist er ein wichtiges Signal für alle Menschen, die sich zu den Vorfällen bei Rammstein-Konzerten öffentlich geäußert haben. Und es ermutigt hoffentlich auch Menschen in anderen Fällen, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn es macht klar: Wir lassen uns die Verwendung klarer Worte nicht verbieten. Die PR-Strategie Lindemanns, sämtliche Kritiker*innen mundtot zu machen, ist letztlich gescheitert. Lindemann muss daher auch für die kompletten Kosten des Verfahrens aufkommen.”

Auch Medienrechtler Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte bewertet die Entwicklung des Verfahrens als bedeutend: “Ein Verfügungsantrag kann jederzeit zurückgenommen werden. Dass Till Lindemann jedoch nach dem gerichtlichen Hinweis, der uns Recht gibt, von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, zeigt, dass auch er seinem eigenen Antrag keine Erfolgsaussichten mehr einräumt. Für mich ist klar: Lindemann versucht, dadurch eine für ihn nachteilige gerichtliche Entscheidung zu verhindern, die Signalwirkung für andere Verfahren in der Causa Rammstein hätte.”

Die WeAct-Petition hatte die Forderung aufgestellt, die drei Rammstein-Konzerte im Berliner Olympiastadion abzusagen und argumentierte: “Solange die Vorwürfe nicht geklärt sind, sind Konzerte der Band kein sicherer Ort für Mädchen und Frauen.”

Campact e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für Bürgerbeteiligung und Menschenrechte einsetzt. Die Organisation nutzt die Petitionsplattform WeAct, um Menschen eine Stimme zu geben und Veränderungen in der Gesellschaft herbeizuführen.

Pressekontakt:
Iris Rath | Pressereferentin Campact | Tel: 0151 22125420 |
presse@campact.de | Artilleriestr. 6 | 27283 Verden

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