Bremen (VBR). In einer bemerkenswerten Entwicklung im Bereich des Familienrechts lud die SPD-Bundestagsfraktion kürzlich wichtige Verbandsvertreter und Experten zu einem internen Fachgespräch ein, um die Eckpunkte einer großen Reform des Sorge- und Umgangsrechts zu diskutieren. Unter den Eingeladenen war auch Melanie Ulbrich, die Vorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), eine Organisation, die sich seit über 45 Jahren für die Belange von Personen einsetzt, die mit Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen kämpfen.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, charakterisierte die Reform als die “größte Familienrechtsreform seit 1998” und legte dar, dass eine Vorlage der Gesetzesänderung frühestens Ende 2024 erwartet wird, mit der Hoffnung auf eine Verabschiedung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode.
Die Reform zielt darauf ab, ein modernisiertes Sorge- und Umgangsrecht zu schaffen, das praktikabel ist und allen Familienformen gerecht wird. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung von Praktikern des Familienrechts von Beginn an, um deren Erfahrung und Wissen zu nutzen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen im Einklang mit den tatsächlichen Bedürfnissen von Familien stehen.
Melanie Ulbrich betonte, dass der ISUV den Ansatz des Agenda Settings durch Eckpunkte für eine Reform begrüßt, allerdings mit dem Vorbehalt, dass bestimmte Aspekte, wie die Definitionen von “Kindeswohl” und “Kindeswohlgefährdung”, weiter präzisiert werden müssen. Nach ISUVs Auffassung sollte jedes Kind einen unantastbaren Anspruch auf Betreuung durch beide Eltern haben, unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern. Ein weiterer wichtiger Punkt sind frühe Mediation, Beratung und Coaching, um eine partnerschaftliche Betreuung der Kinder zu erreichen und häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen.
Der ISUV hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, den § 1671 BGB dahingehend zu ändern, dass Trennungseltern gleichberechtigt elterliche Verantwortung tragen und kindeswohlorientiert gemeinsam betreuen. Dies unterstreicht das Leitziel, Trennungsfamilien zu unterstützen, indem eine Kultur der Bindungstoleranz gefördert wird – die Anerkennung, dass Kinder auch nach einer Trennung in der Regel beide Elternteile behalten wollen.
Diese geplante Reform des Familienrechts stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die rechtlichen Rahmenbedingungen den veränderten gesellschaftlichen Realitäten anzupassen und die Interessen des Kindeswohls noch stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es wird deutlich, dass eine breite Diskussion und das Einbeziehen verschiedener Expertenmeinungen nicht nur wünschenswert, sondern für eine erfolgreiche und umfassende Reform von essentieller Bedeutung sind. Die weiteren Entwicklungen in diesem legislativen Prozess werden zweifellos von großem Interesse für alle sein, die von den Bestimmungen des Familienrechts betroffen sind.
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Reform des Kindschaftsrechts: Gesetzesvorlage erst Ende 2024
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