Familienrecht vor großer Reform: Neues Sorgerecht für mehr Kindeswohl und gleichberechtigte Elternschaft ab 2024

Die SPD-Fraktion plant bis Ende 2024 die größte Familienrechtsreform seit 1998 und hofft auf eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode. Die Neuregelung soll das Sorge- und Umgangsrecht modernisieren, Kindern in allen Familienformen das Recht auf Betreuung durch beide Eltern unabhängig vom Beziehungsstatus sichern und Trennungsfamilien durch gemeinsame elterliche Verantwortung stärken. Fachverbände wie der ISUV begrüßen den Entwurf, fordern aber präzisere Definitionen von „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

– SPD-Bundestagsfraktion lud Verbands- und Familienrechtsexperten zu Fachgespräch über Sorge- und Umgangsrechtsreform ein.
– Reform gilt als größte Familienrechtsreform seit 1998, Gesetzesvorlage frühestens Ende 2024 geplant.
– Ziel: Modernisiertes Sorge- und Umgangsrecht, praktikabel, inklusiv aller Familienformen, stärkt Kindeswohl.

Reform im Sorge- und Umgangsrecht: Größte Familienrechtsänderung seit über zwei Jahrzehnten

Die geplante Neuregelung im Sorge- und Umgangsrecht steht bevor und soll ein modernes Rechtsrahmenwerk schaffen, das allen Familienformen gerecht wird und praxisnah ansetzt. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, bezeichnete die Initiative als die „größte Familienrechtsreform seit 1998“. Mit Blick auf den Zeitplan erklärte sie, dass eine Vorlage der Gesetzesänderung frühestens Ende 2024 erwartet wird, verbunden mit der Hoffnung, die Reform noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.

Im Zentrum der Reform steht die Vereinfachung und Fortschreibung des Sorge- und Umgangsrechts, damit es den vielfältigen Lebensmodellen zeitgemäß entspricht. Dabei soll eine klare Orientierung an der Praxis gewährleistet sein, um Eltern und Kindern gleichermaßen gerecht zu werden. Für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist dies ein wichtiger Schritt, wie Melanie Ulbrich hervorhob: Der ISUV begrüßt den Ansatz des Agenda Settings durch Eckpunkte für eine Reform, sieht aber zugleich Änderungsbedarf. Besonders fordert der Verband eine präzisere Definition der Begriffe „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“, um eine rechtssichere und kindgerechte Anwendung sicherzustellen.*

Nach Auffassung des ISUV sollte jedes Kind einen unantastbaren Anspruch auf Betreuung durch beide Eltern haben, unabhängig vom jeweiligen Beziehungsstatus der Eltern.* Zentral ist für den Verband insbesondere die Forderung, den § 1671 BGB so zu ändern, dass Trennungseltern gleichberechtigt elterliche Verantwortung tragen und kindeswohlorientiert gemeinsam betreuen. Diese Neuausrichtung entspricht dem Leitziel, eine Kultur der Bindungstoleranz zu fördern: die Anerkennung, dass Kinder nach einer Trennung in der Regel beide Elternteile behalten wollen.*

Die Reform verfolgt somit nicht nur eine rechtliche Modernisierung, sondern auch eine soziale Perspektive, um die Lebensrealitäten von Trennungsfamilien besser zu unterstützen und ihre Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

Familienrecht im Wandel: Neue Perspektiven für Eltern und Kinder

Die Familienstruktur in Deutschland verändert sich nachhaltig. Vielfalt in der Gestaltung von Familien – von klassischen Kernfamilien über getrennt lebende Eltern bis hin zu Patchwork- und Regenbogenfamilien – prägt den Alltag vieler Menschen. Dieser gesellschaftliche Wandel macht grundlegende Anpassungen im Sorge- und Umgangsrecht unerlässlich, damit das Rechtssystem den heutigen Lebensrealitäten gerecht wird. Im Zentrum steht dabei das Kindeswohl, das eine zeitgemäße Regelung zur gemeinsamen Elternschaft und zum Umgang mit beiden Elternteilen verlangt.

Herausforderungen heutiger Familienformen

Moderne Lebensentwürfe führen zu komplexen familiären Konstellationen. Die bisherige Rechtslage orientiert sich häufig noch an traditionellen Vorstellungen, was zum Teil die Bedürfnisse von Kindern und Eltern nicht mehr optimal abdeckt. Gemeinsame Elternschaft gewinnt an Bedeutung – auch über Trennungen hinweg –, weil Kinder wichtige Beziehungen zu beiden Elternteilen brauchen. Auf der anderen Seite stellen neue Formen, etwa Mehr-Eltern-Modelle in Patchworkfamilien, das Rechtssystem vor Herausforderungen, die klare Antworten erfordern.

Diese Veränderungen machen deutlich, warum die Reform des Familienrechts jetzt relevant ist. Aktuelle familienrechtliche Regelungen stoßen an ihre Grenzen, wenn es um:

  • die Schutzbedürftigkeit der Kinder in verschiedenen Lebenskonstellationen,
  • das Recht auf Beteiligung beider Eltern an Entscheidungen,
  • sowie die Stärkung von Umgangsrechten geht.

Eine zeitgemäße Gesetzgebung muss diese Aspekte berücksichtigen und flexibel weltweit gängige Entwicklungsrichtungen aufnehmen.

Ausblick auf die praktische Umsetzung

Das Reformvorhaben setzt an der Schnittstelle von Recht und Alltag an und eröffnet Chancen für mehr Rechtssicherheit und Klarheit, jedoch auch Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung. Eltern und Kinder können künftig davon profitieren, dass gemeinsame Verantwortung betont wird und das Recht stärker auf Kooperation statt Konfliktsteuerung setzt.

Wesentliche vertragspraktische Neuerungen der geplanten Reform umfassen unter anderem:

  • Klarere Regelungen zur gemeinsamen Sorge auch bei getrennt lebenden Eltern,
  • bessere Unterstützung von Vereinbarungen zur Umgangszeitgestaltung,
  • stärkere Berücksichtigung individueller Bedürfnisse von Kindern in gemischten Familien,
  • Förderung von Mediation und alternativen Konfliktlösungen zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse.

Diese Punkte verdeutlichen, dass die Reform nicht nur rechtliche Anpassungen, sondern auch eine kulturelle Veränderung im Umgang miteinander anstrebt.

Das Gesetz, das Ende 2024 in den Bundestag eingebracht werden soll, steht exemplarisch für eine juristische Neuausrichtung, die den vielfältigen Lebenswirklichkeiten heutiger Familien gerecht wird und das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt rückt.


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Reform des Kindschaftsrechts: Gesetzesvorlage erst Ende 2024

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