Bremen (VBR). In Deutschland fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte verstärkte Maßnahmen zum Schutz von Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Angesichts eines bemerkenswerten Anstiegs an Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt unterstreicht das Institut die dringende Notwendigkeit, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten nachhaltig zu sichern.
Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts, legt dar, dass Deutschland mit lediglich etwa 6.800 Frauenhaus-Plätzen weit hinter dem Bedarf zurückbleibt. Um den Richtlinien der Istanbul-Konvention gerecht zu werden, fehlen ca. 14.000 Plätze. Sie plädiert für einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen sowie für eine unabhängige Finanzierung des Hilfesystems, ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, jedoch noch nicht umgesetzt wurde.
Die derzeitige Finanzierung der Frauenhäuser, die sich aus Landesmitteln, kommunalen Geldern und weiteren Quellen wie Spenden zusammensetzt, bringt große regionale Unterschiede mit sich. Insbesondere für Betroffene ohne Sozialleistungsanspruch kann dies bedeuten, dass sie für ihre Unterbringung teilweise selbst aufkommen müssen.
Tanriverdi hebt hervor, dass eine niedrigschwellige, spezialisierte, barrierefreie und bedarfsgerechte Unterstützung nicht nur eine soziale Notwendigkeit, sondern auch eine menschenrechtliche Verpflichtung darstellt, die durch die Istanbul-Konvention untermauert wird. Das Hilfesystem sollte für alle Gruppen von Betroffenen zugänglich sein, einschließlich Personen mit Behinderungen, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und wohnungslosen Frauen.
Die Verantwortung, die aus der Istanbul-Konvention resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen, obliegt nach Tanriverdis Aussage nicht nur den Ländern und Kommunen, sondern auch dem Bund. Die Errichtung eines wirksamen Schutzsystems sei entscheidend für die Gleichstellung der Geschlechter und somit eine gemeinschaftliche Aufgabe.
Die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, wurde in Deutschland am 1. Februar 2018 wirksam. Diese verpflichtet Deutschland, regelmäßig über die umgesetzten Maßnahmen zu berichten. Ein erster Evaluationsbericht der Expertengruppe GREVIO im September 2022 attestiert die Notwendigkeit einer fortlaufenden und verbesserten Implementierung der Konventionsziele. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragt, nimmt dabei eine zentrale Rolle ein, indem es die Einhaltung und Umsetzung der Konvention unabhängig überwacht.
Die Thematik geschlechtsspezifischer Gewalt und der Schutz der betroffenen Frauen ist somit eine zentrale Herausforderung, der sich nicht nur Deutschland, sondern auch andere Unterzeichnerstaaten der Istanbul-Konvention stellen müssen. Die Bemühungen, ein umfassendes Unterstützungs- und Schutzsystem zu etablieren, illustrieren den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich. Es ist ein wesentlicher Schritt, um den Betroffenen nicht nur das dringend benötigte Gefühl der Sicherheit zu geben, sondern auch die Gleichstellung der Geschlechter aktiv voranzubringen.
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Gewalt gegen Frauen: Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Stadt und Land …
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