Berlin (ots) – Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorzulegen. Das Institut betont die Dringlichkeit einer Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts, die sowohl von zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch von verschiedenen UN-Gremien gefordert wird.
Laut Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Deutschland/Europa, hat die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das AGG zu evaluieren und den Rechtsschutz von Betroffenen zu verbessern, noch nicht umgesetzt. Dabei sollen auch Schutzlücken geschlossen und der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden.
Empfehlungen von UN-Ausschüssen für eine Verbesserung des deutschen Diskriminierungsschutzes liegen bereits seit Jahren vor. Der UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) und der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) haben beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts empfohlen. Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Diskriminierungsklagen, die Ausweitung des Anwendungsbereichs des AGG auf staatliche Stellen und die Abschaffung einer Bestimmung, die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erlaubt.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) empfahl Deutschland, “angemessene Vorkehrungen” für Menschen mit Behinderungen als Diskriminierung anzuerkennen und zu sanktionieren. Bei der bevorstehenden Staatenprüfung durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung wird erwartet, dass die UN-Ausschüsse erneut Verbesserungsbedarf im Antidiskriminierungsrecht sehen und ihre Empfehlungen dazu bekräftigen werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert daher an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Reform des AGG zeitnah vorzulegen. Eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes soll alle Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung schützen und die gesellschaftliche Inklusion fördern.
Das AGG trat am 18. August 2006 in Kraft und regelt den Schutz vor rassistischer und antisemitischer Diskriminierung in Deutschland durch private Akteure wie Arbeitgeber, Vermieter und Anbieter von Waren und Dienstleistungen. Seit seinem Inkrafttreten ist das AGG nicht reformiert worden.
Weitere Informationen zum Thema finden sich im Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands sowie in der Pressemitteilung “15 Jahre AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein”. Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin, Telefon: 030 259 359 – 14, Mobil: 0160 966 50083, E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de, Twitter: @DIMR_Berlin.
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Berlin, 17.08.2023 – 16:42
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