Inklusionstaxi: Neue Initiative für barrierefreie Mobilität in Deutschland

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 24.04.2023
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Inklusionstaxi: Neue Initiative für barrierefreie Mobilität in Deutschland

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) setzen sich gemeinsam für die Etablierung des Inklusionstaxis in Deutschland ein. Durch eine neu gegründete Kommission sollen politische Debatten angeregt und Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Mobilität erarbeitet werden.

Gemeinsame Verantwortung für das Inklusionstaxi

Die Ständige Kommission Inklusionstaxi wird sich mit drei zentralen Punkten beschäftigen, die den Ausbau und die Finanzierung von Inklusionstaxis betreffen. Dazu zählen die Beratung von Verbänden, Genehmigungsbehörden und Unternehmen, die Kosten für den Umbau und die Anschaffung von Inklusionstaxis sowie die Frage, wie die erhöhten Kosten für Inklusionsfahrten ohne Belastung der Kunden oder Unternehmen gedeckt werden können.

Bundesweites Beratungsnetzwerk für inklusive Mobilität gefordert

Um die verschiedenen Akteure im Bereich der barrierefreien Mobilität zu unterstützen, fordern SoVD und TMV ein bundesweites Beratungsnetzwerk. Dieses soll den Wissensbedarf der Behörden vor Ort decken und die Sensibilität für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich der barrierefreien Mobilität stärken.

Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass die Definition von Barrierefreiheit in der BOKraft ergänzt und der Richtwert von fünf Prozent barrierefreier Fahrzeuge pro Unternehmen überprüft wird. Insbesondere im ländlichen Raum sollen Inklusionstaxis stärker gefördert werden.

Inklusionstaxis als Teil des öffentlichen Nahverkehrs

Ein weiterer zentraler Punkt der Initiative ist die Integration des Inklusionstaxis in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen soll durch eine Ergänzung des § 230 Abs. 1 SGB IX um eine Ziffer 8 “Inklusionstaxis” ermöglicht werden. Der Unternehmer, der ein Inklusionstaxi betreibt, würde eine pauschale Erstattung erhalten, wobei der Bund als Kostenträger festgeschrieben werden soll.

Mit dieser Initiative sollen wichtige Schritte in Richtung einer inklusiveren Mobilität in Deutschland unternommen werden. Die Zusammenarbeit von SoVD und TMV zeigt, dass die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Inklusionstaxi ernst genommen wird und zukünftig eine breitere Debatte über gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

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