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Heizungsgesetz ermöglicht Wahl: Flüssiggas – eine sichere Zukunft für Heizungsanlagen.

Pressemeldung:Heizungsgesetz ermöglicht Wahl: Flüssiggas – eine sichere Zukunft für Heizungsanlagen.

Berlin (ots) – Regelungen, Übergangsfristen, Austausch und Co.: Diese Fakten zu Flüssiggas im Heizungsgesetz sollten Hauseigentümer kennen

Flüssiggas-Heizungen mit biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen sind bezahlbare und pragmatische Optionen für klimafreundliches Heizen – insbesondere für den ländlichen Raum

Schon heute zukunftssicher: Mit biogenem Flüssiggas erreichen Bestandsgebäude die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien – auch ohne Komplettsanierung der Gebäudehülle

Berlin, 08.09.2023 – Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) verabschiedet, welches Flüssiggas-Heizungen mit anteilig biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen als Heizoptionen für die Wärmeversorgung mit 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien fest verankert. Diese Optionen stellen insbesondere für Menschen im ländlichen Raum abseits der Wärmenetze pragmatische und bezahlbare Lösungen dar, um klimafreundlich zu heizen. Doch welche Regelungen beinhaltet das Heizungsgesetz in Bezug auf Flüssiggas und welche Informationen sollten Hauseigentümer zu Einbau und Austausch von Heizungen kennen? Hier sind die wichtigsten Fakten im Überblick.

Keine Auswirkungen auf den Einbau von Flüssiggas-Heizungen im Jahr 2023

Das Heizungsgesetz tritt erst ab dem 1.1.2024 in Kraft. Das bedeutet, dass Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden können. Zusätzlich besteht bereits heute und auch in Zukunft die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen. Biogenes Flüssiggas besitzt die gleichen chemischen Eigenschaften wie konventionelles Flüssiggas, verursacht jedoch bis zu 90 Prozent weniger CO2. Flüssiggas-Heizungen können ohne technische Anpassungen auch mit dem erneuerbaren Energieträger betrieben werden.

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Regelungen für den Einbau von Flüssiggas-Heizungen ab 2024

Ab dem 1.1.2024 müssen Heizungen, die neu eingebaut oder ausgetauscht werden, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Anforderung gilt zunächst nur für den Einbau von Heizungen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden. In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erlaubt das Heizungsgesetz bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung den Einbau einer Flüssiggas-Heizung, die auch mit fossilem Flüssiggas betrieben werden kann. Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mindestens 15 Prozent biogenes Flüssiggas verwenden, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.

Reparatur von Flüssiggas-Heizungen während der Übergangsfrist erlaubt

Defekte Flüssiggas-Heizungen dürfen repariert und nach der Instandsetzung wie gewohnt weiterbetrieben werden. Das Heizungsgesetz tritt erst in Kraft, wenn bestehende Flüssiggas-Heizungen irreparabel beschädigt sind und ausgetauscht werden müssen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können jedoch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die 65-Prozent-Anforderung erfüllen. Innerhalb dieses Zeitraums wäre beispielsweise der Einbau einer gebrauchten Flüssiggas-Heizung als Ersatzheizung möglich. Nach Ablauf dieser Frist muss jede neu eingebaute Flüssiggas-Heizung in Bestandsgebäuden und Neubauten mit mindestens 65 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden. Eine weitere Alternative wäre der Einbau einer Flüssiggas-Hybridheizung, bei der eine Wärmepumpe als Ergänzung zur Flüssiggas-Heizung für die Spitzenlastabdeckung genutzt wird.

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Flüssiggas-Heizungen mit biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen als zukunftssichere Optionen

Das verabschiedete Heizungsgesetz verdeutlicht, dass Flüssiggas-Heizungen mit biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen zukunftssichere Modernisierungsoptionen sind. Insbesondere im ländlichen Raum, wo viele Bestandsgebäude nicht für den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe geeignet sind und eine Komplettsanierung der Gebäudehülle teuer oder kaum möglich ist, bieten diese Optionen die Möglichkeit, die 65-Prozent-Anforderung des Heizungsgesetzes zu erfüllen, ohne größere bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen.

Biogenes Flüssiggas bereits verfügbar

Biogenes Flüssiggas ist seit 2018 auf dem deutschen Markt erhältlich. Je nach eingesetzter Anlagentechnik könnten bis 2030 zwischen 143.000 und 365.000 neue Flüssiggas-Heizungen installiert werden, die in Kombination mit biogenem Flüssiggas die 65-Prozent-Anforderung des Heizungsgesetzes erfüllen. Um den steigenden Bedarf an erneuerbaren Flüssiggasen zu decken, gibt es bereits Produktionsanlagen in vielen europäischen Ländern. Die Produktionskapazitäten für biogenes Flüssiggas nehmen europaweit stetig zu.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. steht als Ansprechpartner zur Verfügung

Für weitere Informationen zum Thema steht Olaf Hermann vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. als Pressekontakt zur Verfügung. Er kann telefonisch unter 030 / 29 36 71 – 22 oder mobil unter 0170 / 457 80 72 erreicht werden. Alternativ ist er per E-Mail unter presse@dvfg.de erreichbar.

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Die Nutzung von Flüssiggas als Energieträger

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen. Im Gegensatz zu verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) wird Flüssiggas bereits unter geringem Druck flüssig. Es verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Biogenes Flüssiggas und zukünftig auch Dimethylether (rDME) sind erneuerbare Varianten von Flüssiggas. Flüssiggas findet Anwendung in Heiz- und Kühlzwecken, als Autogas, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich.

Über den Deutschen Verband Flüssiggas e.V.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. ist die Interessenvertretung der Flüssiggasbranche in Deutschland. Er setzt sich für die Förderung der Flüssiggasnutzung und die Interessen der Flüssiggasunternehmen ein. Der Verband informiert über die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Flüssiggas und unterstützt Kunden und Interessenten bei Fragen rund um den Energieträger.

Pressekontakt:
Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de

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10 Antworten

    1. Da bin ich anderer Meinung. Flüssiggas kann eine effiziente und sauberere Alternative zu anderen Energieträgern sein. Es bietet Flexibilität und reduziert Emissionen. Natürlich gibt es noch andere Optionen, aber Flüssiggas hat definitiv seine Vorteile.

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