Heizungsgesetz und Wärmeplanung: Flüssiggaswirtschaft fordert faire Chancen für alle Energieträger

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 04.09.2023
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Berlin (ots) – Die geplante Ungleichbehandlung von netzgebundenen und netzfernen Regionen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien sorgt für Unmut beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes sieht vor, dass bestehende Wärmenetze ab 2030 lediglich zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Hauseigentümer in ländlichen Regionen, die sich dezentral mit Wärme versorgen, sollen bereits ab dem nächsten Heizungseinbau 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – und das abhängig von der Gemeindegröße bereits ab 2026 bzw. 2028.

Ungleiche Belastung für Stadt und Land

Diese ungleiche Behandlung kritisiert Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des DVFG. Er betont, dass die höheren Anforderungen und kürzeren Fristen die Menschen in ländlichen Räumen bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung schwerer belasten würden als die Betreiber der Wärmenetze und ihre Kunden in den Städten. Eine Synchronisierung der Fristen und des Anteils erneuerbarer Energie sei daher dringend geboten, um gleiche Startbedingungen für Stadt und Land zu schaffen.

Wärmewende braucht Akzeptanz

Besonders Hauseigentümer in ländlichen Regionen, die oft Flüssiggas (LPG) nutzen, würden eine ungleiche Wärmewende in Stadt und Land nicht akzeptieren, so Diercks. Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten des Energieträgers, biogenes Flüssiggas und zukünftig auch Dimethylether (rDME), stehen zur Verfügung und werden in verschiedenen Bereichen wie Heizung, Kühlung, als Kraftstoff, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Forderung nach gleichen Startbedingungen

Der DVFG fordert daher eine Anpassung des Heizungsgesetzes und der kommunalen Wärmeplanung, um gleiche Startbedingungen für Stadt und Land zu gewährleisten. Es sei nicht einzusehen, warum die Netzbetreiber erst ab 2030 “liefern” sollen, während Hauseigentümer in ländlichen Räumen bereits Jahre zuvor auf erneuerbare Energien setzen müssen. Nur mit gleichen Bedingungen könne die Wärmewende die notwendige Akzeptanz in Stadt und Land finden.

Pressekontakt:
Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

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