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Höherer Kindesunterhalt und Selbstbehalt – Düsseldorfer Tabelle 2024 bietet keine Lösung für Trennungseltern

Pressemeldung:Höherer Kindesunterhalt und Selbstbehalt – Düsseldorfer Tabelle 2024 bietet keine Lösung für Trennungseltern
Die lang erwartete Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 ist endlich da – und mit ihr eine erneute Anhebung des Kindesunterhalts um 9,7 Prozent. Doch während dies für viele Trennungseltern ein positives Signal sein mag, bleibt die Frage, ob diese Lösung tatsächlich das Problem löst oder nur weiterhin Flickwerk ist. Laut dem Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV sind die Probleme noch lange nicht aus der Welt geschafft. Doch was genau steckt hinter dieser Kritik und welche Auswirkungen hat die neue Tabelle? Lesen Sie weiter, um es herauszufinden.

Bremen (VBR). 2024: Höherer Kindesunterhalt und Selbstbehalt – nur Flickwerk keine Lösung für Trennungseltern

Von unserem Redakteur

11. Dezember 2023 – 16:51

Wieder einmal wurde die Düsseldorfer Tabelle mit Spannung erwartet, aber in der Presseerklärung vom 5. Oktober wies der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV schon darauf hin: „Um 20 Prozent wird der nach der Düsseldorfer Tabelle (DTB) zu zahlende Unterhalt ab 1.1. 2024 in nur zwei Jahren gestiegen sein, wenn nicht noch etwas Außergewöhnliches geschieht.“ – Es ist nichts Außergewöhnliches passiert.

Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle (DTB) zum 1. Januar 2024 erneut um 9,7 Prozent angehoben. So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 437 auf 480 €, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 502 auf 551 €, in der dritten Altersstufe, 12 – 17 Jahre, von 588 auf 645 € und für volljährige Kinder von 628 auf 689 €. Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an. Das ist eine Steigerung wieder von fast 10 Prozent. Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, Selbstbehalt, steigt ebenfalls von 1370 auf 1450 € – 6 Prozent mehr – für Erwerbstätige und von 1120 auf 1200 € für Nichterwerbstätige. „Kindesunterhalt und Selbstbehalt sind wieder parallel angepasst worden, schließlich steigen auch die Kosten von Unterhaltspflichtigen. Damit wird Trennungseltern zwar ein positives Signal – „wir sehen eure Probleme“ – gegeben, aber die Probleme sind nicht gelöst, sondern wie seit Jahren aufgeschoben. Die Düsseldorfer Tabelle ist weiterhin nur Flickwerk. Auch die Anhebung der Einkommensgruppen um 200 EURO ist nur reine Kosmetik“, hebt die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor.

Hintergrund

„Eine Anhebung auf Grund von Inflation und Teuerung in allen existentiellen Bereichen kann dieses Jahr nicht mehr geltend gemacht werden. Der Verbraucherpreisindex stieg im November im Vergleich zum Vorjahr auf gerade einmal 3,2 Prozent, der harmonisierte Verbraucherpreisindex um 2,3 Prozent“, stellt die ISUV-Vorsitzende fest. Seit Jahren kritisiert Ulbrich, dass sich die Unterhaltshöhe von der eigentlichen Richtgröße, dem Einkommen der oder des Unterhaltspflichtigen, entfernt hat: „Ich kenne niemanden, der in den letzten beiden Jahren eine Lohnerhöhung von 20 Prozent hatte.“

Entscheidend Zahlbeträge

Für Trennungseltern sind die Zahlbeträge entscheidend. Es handelt sich um die Beträge der DTB minus hälftiges Kindergeld. Von Unterhaltspflichtigen sind diese Mindestbeträge am Anfang des Monats zu überweisen: So steigt der Mindestzahlbetrag in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 321 auf 355 €, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 377 auf 426 €, in der dritten Altersstufe, 12 – 17 Jahre, von 463 auf 520 € und für volljährige Kinder von 378 auf 439 €. „Auf das Jahr gerechnet, auf die letzten zwei Jahre gerechnet, sind dies erhebliche Steigerungen. Sie treffen insbesondere unterhaltspflichtige Mütter und Väter hart, die nur zahlen müssen, aber keinen Umgang mit den Kindern haben“, kritisiert Ulbrich und fordert „Unterhalt darf nicht mehr losgelöst von gleichberechtigter Betreuung eingefordert werden.“

Weiterhin Problem Wohnkosten

Bisher sollten 520 € für eine warme Wohnung reichen, jetzt werden pauschal wieder 520 € angesetzt. „Das ist völlig indiskutabel, unrealistisch“, betont Ulbrich. ISUV hatte Regionalisierung der Wohnkosten gefordert. „Erfreulicherweise sind die Eckpunkte des Justizministeriums auf diesen Vorschlag eingegangen, dadurch wurden Hoffnungen geweckt, die nun enttäuscht werden“, kritisiert Ulbrich.

Die Crux war einmal wieder, dass einige Oberlandesgerichten (OLGs) auf Gebiete verwiesen haben, wo man für 460 € angeblich eine warme Wohnung bekommt. „Diese OLGs geben den Takt vor. Betroffene werden darauf verwiesen, höhere Wohnkosten einzuklagen. Sie sollen quasi durch Eigeninitiative die Rechtsprechung ändern. Das ist unrealistisch, wer am Selbstbehalt knabbert, scheut Gerichts- und Anwaltskosten“, kritisiert Ulbrich.

Erwerbstätigenpauschale – Lohnabstandsgebot

lohnt sich immer“, betont Sozialminister Hubertus Heil. Arbeit lohnt sich eben nicht immer, hat Carsten Linnemann schon mehrfach aufgezeigt. Unterhaltspflichtige mit geringem Einkommen geben Linnemann , insbesondere wenn sie im Niedriglohnsektor arbeiten und vom Selbstbehalt leben müssen. Dass Arbeit sich für Unterhaltspflichtige tatsächlich lohnt, kann an der Erwerbstätigenpauschale abgelesen werden. Sie wurde nicht verändert, sie beträgt weiterhin 250 EURO. „Ein sehr negatives Signal für unterhaltspflichtige berufstätige Eltern, die jeden Tag arbeiten, Kinder erziehen, Steuern und Sozialabgaben zahlen“, kritisiert Ulbrich.

Praktisch heißt das, einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bleiben im Jahr 3000 € mehr als einem nichterwerbstätigen Bürgergeldempfänger. „Aus Respekt vor der Leistung und als Anreiz muss die Erwerbstätigenpauschale auf 400 € angehoben werden, so dass ein erwerbstätiger Elternteil, der morgens aufsteht, zur Arbeit geht, Steuern zahlt, Kinder betreut und Unterhalt zahlt 4800 € im Jahr mehr zur Verfügung hat als ein Nichterwerbstätiger“, fordert Ulbrich.

Für 4800 € im Jahr mehr lohnt sich Arbeit hoffentlich wieder. – Gerade im Zusammenhang mit dem Politikverdruss wegen der großzügigen Regelungen des Bürgergeldes, wurde hier ein deutliches Signal versäumt.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von , Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen – elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche – betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de

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10 Antworten

  1. Ich verdiene 2600 Netto und muss knapp 800€ Kinderunterhalt zahlen. Mir bleiben 1800€ und es reicht NICHT. Es interessiert keine Sau, welche ECHTEN Kosten ist habe um überhaupt arbeiten gehen zu können. Ich fahre einen kleinen Seat Leon 1.4 welcher noch mit 200€ im Monat abbezahlt wird. Dazu kommen 300€ Spritkosten, weil ich nicht in der Nähe der Arbeit (Stuttgart) leben kann. Ich zahle 700€ kalt -> 950€ warm. Das Geld reicht geradeso zum Überleben, aber ein Leben habe ich schon lange nicht mehr. Ich muss für den Rest meines Arbeitslebens ein Leben am Existenzminimum führen, während meine Ex als verbeamtete Lehrerin mit 4000 Netto + 500 Kindergeld + 800€ Kinderunterhalt = 5300€ lebt. Mal ganz ehrlich: Was soll dieser verfickte Scheissdreck!? Meine zwei Kids benötigen keine 1300€ im Monat bei dem Gehalt der Mutter. Dazu wohnt Sie noch mietfrei in einer Eigentumswohnung. WTF !? D A N K E für diese Gerechtigkeit!

  2. Die Tabelle ist totale Katastrophe. Wie soll ich 946 Unterhalz zahlen von 2000€ Netto und da soll mir 1450€ bleiben welche eh nicht reicht.
    Im meinem Fall wurde von mir verlangt ein Unterhaltstitel welchen ich nicht ändern kann. Habe keinen Geld für Anwalt. Durch die ganze ungerechte mist bin ich gezwungen meine Kinder über Sommer Ferien nur 1 Woche zu nehmen , kann denen einfach finanziell nix bieten selbst nach allem Fixkosten bleib mir 200€ zim Leben wie soll ich das noch stemmen.

    1. Ich respektiere Ihre Meinung, aber ich sehe die Düsseldorfer Tabelle 2024 nicht als gute Lösung. Sie berücksichtigt nicht alle individuellen Umstände und kann zu Ungerechtigkeiten führen. Es wäre besser, auf flexiblere Modelle zu setzen, um den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden.

  3. Hallo
    Ihr Artikel bringt es genau auf den Punkt. Ich als Unterhalszahler bin von unserem Staat total enttäuscht und fühle mich
    im Stich gelassen. Ich wohne in Süddeutschlanf und bekomme nicht mal eine Einzimmerwohnung für €520 warm.
    Personen die diese Liste erarbeitet haben sind von der Realität abgekommen. Ich arbeite jede Woche 40 Stunden und frage mich seit gestern ernsthaft „warum gehe ich noch arbeiten“.
    Es muss sich hier einiges ändern. Aber da dies keinen gross interessiert ( wenn es einen nicht selber trifft ) ändert sich auch nichts. Sie können meine Meinung sehr gerne ins Netz stellen.
    Herzliche Grüße

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