Bremen (VBR). Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 werden Personen mit höherem Einkommen höhere Sozialabgaben leisten müssen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden angehoben.
Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7100 Euro und in den alten Bundesländern bei 7300 Euro monatlich. Alles, was über diesen Betrag hinaus verdient wird, ist von Abgaben befreit.
Ab Januar 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern auf 7450 Euro monatlich und in den alten Bundesländern auf 7550 Euro monatlich.
Die Beitragssätze für 2024 bleiben unverändert: 18,6 Prozent in der Renten- und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung.
Der Höchstbeitrag für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt 2024 in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 1404,30 Euro im Westen beziehungsweise 1385,70 Euro im Osten. In der Arbeitslosenversicherung sind es 196,30 Euro im Westen beziehungsweise 193,70 Euro im Osten. Diese Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das für die Bestimmung der Entgeltpunkte im Kalenderjahr verwendet wird, ist vorläufig auf 45.358 Euro im Jahr 2024 festgelegt worden.
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es deutliche Änderungen für 2024. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf brutto 62.100 Euro im Jahr (monatlich 5175 Euro brutto). Bis zu dieser Grenze sind Beschäftigte beitragspflichtig, alles darüber hinaus ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, erhöht sich 2024 ebenfalls. Lag sie 2023 bei 66.600 Euro brutto im Jahr, wird sie zukünftig bei 69.300 Euro brutto pro Jahr (5775 Euro brutto monatlich) liegen. Personen, die ein höheres Einkommen erzielen, können sich privat krankenversichern lassen.
Die genannten Informationen stammen aus einer aktuellen Pressemeldung.
Diese Neuerungen haben Auswirkungen auf diejenigen, die ein höheres Einkommen erzielen. Ab 2024 werden sie höhere Sozialabgaben leisten müssen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens für Sozialabgaben verwendet wird.
Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steigt der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Beschäftigte mit einem höheren Einkommen werden sich privat krankenversichern können.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderungen erst ab dem Jahr 2024 gelten. Personen, die von den Anpassungen betroffen sind, sollten sich rechtzeitig über ihre individuelle Situation informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Quelle: Pressemeldung der Sozialversicherungsträger
Quelle: Das ändert sich 2024
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