Gesetz zur elektronischen Patientenakte beschlossen: Was sich 2025 im Gesundheitswesen ändert – Datenschutz, Opt-Out und neue Chancen

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Digitalisierungsgesetze im Gesundheitswesen verabschiedet: Ab Januar 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, die mit Befunden und Behandlungsdaten befüllt und per Opt-Out für gemeinwohlorientierte Forschung freigegeben wird. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen unterstützt die ePA grundsätzlich, kritisiert jedoch das Opt-Out-Verfahren und die flächendeckende Speicherung sensibler psychologischer Daten als datenschutzrechtliches Risiko. Er fordert deshalb eine frühzeitige Anonymisierung, Datensparsamkeit, klare Widerspruchsrechte und eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung.
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

Unterstütze unsere Arbeit mit deiner Bewertung.
Große Konzerne kaufen Reichweite, wir setzen auf echte Leser. Deine positive Bewertung signalisiert dem Algorithmus Relevanz, stärkt unsere Sichtbarkeit und hilft, unabhängige Inhalte sichtbar zu halten.

Scanne den QR-Code oder klicke auf den Link. Du wirst direkt zu Google weitergeleitet.

– Die neuen Gesundheits-Digitalisierungsgesetze sehen ab Januar 2025 die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten vor, die automatisch mit Behandlungs- und Befunddaten befüllt und für gemeinwohlorientierte Forschung freigegeben wird (Opt-Out-Verfahren).

– Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung, kritisiert jedoch insbesondere die Pflicht zur Speicherung hochsensibler psychologischer Daten im Opt-Out-Modell und warnt vor erhöhten Datenschutzrisiken.

– Der BDP fordert u. a. frühzeitige Anonymisierung, strikte Datensparsamkeit, umfassende Aufklärung der Bevölkerung, verbindliche Mindeststandards zum Schutz vor Datenmissbrauch (national und europäisch) sowie eine Publikationspflicht für Forschungsergebnisse auf Basis der ePA-Daten.

Digitalisierungsgesetze im Gesundheitswesen verabschiedet: Startschuss für elektronische Patientenakte ab 2025

Das Bundesgesundheitsministerium hat heute bekannt gegeben, dass die Digitalisierungsgesetze im Gesundheitswesen verabschiedet wurden.* Nach der Zustimmung des Bundesrates sollen die Bundestagsbeschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten möglichst schnell in Kraft treten.* Ab Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt, die mit Daten aus Befunden und Behandlungen befüllt und auf nationaler Ebene für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke freigegeben wird.* Patient*innen, die dies nicht wünschen, müssen dem aktiv widersprechen (Opt Out) und sowohl der Befüllung der Akte als auch der weiteren Nutzung der Daten widersprechen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) unterstützt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisiert jedoch die Umstellung auf das Opt Out-Verfahren. Aus Sicht des Verbandes stellt die flächendeckende Speicherung sensibler Daten aus psychologischen und psychotherapeutischen Beratungen ein Problem für den Datenschutz dar und gefährdet den Schutz von Patientinnendaten. Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin, betont: „Der Schutz von hochsensiblen Daten von Klientinnen oder Dritten, wie Familienangehörigen oder Arbeitskolleginnen, hat aus berufsethischen Gründen höchste Priorität.“ Der Verband sieht es als bedenklich an, dass die elektronische Patientenakte nicht nur als Container für Gesundheitsdaten fungiert, sondern in ihrer Gesamtheit zunehmend zu einem großen, hochsensiblen Gesundheitsdatenprofil heranwächst, was die Anforderungen an den Datenschutz wesentlich erhöht.*

Vor diesem Hintergrund spricht sich der BDP dafür aus, dass eine frühzeitige Anonymisierung der Daten sowie der Grundsatz der Datensparsamkeit gewährleistet sein sollten. Eine breite und kritische Aufklärung der Bevölkerung zur elektronischen Patientenakte wird als ebenso wichtig erachtet. Zudem fordert der Verband, dass die nationalen Mindeststandards im Gesundheitsdatenschutz beibehalten werden und auch auf europäischer Ebene Widerspruchsrechte wie das Opt Out und der Schutz vor einem Datenmissbrauch für Forschungszwecke gewährleistet sind.* Eine sinnvolle Ergänzung wäre die Publikationspflicht von Forschungsergebnissen unter Verwendung der ePA-Daten, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.*

Gesellschaftliche Bedeutung der elektronischen Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bringt weitreichende Veränderungen mit sich – nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern für die gesamte Gesellschaft. Im Zentrum stehen Fragen nach Datenschutz, Rechten der Betroffenen und den damit verbundenen Chancen für die medizinische Forschung. Dabei wird deutlich, dass die Digitalisierung von Gesundheitsdaten ein zweischneidiges Schwert ist: Während sie erhebliche Vorteile verspricht, führen sie gleichzeitig zu kontroversen Debatten über den Umgang mit sensiblen Informationen.

Die ePA ermöglicht es, medizinische Daten digital und zentral verfügbar zu machen – für Patienten, behandelnde Ärzte und weitere berechtigte Stellen. Das kann die Versorgung verbessern, Doppeluntersuchungen vermeiden und Notfallsituationen erleichtern. Gleichzeitig steigt aber auch das Risiko von Datenmissbrauch oder unbefugtem Zugriff. So stellt sich die Frage: Wie sicher sind die Patientendaten?

Chancen und Risiken digitaler Gesundheitsdaten

Die Digitalisierung bietet Chancen, die weit über die reine Dokumentation hinausgehen. So können Gesundheitsdaten die Forschung voranbringen, individuelle Therapien verbessern und die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten. Doch diese Vorteile stehen potenziellen Risiken gegenüber:

  • Chancen: bessere medizinische Versorgung, Fortschritte bei Forschung und Prävention, einfache Zugänglichkeit der eigenen Gesundheitsinformationen
  • Risiken: Datenschutzverletzungen, Missbrauch persönlicher Daten, unklare Zugriffsrechte und die Gefahr der Stigmatisierung

International wird der Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten sehr unterschiedlich bewertet. Während einige Länder auf umfassende Datennutzung und Zentralisierung setzen, etwa im Rahmen eines Opt-Out-Prinzips, betonen andere strengere Datenschutz- und Kontrollmechanismen. In Deutschland und Europa stoßen ähnliche Modelle wie das Opt-Out auf breite gesellschaftliche und politische Debatten. Hier stehen der Schutz der Privatsphäre und die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger besonders im Fokus.

Der Ausblick: Wie entwickelt sich der Datenschutz weiter?

Die Einführung der ePA hat eine neue Ära der Diskussion um Datenschutz im Gesundheitswesen eingeläutet. Dabei wird sichtbar, dass es nicht nur um technische Sicherheit, sondern vor allem um ethische Aspekte und Vertrauensbildung geht. Künftige Entwicklungen in Deutschland und Europa werden zeigen, wie sich der Datenschutz anpasst – etwa durch erweiterte Zugangsrechte für Patientinnen und Patienten, neue Kontrollmechanismen sowie verstärkte Transparenz.

Mit Blick auf die gesellschaftliche Relevanz bedeutet das: Der Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten wird ein ständiger Balanceakt zwischen Innovation, Schutz der Persönlichkeitsrechte und gesellschaftlicher Verantwortung bleiben. Die Debatten um die ePA sind deshalb kein vorübergehendes Thema, sondern ein Ausdruck tiefgreifender Veränderungen in der Gesundheitsversorgung und im Datenschutzverständnis.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Pressemitteilung BDP sieht Verwendung von hochsensiblen Patientendaten kritisch / …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

NACHRICHTEN ZUM THEMA
Weitere aktuelle Themen aus anderen Kategorien

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge