Bremen (VBR). Das Bundesgesundheitsministerium hat heute bekannt gegeben, dass die Digitalisierungsgesetze im Gesundheitswesen verabschiedet wurden. Nachdem auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, sollen die Bundestagsbeschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten möglichst schnell in Kraft treten.
Das Ziel dieser Gesetze besteht darin, Gesundheitsdaten für die Versorgung und Forschung verfügbar zu machen. Ab Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte angelegt, mit Daten aus Befunden und Behandlungen befüllt und auf nationaler Ebene für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke freigegeben werden. Patient*innen, die dies nicht wünschen, müssen aktiv widersprechen (Opt Out) und sowohl der Befüllung der Patientenakte als auch der weiteren Nutzung der Daten widersprechen.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) unterstützt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, sieht jedoch die Umstellung auf das Opt Out-Verfahren kritisch. Insbesondere die flächendeckende Speicherung sensibler Daten aus psychologischen und psychotherapeutischen Beratungen und Behandlungen stellt aus Datenschutzsicht ein Problem dar und gefährdet den Schutz von Patient*innendaten.
Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin, betont, dass der Schutz von hochsensiblen Daten von Klient*innen oder Dritten, wie Familienangehörigen oder Arbeitskolleg*innen, aus berufsethischen Gründen höchste Priorität hat. Der Verband sieht es als bedenklich an, dass die elektronische Patientenakte nicht nur als Container für Gesundheitsdaten fungiert, sondern in ihrer Gesamtheit zunehmend zu einem großen, hochsensiblen Gesundheitsdatenprofil heranwächst. Damit steigen auch die Herausforderungen und Anforderungen an den Datenschutz.
Der BDP spricht sich daher dafür aus, dass eine frühzeitige Anonymisierung der Daten sowie der Grundsatz der Datensparsamkeit gewährleistet sein sollten. Eine breite und kritische Aufklärung der Bevölkerung zur elektronischen Patientenakte ist ebenfalls von großer Bedeutung. Für den Verband ist es zudem wichtig, dass die nationalen Mindeststandards im Gesundheitsdatenschutz beibehalten werden und auch auf europäischer Ebene Widerspruchsrechte wie das Opt Out und der Schutz vor einem Datenmissbrauch für Forschungszwecke gewährleistet sind. Eine sinnvolle Ergänzung wäre die Publikationspflicht von Forschungsergebnissen unter Verwendung der elektronischen Patientenakte-Daten, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist ein anerkannter Berufs- und Fachverband, der die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbstständigen und angestellten/beamten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen vertritt. Mit über 75 Jahren Erfahrung ist der BDP ein wichtiger Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit.
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Pressemitteilung BDP sieht Verwendung von hochsensiblen Patientendaten kritisch / …
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