Heizungsgesetz der Bundesregierung missachtet Umweltgesetze, warnt Deutsche Umwelthilfe

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 03.07.2023
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Berlin – Die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele gerät durch den überarbeiteten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Gefahr, warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die vorgesehene Möglichkeit zum Betreiben von fossilen Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht bremse den Fortschritt im Gebäudesektor und damit den Klimaschutz. Die DUH appelliert an den Bundestag, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Fossile Heizungen vs. Klimaneutralität

Der Entwurf des Heizungsgesetzes sieht vor, dass fossile Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden können, was zu erheblichen Emissionen führt. Der vorgeschlagene Umstieg auf klimaneutralen Wasserstoff oder Biomethan wird von der DUH als “Scheinlösung” bezeichnet, da diese Gase nur begrenzt verfügbar sind und zu enormen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen würden.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, ist empört über den Entwurf: “Mit ihrem neuen Gebäudeenergiegesetz geben die Ampelfraktionen die Klimaziele im Wärmesektor auf. Die Gaslobby hat sich mit ihren Interessen brutal durchgesetzt und lässt jetzt die Champagnerkorken knallen. Das ist ein massiver Rechtsbruch der Bundesregierung.” Metz betont, dass die Regierung für mehr Klimaschutz gewählt wurde und im Bereich der Gebäudeversorgung kläglich versagt. Zusätzlich kritisiert die DUH die Ausweitung der Nutzung von Biomethan und Holz zum Heizen, da dies zu hohen Betriebskosten für Mieterinnen und Mieter führen und nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein soll.

Fehlanreize und Förderung

Die DUH warnt vor den Fehlanreizen, die die geplante Förderung bringt. Die Förderfähigkeit sollte an einen effizienten und erneuerbaren Betrieb der Heizungen gekoppelt sein. Die DUH kritisiert die Verschwendung von Fördergeldern für fossil betriebene Heizungen und fordert eine Umstellung auf Wärmepumpen. Die Förderung von Gasheizungen erschwert auch den Ausbau der Wärmenetze, da neue Gasheizungen den gewünschten Anschlussdichten für Wärmenetze entgegenwirken.

Kostenfalle für Verbraucherinnen und Verbraucher

Eine Analyse von Prognos im Auftrag der DUH zeigt auf, dass fossile Gasheizungen mit steigenden Biomethananteilen bereits 2030 zu deutlich höheren Betriebskosten führen als eine Luft-Wärmepumpe. Im Mehrfamilienhaus würden etwa 15 Prozent Biomethan eine Mehrbelastung von rund 50 Cent pro Quadratmeter pro Jahr verursachen. Die DUH weist auch auf die Umweltbelastungen von “Bio”-Methan hin, da Energiepflanzen wie Mais aus intensiver Landwirtschaft verwendet werden und die in Deutschland erzeugten Mengen fossiles Gas nicht in nennenswertem Umfang ersetzen können.

Appell an den Bundestag

Die DUH fordert den Bundestag auf, dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Entwurf gefährde die Klimaziele und führe zu hohen Betriebskosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Ausweitung der Biomassenutzung solle gestoppt werden, um eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung zu fördern.

Weitere Informationen zum Thema und den Kostenberechnungen der Prognos-Analyse finden sich im Faktenpapier der DUH “Kostenfalle H2-Ready und dem Förderkonzept Wärmepumpe”.

Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz
0160 3201434, brandmeyer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Deutsche Umwelthilfe warnt vor Rechtsbruch durch neues Heizungsgesetz: Bundesregierung …
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