Heimtiergesetz: Rechtsgutachten entlarvt illegale Positivliste

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 21.06.2023
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Wiesbaden, 21. Juni 2023 – Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) ein bahnbrechendes Rechtsgutachten verfasst. Das Gutachten mit dem Titel “Zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte” untermauert unmissverständlich, dass eine Positivliste für Heimtiere gegen nationales und internationales Recht verstoßen würde. Damit stellt das Gutachten die aktuelle Diskussion über die Einführung einer solchen Liste auf den Kopf.

Verstoß gegen internationales und europäisches Recht

Das umfassende Gutachten, das auf insgesamt 167 Seiten verfasst wurde, kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere, wie sie von Bundesminister Cem Özdemir vorgeschlagen wurde, gegen Vorgaben des Völkerrechts, des Europarechts und des deutschen Grundgesetzes verstoßen würde. Eine nationale Heimtier-Positivliste würde höchstwahrscheinlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission führen. Auch eine Positivliste auf europäischer Ebene wäre nicht vereinbar mit dem Europarecht. Kurz gesagt, eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig von deren Urheber europarechtswidrig.

Renommierter Rechtsprofessor erstellt Gutachten

Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger ist ein angesehener Rechtsprofessor und Experte auf den Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts, des Europarechts sowie des deutschen und internationalen Rechts der Biotechnologie. Er wurde ehrenamtlich als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen. Seine zahlreichen Publikationen, darunter das 2018 veröffentlichte Werk “Heimtierhaltung und Verfassungsrecht”, haben ihm internationale Anerkennung eingebracht. Spranger betonte bei der Vorstellung seines Gutachtens am 17. Juni 2023, dass seine Ergebnisse sorgfältig erarbeitet wurden und im politischen Diskurs große Aufmerksamkeit verdienen.

Kostenloses Rechtsgutachten steht zur Verfügung

Das Rechtsgutachten ist kostenlos auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de in deutscher und englischer Sprache als PDF verfügbar. Diese zweisprachige Verfügbarkeit ist Prof. Spranger besonders wichtig, damit das Gutachten auch auf europäischer Ebene Beachtung findet. Die deutschsprachige Version und die englische Übersetzung werden zusammen in einem Buch veröffentlicht, das im Juli im renommierten LIT-Verlag erscheinen wird. Die Finanzierung des Projekts wurde neben dem ZZF durch den Industrieverband Heimtierbedarf (IVH), die European Pet Organization (EPO), den Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA), die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT), den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), den Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), den Zoo Leipzig, die Citizen Conservation Foundation (CC), die Wirtschaftskammer Österreich – Zoofachhandel (WKO) sowie die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe (WZF) ermöglicht.

Verstoß gegen Völkerrecht, EU-Recht und Grundgesetz

Das Gutachten von Prof. Spranger deckt auf, dass eine nationale Heimtier-Positivliste gegen verschiedene Vorgaben des Völkerrechts, des Europarechts und des deutschen Grundgesetzes verstoßen würde. Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, dem Deutschland bereits zugestimmt hat, wird durch eine nationale Positivliste verletzt. Auf EU-Ebene würde eine nationale Positivliste die Grundfreiheiten und insbesondere die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigen. Eine Heimtier-Positivliste ist nicht gerechtfertigt, da die behaupteten Gefahren von sogenannten “Gefahrtieren” nicht die Anforderungen an den Schutz der öffentlichen Sicherheit erfüllen. Das Gutachten betont auch, dass das Europarecht keine ausreichende Rechtssetzungskompetenz für den Tierschutz besitzt. Zudem wird eine nationale Positivliste gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes verstoßen und wäre unverhältnismäßig, da es mildere Mittel gibt, die gleichermaßen wirksam sind.

Pressekontakt:
Antje Schreiber
0611 447553-14
Stefanie Klinge-Engelhardt
0611 447553-13
presse@zzf.de

ZZF:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
Mainzer Straße 10
65185 Wiesbaden – Germany
www.zzf.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Rechtsgutachten belegt unmissverständlich: Positivliste für Heimtiere wäre rechtswidrig
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