Gewaltstatistik enthüllt beunruhigende Fakten zur Geschlechtergewalt in Deutschland

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 31.08.2023
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Berlin (ots) – Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland wurden erstmals in einem Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) veröffentlicht. Die GREVIO-Gruppe des Europarats hatte Deutschland in ihrem Evaluationsbericht von 2022 aufgefordert, bestehende Datenerhebungen anzupassen oder neue einzuführen. Diese unabhängige Expertengruppe überwacht die Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Bericht des DIMR liefert eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Datenlage zur geschlechtsspezifischen Gewalt in Deutschland und zeigt den Bedarf an einer kontinuierlichen Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf.

Die Berichterstattungsstelle des DIMR hat in einem aufwändigen Verfahren Daten aus verschiedenen Quellen auf Bundes- und Landesebene analysiert, einschließlich Daten nichtstaatlicher Stellen. Der Bericht identifiziert auch die notwendigen Schritte, um die Daten für ein wirksames Monitoring im Einklang mit den Menschenrechten nutzbar zu machen. Laut Müserref Tanriverdi, der Leiterin der Berichterstattungsstelle, sind belastbare Daten für die effektive Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt unerlässlich. Statistiken ermöglichen es, langfristige Trends im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beobachten und die Auswirkungen politischer Maßnahmen wie die Einrichtung von Frauenhäusern zu bewerten. Obwohl umfangreiche Daten zur geschlechtsspezifischen Gewalt in Deutschland vorhanden sind, sind sie bislang nur begrenzt nutzbar, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erfassen.

Der Bericht des DIMR lobt die umfangreichen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität, da sie Einsichten in Opfer- und Täterzahlen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bieten. Deutschland erfüllt damit teilweise seine Verpflichtungen gemäß Artikel 11 der Istanbul-Konvention. Allerdings werden im Bericht auch zentrale Lücken bei der Verfügbarkeit von Daten festgestellt, etwa in Bezug auf Sorge- und Umgangsrecht, Strafverfolgung von Tatverdächtigen, Entschädigung von Betroffenen sowie digitale Gewalt und Femizide. Zudem lassen sich die Daten teilweise nicht nach vulnerablen, diskriminierten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen unterscheiden. Diese Aufschlüsselung ist jedoch aus menschenrechtlicher Perspektive notwendig, um die Umsetzung der Konvention für alle Gruppen zu erfassen. Die Unterschiede in den Daten der Bundesländer hinsichtlich verwendeter Definitionen und Abfragen erschweren zudem den Vergleich.

Die Berichterstattungsstelle empfiehlt zur Weiterentwicklung der Datenerfassung, vorhandene Daten breiter nutzbar zu machen und die Koordinierung der Daten auf Bundesebene zu stärken. Eine ausreichende Bereitstellung von Ressourcen und Know-how für Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie zusätzliche Forschung zur Gewinnung fundierterer Erkenntnisse über Trends und Entwicklungen wird ebenfalls empfohlen.

Tanriverdi betont, dass der Bericht über die Datenlage zur geschlechtsspezifischen Gewalt vorhandene Daten sichtbar macht und deren Potenzial freilegt. Die Berichterstattungsstelle des DIMR plant, in den kommenden Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Datenhaltern die Zusammenführung und Auswertung der Daten voranzutreiben, um ein menschenrechtsbasiertes Monitoring zu ermöglichen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde von der Bundesregierung beauftragt, eine unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt einzurichten. Diese hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Die Aufbauphase der Berichterstattungsstelle wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

Die Istanbul-Konvention, der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt, ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Der Bericht über die Datenlage zur geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland sowie weitere Informationen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention können unter dem angegebenen Link abgerufen werden.

Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Erster Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland …
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