Garten winterfest machen: Steuerliche Unterstützung vom Fiskus

Pressemeldung:Garten winterfest machen: Steuerliche Unterstützung vom Fiskus

Neustadt a. d. W.: Kosten für Gartenarbeiten von der Steuer absetzen

09.10.2023 – 11:48

Ärmel hoch, Gartenhandschuhe an und los geht’s, denn jetzt gibt’s viel zu tun. Schließlich muss nochmal der Rasen gemäht, die Hecken und Bäume geschnitten, das Unkraut gejätet und alles im und rund ums Haus fit für den Winter gemacht werden. Das ist viel , für die sich manche Hilfe holen. Das kostet zwar Geld, aber einen Teil davon kann man sich mit der Steuererklärung wieder zurückholen.

In der Steuererklärung kann man die Kosten für eine Gartenhilfe als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Das betrifft Arbeiten, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten – also sowas wie Rasenmähen, Unkrautjäten, Pflanzarbeiten oder Heckenschneiden. Größere Arbeiten gelten als Handwerkerleistungen, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

„Das ist dann so etwas wie Erde ausheben, Terrasse pflastern oder auch einen Rollrasen legen. Übrigens kann man auch die Kosten für die Entsorgung von Grünschnitt angeben, wenn der Gärtner das in Rechnung stellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Garten neu angelegt oder nur umgestaltet wird.“

Für Handwerkerleistungen gilt generell: 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr werden vom Finanzamt anerkannt.

„Das gleiche Prinzip gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch hier werden 20 Prozent der Kosten anerkannt, aber mit einem großen Unterschied: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.“

Allerdings nur unter zwei Bedingungen: Erstens, man muss selbst in dem Haus wohnen, zu dem der Garten gehört. Das können auch Ferienhäuser sein. Und…

„…das Haus oder die Ferienwohnung darf kein Neubau sein. Und als Neubau gilt eine Immobilie im Steuerrecht bis zu dem Zeitpunkt, wenn sie bezugsfertig ist. Sobald die Wohnung oder das Haus so weit fertiggestellt ist, dass man einziehen kann, ist die Neubauphase rum.“

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Damit das zuständige Finanzamt die Kosten anerkennt, muss man die Rechnung mit Rechnungsnachweis bezahlt haben, also zum Beispiel per Überweisung. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an, selbst, wenn man eine Quittung hat.

„Wichtig ist außerdem, dass auf der Rechnung die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind – denn Materialkosten werden nicht anerkannt. Für Mieter gibt es eine andere Möglichkeit, denn die haben in der Regel keine Rechnung, weil ein Handwerker oder Dienstleister meistens vom Vermieter beauftragt werden. Für Mieter reicht die Nebenkostenabrechnung, um die Kosten geltend zu machen, wenn die Posten darin aufgeführt sind.“

Hilfe zu solchen und anderen steuerlichen Themen bekommt man bei der VLH.

„Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter www.vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung – einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin oder dem Berater einen Termin ausmachen.“

Wer die ganze Gartenarbeit nicht alleine machen kann oder will, kann sich gerne Hilfe holen. Und das lohnt sich gleich doppelt: Denn Sie haben Unterstützung, um alles noch vor dem Winter zu schaffen, und der Fiskus beteiligt sich an den Kosten! Mehr Tipps dazu und zu vielen weiteren Themen rund um die Einkommensteuererklärung bekommen Sie vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe unter www.vlh.de.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Den Garten winterfest machen – So hilft der Fiskus mit
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Frage: Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Antwort: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten im und rund um das Haus, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten. Dazu gehören beispielsweise Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten, Pflanzarbeiten oder Heckenschneiden. Aber auch größere Arbeiten wie das Ausheben von Erde, das Pflastern einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen können als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

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Frage: Wie hoch sind die steuerlichen Erstattungen für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Antwort: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden 20 Prozent der Kosten anerkannt. Bei Handwerkerleistungen gelten ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten, jedoch maximal 1.200 Euro im Jahr.

Frage: Gibt es Bedingungen, um haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen zu können?

Antwort: Ja, es gibt zwei Bedingungen. Erstens muss man selbst in dem Haus wohnen, zu dem der Garten gehört. Das können auch Ferienhäuser sein. Zweitens darf das Haus oder die Ferienwohnung kein Neubau sein. Als Neubau gilt eine Immobilie im Steuerrecht bis zu dem Zeitpunkt, wenn sie bezugsfertig ist.

Frage: Wie muss man die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nachweisen?

Antwort: Um die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen zu können, muss man die Rechnung mit Rechnungsnachweis bezahlt haben, zum Beispiel per Überweisung. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt, selbst wenn man eine Quittung hat. Auf der Rechnung müssen außerdem die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sein, da Materialkosten nicht anerkannt werden. Mieter können die Kosten auch über die Nebenkostenabrechnung nachweisen, sofern die Posten darin aufgeführt sind.

Frage: Wo kann man weitere Informationen zu steuerlichen Themen bekommen?

Antwort: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) bietet Hilfe zu steuerlichen Themen an. Mehr Informationen findet man auf der Webseite www.vlh.de oder man kann telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater vereinbaren.

17 Antworten

    1. Da muss ich widersprechen. Die Verwendung von Steuergeldern ist eine komplexe Angelegenheit. Es gibt immer unterschiedliche Meinungen darüber, was als wichtig angesehen wird. Eine offene Diskussion darüber wäre sinnvoller als eine abwertende Aussage.

  1. Ich finde es lächerlich, dass der Staat uns für das Winterfestmachen des Gartens unterstützt. Wozu brauchen wir das?

  2. Also ich finde, dass der ganze Gartenkram total überbewertet ist. Wer braucht schon steuerliche Unterstützung dafür?

    1. Na ja, jeder hat wohl seine eigenen Prioritäten. Aber es gibt viele Menschen, die Freude und Entspannung im Garten finden. Und wenn es steuerliche Unterstützung gibt, warum nicht? Manche Leute brauchen eben nicht nur Geld, sondern auch einen grünen Daumen.

  3. Ist es wirklich fair, dass der Fiskus uns für das Winterfestmachen des Gartens unterstützt? #Steuerzahlerleben

  4. Also ich finde es echt übertrieben, dass der Staat jetzt auch noch Geld für den Wintergarten gibt. Gehts noch?

  5. Also, ich muss sagen, ich verstehe nicht, warum der Fiskus meinen Garten winterfest machen sollte. Ich mein, das ist doch meine Aufgabe, oder nicht?

    1. Na klar ist es deine Aufgabe, deinen Garten winterfest zu machen. Aber vielleicht sollten wir auch bedenken, dass der Fiskus für die Instandhaltung unserer öffentlichen Räume verantwortlich ist. Also, nicht nur an dich denken, sondern auch an die Allgemeinheit!

  6. Also ich finde es total übertrieben, dass der Staat uns beim Winterfestmachen des Gartens unterstützen soll.

  7. Ich finde es total übertrieben, dass der Staat meine Gartenarbeit unterstützen soll. Was kommt als nächstes? Steuervergünstigungen für das Schneeräumen meiner Einfahrt? Lächerlich!

    1. Was für ein Unsinn! Ein winterfester Garten ist wichtig, um Pflanzen vor Frost zu schützen und im Frühling einen schönen Start zu haben. Nur die Natur ihren Lauf nehmen lassen führt zu faulen Pflanzen und einem verwahrlosten Garten.

  8. Also ich finde, dass der Staat ruhig mal die Kosten für meine Gartenbeleuchtung übernehmen könnte! #SplurgeOnChristmasLights

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