Finanzielle Verantwortung für Pflegeausbildung an Hochschulen: Länder müssen endlich handeln

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 08.05.2023
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AOK-Bundesverband fordert Länder zur Unterstützung der akademischen Pflegeausbildung auf

Berlin (ots) – Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisiert anlässlich der heutigen Fachanhörung zum Referentenentwurf des Pflegestudium-Stärkungsgesetzes (PflStudStG) die mangelnde Beteiligung der Länder an den Kosten für die hochschulische Pflegeausbildung.

Die geplante Neustrukturierung der Pflegeausbildung an den Hochschulen könne dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken, so Reimann. Allerdings führe die bisher fehlende Vergütung der Praxiszeiten zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil der akademischen Ausbildung gegenüber der schulischen Ausbildung. Die Vorstandsvorsitzende begrüße daher die Neustrukturierung.

Dennoch schreibe der Gesetzesentwurf die unzureichende finanzielle Beteiligung der Länder an den Ausbildungskosten fort. Es sei ordnungspolitisch nicht vertretbar, dass diese Kosten aus Beitragsmitteln der Versicherten finanziert würden. Auch dürfe das Problem nicht über steigende Eigenanteile im stationären und ambulanten Bereich auf die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen abgewälzt werden. Die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag habe schließlich eine finanzielle Entlastung um die Ausbildungskosten bei den Eigenanteilen zugesagt.

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Reimann fordert den Gesetzgeber auf, die Länder endlich in die Pflicht zu nehmen. Denn es sei eindeutig ihre Aufgabe, die Kosten für die Ausbildung der Pflegefachpersonen an den Hochschulen zu bezahlen. Das Thema Bildung ist Ländersache.

Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Pflegestudium-Stärkungsgesetzes steht zum Download bereit.

Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
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– Der AOK-Bundesverband ist ein eingetragener Verein mit einer eigenen Satzung.
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