E-Auto-Förderung 2023/2024: Tipps zum Steuersparen und Fördermöglichkeiten

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 04.09.2023
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Elektromobilität bleibt auch in den kommenden Jahren weiterhin staatlich gefördert. Allerdings fällt die finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Elektroautos ab 2023 nicht mehr so großzügig aus wie zuvor. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert über die aktuellen Fördermöglichkeiten und gibt wichtige Steuertipps für Elektroautobesitzer.

E-Auto-Förderung 2023: Einschränkungen und Beträge

Ab dem 1. Januar 2023 werden nur noch batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem sogenannten Umweltbonus gefördert. Plug-in-Hybride erhalten keine Förderung mehr. Für neu gekaufte E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro gibt es noch einen staatlichen Bonus von 4.500 Euro. Bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro beträgt der Bonus immerhin noch 3.000 Euro. Hinzu kommen weitere Zahlungen des Herstellers in Höhe von 2.250 Euro bzw. 1.500 Euro. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils zwölf Monate. Elektroautos mit einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro erhalten keine Förderung.

Auch für geleaste Fahrzeuge gelten ähnliche Fördersätze, abhängig von der Leasinglaufzeit und dem Nettolistenpreis. Allerdings reduziert sich der Umweltbonus bei einer kürzeren Leasinglaufzeit.

Wichtig: Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Unternehmen und andere Organisationen erhalten keine staatliche Unterstützung mehr für ihre Firmenwagen.

E-Auto-Förderung 2024: Neue Regelungen

Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro gefördert. Dabei gibt es einen staatlichen Bonus von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro vom Hersteller. Die Mindesthaltedauer beträgt weiterhin zwölf Monate. Auch für geleaste Fahrzeuge gelten ähnliche Fördersätze wie bei Neuwagen.

Was gilt für gebrauchte E-Autos?

Für junge Gebrauchtfahrzeuge gelten 2023 noch die gleichen Prämien wie für Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro. Ab 2024 reduziert sich die Förderung von jungen Gebrauchten auf 2.400 Euro vom Staat und 1.200 Euro vom Hersteller. Gebrauchte E-Autos müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um gefördert zu werden.

Steuern sparen mit E-Autos

Elektroautos sind nicht nur beim Kauf attraktiv, sondern bieten auch steuerliche Vorteile. Für alle bis zum 31. Dezember 2030 zugelassenen Elektrofahrzeuge entfällt die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Zusätzlich profitieren Elektroautobesitzer von niedrigeren steuerlichen Belastungen bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Elektroautos werden hierbei finanziell günstiger besteuert als herkömmliche Verbrennerfahrzeuge.

VLH-Tipp: Nutzen Sie den Firmenwagenrechner der VLH, um herauszufinden, wie viel Einkommensteuer Sie für Ihren Dienstwagen zahlen müssen.

Über die VLH

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands. Seit ihrer Gründung im Jahr 1972 bietet die VLH umfangreiche Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und beantragt steuerliche Ermäßigungen für ihre Mitglieder. Die VLH stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Pressekontakt: Christina Georgiadis, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt a.d. Weinstraße, Tel.: 06321 4901-0, presse@vlh.de, www.vlh.de/presse.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell. Ort der Erstellung: Neustadt a.d. Weinstraße, 04.09.2023 – 12:30.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel E-Auto-Förderung 2023/2024: Was ist noch möglich und wie spart man Steuern?
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