– Landgericht Köln verurteilt Eurowings nach DUH-Klage wegen irreführender CO2-Ausgleichswerbung
– Gericht bemängelt kurzlaufende Waldschutzprojekte als unzureichende CO2-Kompensation
– Urteil schafft Präzedenzfall für transparente, überprüfbare Klimaneutralitätswerbung in der Wirtschaft
Landgericht Köln stoppt irreführende Klimaneutralitätsversprechen von Eurowings
Das Landgericht Köln hat klargestellt, dass die von Eurowings genutzten Waldschutzprojekte zur CO2-Kompensation wegen ihrer kurzen Laufzeit keine verlässliche CO2-Kompensation gewährleisten können. Damit bestätigt das Gericht eine zentrale Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an irreführenden Klimaneutralitätsversprechen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, stellt fest: „Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil voll und ganz unsere Rechtsauffassung bestätigt. Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr 'CO2-neutrale' Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend, wenn sie dafür Waldschutzprojekte nutzt, die nur noch wenige Jahre gesichert sind.“
Diese Entscheidung kommt vor dem Hintergrund, dass die DUH seit Mai 2022 mehr als 40 juristische Verfahren gegen die irreführende Verwendung des Begriffs „Klimaneutralität“ eingeleitet hat. Das Urteil aus Köln könnte als richtungsweisender Präzedenzfall dienen und sendet ein deutliches Signal an Unternehmen: Die Werbung mit klimaneutralen Produkten und Dienstleistungen muss auf transparenten, nachhaltigen und überprüfbaren Methoden beruhen. Verbraucher haben ein legitimes Recht auf klare und wahrheitsgemäße Informationen bezüglich der Umweltauswirkungen ihrer Kaufentscheidungen.
Die Bedeutung des Urteils für Unternehmen, Verbraucher und die Klimadebatte
Das Urteil markiert einen wichtigen Wendepunkt im Umgang mit dem Begriff „Klimaneutralität“ in der Werbung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig mit größerer Sorgfalt und Transparenz werben müssen, wenn sie Klimafreundlichkeit oder CO₂-Ausgleich versprechen. Verbraucher bekommen dadurch mehr Orientierung und Sicherheit, da irreführende Werbeaussagen stärker unterbunden werden. Gleichzeitig wirft das Urteil grundlegende Fragen auf, wie sich Klimaschutz glaubwürdig kommunizieren lässt und welche Standards für Klimaversprechen künftig gelten sollen.
Die Rolle von „Klimaneutralität“ in der Werbung
Der Begriff „Klimaneutralität“ avanciert zunehmend zum zentralen Qualitätsmerkmal, mit dem Produkte und Dienstleistungen beworben werden. Seine Bedeutung für die Kaufentscheidung wächst, was den Druck auf Unternehmen erhöht, diese Aussagen glaubwürdig zu machen und transparent zu belegen.
Aktuelle Herausforderungen im Umgang mit Klimaversprechen sind unter anderem:
- Die Abgrenzung zwischen tatsächlicher Emissionsminderung und reinen Kompensationsmaßnahmen
- Die klare Definition, was unter klimaneutral zu verstehen ist
- Die Verantwortung für nachvollziehbare und überprüfbare Aussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Risiken durch Greenwashing, das Vertrauen und Glaubwürdigkeit untergräbt
Dieses Urteil stärkt die Debatte darüber, wie Klimaneutralität klar, verständlich und rechtssicher kommuniziert werden kann. Es zeigt, dass die juristischen Grenzen für Werbeversprechen enger gezogen werden, um Verbraucher zu schützen und die Klimaschutzziele nicht durch leere Versprechen zu gefährden.
Die weitere Entwicklung wird zeigen, wie Unternehmen und Verbände auf diese Anforderungen reagieren und welche Branchenstandards sich etablieren. Das Urteil gibt dabei den Impuls, Klimaschutz nicht nur als Marketinginstrument, sondern als verbindliche Verpflichtung zu verstehen.
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Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Fluggesellschaft Eurowings: …
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