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Berlin, 28. März 2024 - In einem bahnbrechenden Urteil hat das Landgericht Köln der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht gegeben, indem es Eurowings untersagte, Flugreisen in ihrer bisherigen Werbung als "CO2-neutral" zu deklarieren. Die DUH hatte gegen die Fluggesellschaft wegen irreführender Werbeaussagen geklagt, die auf der Nutzung kurzlebiger Waldschutzprojekte zur angeblichen CO2-Kompensation basierten. Dieser Sieg markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen irreführende Klimaschutzversprechen in der Luftfahrtbranche und stellt einen bedeutenden Erfolg für die Umwelt- und Verbraucherschutzarbeit der DUH dar.
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Bremen (VBR). In einem kürzlich gefällten Urteil hat das Landgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Bereich des – und Verbraucherschutzes getroffen, die weitreichende Implikationen für die Luftfahrtbranche und darüber hinaus haben könnte. Im Zentrum steht die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Luftfahrtunternehmen Eurowings über die Bewerbung von CO2-neutralen Flügen. Die DUH, ein renommierter Akteur im Bereich des Umweltschutzes, führte eine Klage gegen das Werbeversprechen von Eurowings an, welches Flugreisen als CO2-neutral darstellte, sofern Kunden einen geringen Aufpreis entrichten, um damit angeblich umweltschädigende Emissionen zu kompensieren. Das Gericht stellte klar, dass die von Eurowings zur Kompensation genutzten Waldschutzprojekte, aufgrund ihrer kurzen Laufzeit, nicht in der Lage sind, eine tatsächliche CO2-Kompensation zu gewährleisten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte seine Zufriedenheit über das Urteil: „Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil voll und ganz unsere Rechtsauffassung bestätigt. Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr ‚CO2-neutrale‘ Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend, wenn sie dafür Waldschutzprojekte nutzt, die nur noch wenige Jahre gesichert sind.“ Die Kritik richtet sich gegen die Praxis, die klimaschädlichen Effekte der Flüge durch in ihrer Wirksamkeit zweifelhafte Kompensationsprojekte scheinbar zu neutralisieren.

Die Hintergründe dieser Auseinandersetzung lassen tief blicken. Immer mehr Unternehmen, nicht nur in der Luftfahrtindustrie, werben mit der Klimaneutralität ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Doch die Praxis der Kompensation, anstatt einer direkten Reduktion oder Vermeidung von Emissionen, steht zunehmend in der Kritik. Die DUH hat seit Mai 2022 mehr als 40 juristische Verfahren eingeleitet, um gegen die irreführende Nutzung des Begriffs „Klimaneutralität“ vorzugehen. Der Erfolg vor dem Landgericht Köln bekräftigt die Position der DUH, die sich konsequent für eine ehrliche und wirkliche Umweltschutzmaßnahmen einsetzt.

Das Urteil des Landgerichts Köln könnte nun als Präzedenzfall für andere Verfahren dienen und setzt ein klares Signal an die Wirtschaft: Die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen als „klimaneutral“ muss auf transparenten und nachhaltigen Methoden basieren, die einer kritischen Überprüfung standhalten. Die Entscheidung hebt die Bedeutung des Verbraucherschutzes hervor und betont, dass Kunden ein darauf haben, klar und wahrheitsgemäß über die Umweltauswirkungen der angebotenen Produkte und Dienstleistungen informiert zu werden. In einer Zeit, in der das Bewusstsein für den Klimawandel und seine Auswirkungen wächst, stellt dies eine wichtige Weichenstellung in Richtung einer ehrlicheren und nachhaltigeren Geschäftspraxis dar.


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Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Fluggesellschaft Eurowings: …

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Pressemeldung:DUH-Gerichtssieg: Eurowings’ “CO2-neutrale” Werbung irreführend

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