München, 19.07.2023 – 09:00
BKK Landesverband Bayern und Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns einigen sich auf Honorarverhandlungen für 2023 und 2024
Die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben erfolgreich die Honorarverhandlungen für die kommenden Jahre abgeschlossen. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass über 2,5 Millionen Versicherte der BKK in Bayern weiterhin von den Leistungen von mehr als 10.000 Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten profitieren können.
Finanzieller Rahmen ermöglicht Solidargemeinschaft und belohnt Präventionsleistungen
Die steigenden Ausgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen belasten die Beitragszahlenden zunehmend. Daher ist es erfreulich, dass sich der BKK Landesverband Bayern und die KZVB auf einen finanziellen Rahmen einigen konnten, der sowohl die Solidargemeinschaft bezahlbar hält als auch Präventionsleistungen und methodische Fortschritte in der Behandlung angemessen honoriert, so Dr. Ralf Langejürgen, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern.
Herausforderungen für die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampel-Koalition stellt die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Trotz begrenzter Mittel müssen das wirtschaftliche Überleben der Praxen und die flächendeckende Versorgung sichergestellt werden, erklärt Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB. Die Vergütungsvereinbarung mit dem BKK Landesverband Bayern leistet dabei einen wichtigen Beitrag, um die zahnmedizinische Versorgung der BKK-Versicherten zu sichern. Allerdings steigen die Praxis- und Lebenshaltungskosten deutlich stärker als die Punktwerte, wofür die Politik in Berlin verantwortlich gemacht wird.
Anpassungen der Punktwerte für 2023 und 2024
Die Punktwerte für die einzelnen Leistungen werden im Vergleich zum Vorjahr im laufenden Jahr um 2,7 Prozent erhöht. Für das Jahr 2024 wird der Punktwert mit einer um 1,5 Prozentpunkte reduzierten Grundlohnsummensteigerung des aktuellen Jahres angepasst. Dadurch wird die gesetzlich höchstmögliche Steigerungsrate sowohl für die Punktwerte als auch für die Budgetobergrenze genutzt.
Anhebung der Vergütung für Individualprophylaxe und Früherkennung
Abweichend von dieser Regelung werden die Leistungen der Individualprophylaxe und der Früherkennung im Jahr 2023 um 3,45 Prozent gegenüber dem Vorjahr angehoben. Die Vergütung dieser Leistungsbereiche orientiert sich sowohl im laufenden Jahr als auch im Folgejahr ohne Abschlag an der Steigerungsrate der Grundlohnsumme. Zudem wurde die Obergrenze leistungsgerecht angehoben, um Fortschritte in der Behandlung von Parodontitis und anderen Erkrankungen für die BKK Versicherten zu unterstützen.
Weitere Informationen über die BKK Landesverband Bayern und deren Leistungen finden Sie auf der offiziellen Webseite unter www.bkk-bayern.de.
Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Manuela Osterloh
Pressesprecherin
Leiterin Kommunikation und Prävention
BKK Landesverband Bayern
Tel.: +49 89 74579-421 | Mobil: 0151 1516 2172
E-Mail: osterloh@bkk-lv-bayern.de | www.bkk-bayern.de
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