Dringende Forderung: Zeit für einen Kindesunterhaltsrechts-Gesetzentwurf!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 14.08.2023
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Steinheim, 14.08.2023 – 10:00

Unterhaltspflichtige Mütter und Väter sind verbittert – ISUV kämpft für gerechtere Bedingungen

Die Frage nach dem Unterhalt ist ein hochsensibles Thema, das Millionen von Menschen betrifft. Doch oft werden Unterhaltspflichtige in der öffentlichen Diskussion vernachlässigt. Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV setzt sich genau für diese Betroffenen ein und kämpft für gerechtere Bedingungen.

“Leistung muss sich lohnen”, betont Carsten Linnemann, denn genau das erleben Unterhaltspflichtige mit geringem Einkommen nicht. In den letzten drei Jahren sind massiv Eltern aus der Mittelschicht hinzugekommen, die sich zunehmend benachteiligt fühlen. Der ISUV erhält seit Einführung des Bürgergeldes ununterbrochen Zuschriften von Unterhaltspflichtigen, die auf eine Reform des Unterhaltsrechts hoffen.

Die Vorsitzende des ISUV, Melanie Ulbrich, kritisiert die bestehenden Rahmenbedingungen scharf: “Es ist respektlos, dass unterhaltspflichtige Mütter und Väter oft nicht angemessen berücksichtigt werden. Sie sind Leistungsträger, die Vollzeit arbeiten, ihre Kinder erziehen, ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Kinder bestreiten sowie Sozialabgaben und Steuern zahlen.”

Um diese Benachteiligung zu beenden, stellt der ISUV klare Forderungen auf: Der notwendige Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen muss gleichzeitig mit dem Mindestbedarf der Unterhaltsberechtigten Politik festgelegt werden. Bereits im Koalitionsvertrag von 2017 wurde die Prüfung einer verbindlichen Regelung von Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt angekündigt, bisher aber nichts umgesetzt. Hier möchte der ISUV eine Reform des Unterhaltsrechts vorantreiben und die Festlegung des notwendigen Eigenbedarfs nicht den Oberlandesgerichten überlassen.

Unterhaltspflichtige Eltern aus der Mittelschicht dürfen nicht weiter hintenanstehen. Die vorhandene Düsseldorfer Tabelle, die Jahr für Jahr Unterhaltspflichtige einseitig schlechterstellt, muss überarbeitet werden. Der ISUV fordert daher dringend einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Reform des Unterhaltsrechts ist die Schnittstelle zwischen Sozialrecht und Unterhaltsrecht. Vor allem Trennungseltern im Niedriglohnsektor, deren Einkommen oft nicht ausreicht, müssen besser unterstützt und auf mögliche Sozialleistungen hingewiesen werden.

Um eine gerechte Berechnung des Unterhalts zu gewährleisten, muss betrachtet werden, ab welchem Einkommen die Schuldner leistungsfähig sind. Es darf nicht nur um den Bedarf der Kinder gehen, sondern auch um den Bedarf der Schuldner selbst. Das Lohnabstandsgebot, das den Unterschied zwischen dem Einkommen eines Unterhaltspflichtigen und eines Bürgergeldempfängers regelt, muss stärker beachtet werden. Der ISUV fordert, dass der Abstand mindestens 300 Euro im Monat beträgt, um den Anreiz zur Leistung zu gewährleisten.

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft seit über 45 Jahren die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Die Organisation ist bundesweit organisiert, unabhängig und als gemeinnützig anerkannt.

Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an die ISUV-Bundesgeschäftsstelle oder die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de

Der ISUV steht Unterhaltspflichtigen mit Rat und Tat zur Seite und freut sich über weitere Unterstützung durch Mitgliedschaften und Spenden.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Reform des Kindesunterhaltsrechts – „Ein Gesetzentwurf muss her, jetzt!“
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