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Deutscher Fairnesspreis 2023: ver.di und Bundesverband Schauspiel zeichnen Iranische Menschenrechtsaktivistin Shole Pakravan aus

Pressemeldung:Deutscher Fairnesspreis 2023: ver.di und Bundesverband Schauspiel zeichnen Iranische Menschenrechtsaktivistin Shole Pakravan aus

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Berlin, 15. September 2023 – 12:00

Deutscher Fairnesspreis 2023: ver.di und Bundesverband Schauspiel zeichnen Iranische Menschenrechtsaktivistin Shole Pakravan aus

Mut und Tapferkeit im Iran stehen im Mittelpunkt des diesjährigen Deutschen Fairnesspreises, der am heutigen Freitagabend in Berlin verliehen wird. Die renommierte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) ehren damit Shole Pakravan, eine herausragende Menschenrechtsaktivistin aus dem Iran. Die Auszeichnung gilt nicht nur Pakravan selbst, sondern ist auch ein Zeichen der Anerkennung für tausende mutige Iranerinnen und Iraner, die sich gegen die menschenrechtsverachtende Politik des Regimes stellen.

Jury aus namhaften iranisch-stämmigen Filmschaffenden wählt Preisträgerin aus

Die Jury, bestehend aus renommierten iranisch-stämmigen Filmschaffenden Jasmin Tabatabai, Pegah Ferydoni, Melika Foroutan und Mohammad-Ali Behboudi sowie der Aktivistin Mariam Claren, hat Shole Pakravan als diesjährige Preisträgerin ausgewählt. In ihrer Begründung betont die Jury, dass Pakravan dazu beigetragen hat, den Kampf der Freiheitskämpfer im Iran bekannt zu machen und ihnen eine Stimme zu geben. Ihre Geschichte und ihr unermüdlicher Einsatz für Gerechtigkeit dienen als Vorbild für Resilienz, Mut und Ausdauer.

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Shole Pakravan – Theaterschauspielerin und Kämpferin für Gerechtigkeit

Shole Pakravan, selbst Theaterschauspielerin, setzt sich entschieden gegen Unrecht ein. Sie kämpfte sieben Jahre lang gegen das Todesurteil an, das ihre Tochter Reyhaneh Jabbari zum Opfer fiel, nachdem diese in Notwehr einen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter erstochen hatte. Trotz aller Bemühungen wurde ihre Tochter letztendlich hingerichtet. Doch anstatt aufzugeben, gründete Pakravan die Gruppe “Madaraneh” (Mutterschaft), um Müttern, die auf ähnliche Weise ihre Kinder verloren haben, beizustehen. Die Geschichte von Pakravan und ihrer Tochter wurde von der Dokumentarfilmerin Steffi Niederzoll in dem preisgekrönten Film “Sieben Winter in Teheran” festgehalten, der gestern bundesweit in den Kinos gestartet ist.

Verleihung des Deutschen Fairnesspreises im Rahmen des Deutschen Schauspielpreises

Der Deutsche Fairnesspreis wird alljährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des Deutschen Schauspielpreises vergeben und ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen ver.di und dem BFFS. Er würdigt Personen oder Produktionen, die sich in besonderer Weise für gesellschaftliche Gerechtigkeit einsetzen. Die ver.di GPB (ver.di Gemeinnützige Gesellschaft für gewerkschaftspolitische Bildung mbH) unterstützt die Ausrichtung des Preises.

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Weitere Informationen:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Julia Hoffmann, mobil: 0151 18468156.

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de
www.verdi.de/presse

Der Deutsche Fairnesspreis 2023 ehrt die Tapferkeit und den Mut von Shole Pakravan und all den Iranerinnen und Iranern, die sich für Freiheit und Gerechtigkeit einsetzen. Ihre Geschichten sind Zeugnisse von Resilienz und Ausdauer und verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung. Durch den Deutschen Fairnesspreis wird ihre wichtige Arbeit gewürdigt und setzt ein Signal gegen Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Medien-Info: Deutscher Fairnesspreis 2023: ver.di und Bundesverband Schauspiel …
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7 Antworten

  1. Ich finde es lächerlich, dass eine Iranische Menschenrechtsaktivistin ausgezeichnet wird. Was ist mit den Verletzungen der Menschenrechte im eigenen Land?

  2. Ich finde es fragwürdig, dass eine iranische Menschenrechtsaktivistin ausgezeichnet wird. Was ist mit deutschen Aktivisten?

  3. Ich finde es unglaublich, dass eine Iranische Menschenrechtsaktivistin ausgezeichnet wird. Was ist mit den Rechten der Iranischen Regierung?

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Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Freiburg (ots)

Die Idee eines Hauses für nur 1 Euro klingt verlockend. Angeboten werden diese Objekte von italienischen Gemeinden in Regionen mit Abwanderung. Den Gemeinden geht es aber nicht darum, einkommensschwachen Personen zu helfen, sondern Käufer als Investoren zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, zu sanieren und sich dazu auch ausdrücklich verpflichten. Laut idealista.it bieten folgende Gemeinden diese “case-a-1-euro” (Stichwort für die Suchmaschinen) an: Taranto, Pettineo, Pratola Peligna, Caltagirone, Cammarata, Troina, Sambuca di Sicilia, Cattolica Eraclea, Bonnanaro und Sant’Elia a Pianisi.

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Dass sich Gemeinden um solche Objekte kümmern, ist nur dann sinnvoll, wenn ein Käufer eine Sanierungspflicht übernimmt, damit das Gebäude wieder ansehenswert und bewohnbar wird und zur Wiederbelebung von alten und teilweise verlassenen Dörfern beiträgt. Kaufinteressenten dürfen sich also nicht wundern, wenn sie vertragliche Pflichten zur Sanierung übernehmen müssen.

Da aber jede Gemeinde verfahren kann wie sie möchte, sollte man möglichst bald nachfragen, was die Gemeinde über den symbolischen Euro hinaus verlangt. Eventuell wird für die geforderte Sanierung eine Frist gesetzt und eine Kaution verlangt.

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Abgesehen von den Angeboten der Gemeinden lassen sich in von Abwanderung betroffenen Gebieten auch billige sanierungsbedürftige Objekte von Privat kaufen. Der Käufer hat freie Hand und kann unter Beachtung der Bauvorschriften in dem von ihm für richtig gehaltenen Umfang sanieren und renovieren.

Zwar mögen die Preise höher ausfallen als bei den 1-Euro-Angeboten, können aber immer noch niedrig sein mit dem Vorteil, dass es für die Sanierung keine Vorgaben des Verkäufers gibt. Letztendlich kommt es auf den insgesamt zu investierenden Betrag an unter Einbezug der Sanierungskosten.

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Auch für solche 1-Euro-Objekte gibt es grundsätzlich die italienische Förderung mit steuerlichen Boni für Sanierungen, falls die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden können. Wer auf einen steuerlichen Bonus hofft, sollte möglichst frühzeitig mit Fachleuten abklären, ob dieser in Frage kommt und auch im Falle eines steuerlichen Zweitwohnsitzes von Vorteil sein kann.

Etwas Pioniergeist und viel Zeit werden notwendig sein, bemerkt Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, der die Italien-Beratung der Schutzvereinigung durchführt. Sprachliche Schwierigkeiten kommen eventuell hinzu, was aber kein unüberwindbares Hindernis sein müsse. Mit einer guten Planung und den richtigen Leuten vor Ort wird der Traum vom dolce far niente im eigenen Haus unter südlicher Sonne in Erfüllung gehen.

Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist ( www.dsa-ev.de).

Pressekontakt:

Peter Schöllhorn
DSA e. V.
Zähringerstr. 373, D-79108 Freiburg
Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de,

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Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.

Freiburg (ots)

Die Idee eines Hauses für nur 1 Euro klingt verlockend. Angeboten werden diese Objekte von italienischen Gemeinden in Regionen mit Abwanderung. Den Gemeinden geht es aber nicht darum, einkommensschwachen Personen zu helfen, sondern Käufer als Investoren zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, zu sanieren und sich dazu auch ausdrücklich verpflichten. Laut idealista.it bieten folgende Gemeinden diese “case-a-1-euro” (Stichwort für die Suchmaschinen) an: Taranto, Pettineo, Pratola Peligna, Caltagirone, Cammarata, Troina, Sambuca di Sicilia, Cattolica Eraclea, Bonnanaro und Sant’Elia a Pianisi.

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Dass sich Gemeinden um solche Objekte kümmern, ist nur dann sinnvoll, wenn ein Käufer eine Sanierungspflicht übernimmt, damit das Gebäude wieder ansehenswert und bewohnbar wird und zur Wiederbelebung von alten und teilweise verlassenen Dörfern beiträgt. Kaufinteressenten dürfen sich also nicht wundern, wenn sie vertragliche Pflichten zur Sanierung übernehmen müssen.

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Auch für solche 1-Euro-Objekte gibt es grundsätzlich die italienische Förderung mit steuerlichen Boni für Sanierungen, falls die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden können. Wer auf einen steuerlichen Bonus hofft, sollte möglichst frühzeitig mit Fachleuten abklären, ob dieser in Frage kommt und auch im Falle eines steuerlichen Zweitwohnsitzes von Vorteil sein kann.

Etwas Pioniergeist und viel Zeit werden notwendig sein, bemerkt Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, der die Italien-Beratung der Schutzvereinigung durchführt. Sprachliche Schwierigkeiten kommen eventuell hinzu, was aber kein unüberwindbares Hindernis sein müsse. Mit einer guten Planung und den richtigen Leuten vor Ort wird der Traum vom dolce far niente im eigenen Haus unter südlicher Sonne in Erfüllung gehen.

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