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Ver.di erstattet Anzeige gegen Dumont-Druck Köln wegen Betriebsverfassungsverstoß

Pressemeldung:Ver.di erstattet Anzeige gegen Dumont-Druck Köln wegen Betriebsverfassungsverstoß
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gegen die Geschäftsführer der DuMont Druck Köln Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz erstattet. Dabei wurde die Schließung der Dumont-Druckerei in Köln durchgeführt, ohne die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses zu beachten. 200 Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz und wurden auf die Straße gesetzt. Ver.di verlangt härtere Strafen für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf. Erfahre mehr über diesen Fall und die Hintergründe.

Bremen (VBR). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat eine Anzeige gegen die Geschäftsführer der DuMont Druck Köln Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH erstattet. Der Grund dafür ist ein mutmaßlicher Verstoß gegen Paragraf 121 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die DuMont-Druckerei in Köln wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2023 geschlossen, wobei gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses verstoßen wurde. Dies führte dazu, dass 200 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren und entlassen wurden.

Die Gewerkschaft ver.di wirft DuMont vor, die traditionsreiche Druckerei aus reinem Profitinteresse geschlossen zu haben und die Aufträge an ein tarifloses Unternehmen zu vergeben. Die Gewerkschaft fordert, dass Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz strenger geahndet werden und dass Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Christoph Schmitz, Bundesvorstandsmitglied von ver.di, betont, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch für große Konzerne wie DuMont gilt und dass der Gesetzgeber aufgefordert ist, aktiv zu werden.

Die DuMont-Druckerei wurde geschlossen, ohne die Beschäftigten im Voraus darüber zu informieren. Betriebsrat und Beschäftigte wurden erst nachträglich über die Entscheidung informiert. Es besteht der Verdacht, dass bewusst Gesetzesverstöße in Kauf genommen wurden, um mögliche Streiks zu verhindern. Die Druckaufträge wurden an den Mittelrhein-Verlag in Koblenz vergeben, ein Unternehmen ohne Tarifbindung. Erst nach breitem öffentlichen Protest konnte für die Beschäftigten ein Sozialplan erreicht werden.

Die Anzeige von ver.di gegen DuMont hat sowohl auf betrieblicher als auch auf gesellschaftlicher Ebene Bedeutung. Sie zeigt, wie auch große Konzerne sich nicht über das Betriebsverfassungsgesetz hinwegsetzen sollten und verdeutlicht die Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen auf die Beschäftigten. Der Fall DuMont hat zu öffentlichen Diskussionen über die Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsrechte in der Druckbranche geführt. Es wird deutlich, dass gesetzliche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend verschärft werden müssen, um solche Situationen in Zukunft zu verhindern.

Die Gewerkschaft ver.di betont mit ihrer Anzeige gegen DuMont den Kampf für die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte und einer gerechten Behandlung der Beschäftigten. Eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung sollte auch in großen Konzernen selbstverständlich sein. Der Fall DuMont wird von vielen Menschen als Beispiel dafür wahrgenommen, wie Unternehmen Gewinne über die Rechte und das Wohl der Beschäftigten stellen. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall vor Gericht ausgeht und ob er zu einer Stärkung der Mitbestimmungsrechte in der Druckbranche führen wird.


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