Berlin, 24.08.2023 – 10:30
Deutsche Umwelthilfe fordert Grundsatzurteil zur Genehmigung von Balkonkraftwerken
Berlin (ots) – Mieterinnen und Mieter in Deutschland werden daran gehindert, sich unkompliziert an der Energiewende zu beteiligen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt daher eine Klage von einer Mieterin und einem Mieter einer Wohnung in Kiel auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks. Die Hausverwaltung “Haus & Grund” untersagt ihnen die Anbringung der Balkon-Solaranlage mit unsachlichen und überzogenen Forderungen. Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik besteht. Die DUH und die Klagenden sind der Ansicht, dass die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien gesetzlich als “überragendes öffentliches Interesse” anerkannt ist und es keine sachlichen Gründe gegen ein Balkonkraftwerk gibt.
Verzögerte Genehmigung durch überzogene Forderungen
Das klagende Paar aus Kiel versucht seit November 2022, eine Erlaubnis zur Anbringung ihres Balkonkraftwerks zu erhalten. Zunächst wurde dies aus optischen Gründen untersagt. Anschließend wurden von der Hausverwaltung unter anderem ein Statik-Gutachten, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der Hauselektrik gefordert – alles Dinge, die eigentlich in der Verantwortung der Vermieterin liegen. Diese völlig überzogenen Forderungen würden das Projekt unrentabel machen.
Kläger wollen Beitrag zur Energiewende leisten
Matthias Weyland, einer der Kläger, betont: “Wir wollen unseren Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig die steigenden Strompreise besser abfedern. Leider wird uns das von unserer Hausverwaltung bisher unmöglich gemacht. In den letzten Monaten ist bei uns der Eindruck entstanden, dass Haus & Grund bewusst versucht, unser Anliegen mit absurden Forderungen und Nachweisen zu verzögern. Wir lassen uns nicht länger ausbremsen und werden nun von unserem Klagerecht Gebrauch machen.”
Appell an Bundesjustizminister Buschmann
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, fordert Bundesjustizminister Buschmann dazu auf, die Anbringung von Balkonsolarmodulen als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes gesetzlich zu verankern. Der Rechtsstreit wird zudem Klarheit darüber bringen, welche Anforderungen an Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung gestellt werden können.
Balkonkraftwerke als dezentrale Lösung für saubere Energie
Balkonkraftwerke sind eine einfache und effektive Möglichkeit, Strom dezentral zu erzeugen und den eigenen Klima-Fußabdruck zu senken. Neben der Kostenersparnis tragen sie zur Sensibilisierung für den eigenen Stromverbrauch bei und können langfristig Verhaltensänderungen bewirken. In Deutschland sind bereits 230.000 solcher Anlagen registriert, und allein in diesem Jahr wurden 137.000 weitere in Betrieb genommen.
Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich dafür ein, dass die Zustimmung der Vermieterinnen und Vermieter vereinfacht wird, um das große Potential der dezentralen sauberen Energieerzeugung zu nutzen.
Link zur Klage: https://l.duh.de/p230824a
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
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