Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Ergebnisse eines Gutachtens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima zur Sicherung der Pressezustellung. Das Gutachten empfiehlt eine Zustellförderung als wirtschaftlich sinnvoll und verfassungskonform. Der BDZV betonte, dass dies dringend erforderlich sei, da die Zustellkosten für gedruckte Zeitungen stark gestiegen seien und die Betriebswirtschaftlichkeit gefährdeten. Eine Förderung sei notwendig, um die Pressevielfalt und die demokratische Gesellschaft zu schützen. Der Verband hofft auf eine schnelle Entscheidung der Bundesregierung und eine Umsetzung noch vor der Sommerpause. Das Gutachten kann online abgerufen werden.
Original-Pressemeldung:
BDZV: Gedruckte Zeitung muss weiterhin für alle Bürger zugänglich sein / Gutachten …
BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Berlin (ots)
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) beauftragten Gutachtens zur Sicherung der Pressezustellung begrüßt. Das am 31. März in Berlin veröffentlichte Gutachten sieht eine Zustellförderung als wirtschaftlich sinnvoll und verfassungskonform an. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung bereits vereinbart, dass sie die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen gewährleisten wolle.
“Das Gutachten zeigt deutlich, dass eine Förderung der Zustellung nötig und sinnvoll ist. Es macht zugleich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Eindeutiger kann eine Handlungsempfehlung an die Bundesregierung nicht formuliert werden”, erklärte dazu Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin des BDZV.
Dies ergebe sich, führte Albert weiter aus, auch aus der aktuellen Sachlage. Aufgrund der enorm gestiegenen Zustellkosten sei eine Belieferung der Menschen mit gedruckten Zeitungen oft nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich. In der Folge sei in einigen Gebieten die Zustellung mit gedruckten Ausgaben bereits eingestellt worden.
“Wir bauen darauf, dass Bundeskanzler Olaf Scholz nun sehr schnell über die Zuständigkeit für das Thema in der Bundesregierung entscheidet und dann umgehend die Weichen für die Förderung gestellt werden. Jeder Tag, den wir verlieren, gefährdet die Pressevielfalt und am Ende unsere demokratisch verfasste Gesellschaft”, resümierte Albert. Mit den konkreten Vorschlägen des Gutachtens sei eine Regelung noch vor der Sommerpause möglich.
Die Studie ist hier abrufbar: https://ots.de/4AeYMP
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de
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Weitere Informationen über den Verband
1. Name: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V. (BDZV)
2. Gründungsjahr: 1951
3. Sitz: Berlin
4. Mitglieder: über 300 Zeitungsverlage und digitale Medienunternehmen
5. Struktur: Der BDZV ist in Landesverbände unterteilt, die sich jeweils mit regionalen Themen auseinandersetzen und eng mit der Bundesverband zusammenarbeiten.
6. Ziel: Der Verband setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder ein und vertritt diese auf nationaler und internationaler Ebene.
7. Aktivitäten: Der BDZV engagiert sich in Bereichen wie Politik, Wirtschaft, Recht und Technologie. Er bietet seinen Mitgliedern eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung.
8. Publikationen: Der Verband gibt verschiedene Publikationen heraus, unter anderem das Magazin “ZV Zeitungs-Verlag”, das sich mit aktuellen Entwicklungen im Zeitungsmarkt befasst.
9. Wichtige Zahlen: In Deutschland werden täglich etwa 15 Millionen Zeitungen verkauft. Der Umsatz der Zeitungsverlage betrug 2019 rund 8,1 Milliarden Euro.
10. Kooperation: Der BDZV kooperiert eng mit anderen Verbänden wie dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zum Austausch von Informationen und zur Interessenvertretung der Branche.