Berlin (ots) – Zum aktuell veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Der Gesetzesentwurf, der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wurde, stellt eine vielversprechende Grundlage dar, um die vorhandenen Gesundheitsdaten zukünftig noch systematischer und effektiver für die Verbesserung der Versorgung und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zu nutzen.
Eine besonders positive Maßnahme des Entwurfs ist die geplante Verbindung der Krankenkassen-Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister. Dank dieser Verknüpfung lassen sich wertvolle Erkenntnisse für eine verbesserte Versorgung gewinnen. Dies hat kürzlich auch die von der AOK unterstützte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) gezeigt.
Die AOK-Bundesverband begrüßt ebenfalls den Plan, den Krankenkassen die Nutzung der Versichertendaten zur Gesundheitsförderung zu ermöglichen. Durch die Auswertung von Abrechnungsdaten können die Krankenkassen beispielsweise Versicherte an anstehende Impfungen erinnern oder personalisierte Vorsorge-Angebote unterbreiten.
Trotz der positiven Aspekte des Gesetzesentwurfs sieht die AOK-Bundesverband jedoch einige Detail-Regelungen kritisch. Diese könnten zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand bei den Krankenkassen führen, insbesondere durch die geplante Verkürzung von Fristen zur Übermittlung von Routinedaten und die Vorab-Übermittlung von vorläufigen Daten aus der ambulanten Versorgung. Die AOK-Bundesverband betont, dass auf Kosten der Beitragszahlenden hier aufwändige Datenflüsse aufgebaut werden, ohne dass im Gegenzug ein adäquater Nutzen entsteht. Der Gesetzgeber sollte daher die Möglichkeit in Betracht ziehen, an diesen Stellen die übermittelten Daten noch einmal qualitativ zu optimieren.
Für weitere Informationen steht Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes, gerne zur Verfügung:
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