BMAS – Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2024: Höhere Bezugs- und Grenzwerte ab nächsten Jahr

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BMAS – Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2024: Höhere Bezugs- und Grenzwerte ab nächsten Jahr

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, hat das Kabinett am 11. Oktober 2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern 3,93 Prozent. Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.

Diese Verordnung hat große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung, insbesondere für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Jahr 2024 steigt die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat) und die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitentgeltgrenze) beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).

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Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 unter bmas.de abrufbar ist.

Diese Änderungen werden viele Menschen in Deutschland betreffen, da sie Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung haben. Die Anpassung der Rechengrößen basiert auf der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr und soll sicherstellen, dass die Beiträge angemessen sind. Es ist also wichtig, dass alle Betroffenen sich über die neuen Rechengrößen informieren, um zu verstehen, wie sich diese auf ihre finanzielle Situation auswirken werden.

Die Steigerung der Bezugsgröße und der Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet, dass die Höchstgrenzen für das beitragspflichtige Einkommen erhöht werden. Somit werden auch die Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden müssen, entsprechend angepasst.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 noch die Zustimmung des Bundesrats erhalten muss, bevor sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Dieser Schritt stellt sicher, dass die Verordnung demokratisch legitimiert ist und von allen Bundesländern akzeptiert wird.

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Insgesamt können die neuen Sozialversicherungsrechengrößen dazu beitragen, dass das Sozialversicherungssystem in Deutschland fair und nachvollziehbar bleibt. Durch die regelmäßige Anpassung der Rechengrößen wird sichergestellt, dass die Beiträge angemessen sind und die soziale Absicherung der Menschen gewährleistet bleibt.

Es ist ratsam, sich über die neuen Rechengrößen zu informieren und gegebenenfalls mit einem Experten über die Auswirkungen auf die individuelle finanzielle Situation zu sprechen. Dies kann helfen, eventuelle Unsicherheiten zu klären und die eigenen Finanzen entsprechend anzupassen.

Quelle: BMAS – Bundes­kabinett beschließt Sozial­­versicher­ungs­­rechen­­größen 2024

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3 Antworten

    1. Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Materie. Die Erhöhung der Bezugs- und Grenzwerte dient der Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Das ist keine Absurdität, sondern ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Informiere dich, bevor du solche Behauptungen aufstellst.

  1. Ich finde es total übertrieben, dass die Bezugs- und Grenzwerte erhöht werden. Sozialversicherung ist doch eh schon teuer genug!

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