Bremen (VBR). In der Welt des Onlinehandels stehen wichtige rechtliche Auseinandersetzungen auf der europäischen Bühne bevor, die wegweisend für die Branche sein könnten. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), ein Schlüsselspieler in diesem Sektor, hat sich nun in zwei eminenten Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) als Streithelfer eingereiht. Konkret geht es um die Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA) – einem regulativen Meilenstein der Europäischen Union (EU), der darauf abzielt, die Pflichten der Anbieter digitaler Dienste neu zu definieren.
Im Zentrum der Diskussion stehen die sogenannten Very Large Online Platforms (VLOP), die aufgrund ihrer Größe und Reichweite mit umfangreicheren Pflichten nach dem DSA konfrontiert sind. Unter diesen Unternehmen befinden sich auch Mitglieder des bevh, die entweder gegen ihre Einstufung als VLOP oder gegen spezifische Verpflichtungen vorgehen, die ihnen durch den DSA auferlegt werden. Unterstützt vom Gericht der Europäischen Union, vertreten durch die Aktenzeichen T-348/23 und T-367/23, tritt der bevh nun unterstützend auf, wobei die juristische Expertise von Kapellmann Rechtsanwälte beigesteuert wird.
Diese Entwicklung ist nicht nur ein juristisches Manöver. Sie spiegelt die fortgesetzten Bemühungen des bevh wider, die Interessen des Onlinehandels im legislativen Prozess zu vertreten. Obwohl der Verband die grundsätzliche Intention hinter dem DSA unterstützt, hatten dessen Vertreter bereits im Gesetzgebungsverfahren Bedenken erhoben, die letztlich unberücksichtigt blieben. Besonders kritisch sieht der bevh, dass viele der im DSA verankerten Pflichten primär auf Social-Media-Plattformen zugeschnitten sind und in Bezug auf den Onlinehandel wenig Sinn ergeben. Diese könnten zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen digitalen und stationären Geschäftsmodellen führen, was weitreichende Folgen für die Branche haben könnte.
Eva Behling, Syndikus-Rechtsanwältin und Leiterin Recht & Compliance beim bevh, sieht in den bevorstehenden Verfahren eine Chance, diese Bedenken in eine gerichtliche Prüfung zu überführen, um so im Interesse der gesamten E-Commerce-Branche zu handeln. Dies zeigt, dass es nicht nur um die Kritik am DSA per se geht, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Regelungen sowie deren praktische Umsetzbarkeit und Klarheit.
Die aktive Beteiligung des bevh in diesen Prozessen, unterstützt durch substantielle juristische Expertise, verdeutlicht die signifikante Rolle, die Verbände in der Mitgestaltung von Rahmenbedingungen spielen können, die letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Onlinehandels beeinflussen. Während die kommenden Monate und Jahre zeigen werden, wie diese Auseinandersetzungen ausgehen, steht außer Frage, dass die Ergebnisse dieser Verfahren maßgeblich dazu beitragen werden, die Zukunft des digitalen Handels in Europa zu formen.
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Offene Rechtsfragen des Digital Services Act: bevh als Streithelfer vor dem EuG zugelassen
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