Bremen (VBR). Personelle Überlastung bei der Polizei erwartet – DPolG warnt vor illegalem Protest
München (ots) – Der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, Thorsten Grimm, warnt vor einer Welle der personellen Überlastung bei der Polizei in Bayern und bundesweit in der kommenden Woche. Grimm kritisiert, dass einige Formen des politischen Protests nicht rechtmäßig seien und befürchtet eine Vereinnahmung der Polizei für politische Zwecke.
Grimm betont: “Bei aller Unterstützung für die politischen Proteste der Landwirte, die am Montag und in der kommenden Woche stattfinden, gehen einige Aktionen nicht nur rechtlich weit über das Ziel hinaus, sondern stellen auch eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Sicherheit dar.”
Er stellt klar: “Wir reden hier nicht von einem Generalstreik, da dies engen tariflichen Beschränkungen unterliegt und nur von Gewerkschaften ausgerufen werden darf. Unser Grundgesetz erlaubt jedoch berechtigten politischen Protest und bietet viele Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, auch für kreative Lösungen. Aber das Bedrängen und Belagern von politischen Mandatsträgern oder deren Büros sowie Angriffe gehören definitiv nicht dazu und können möglicherweise sogar Straftaten darstellen.”
Grimm verurteilt das aggressive Vorgehen einiger Demonstranten und warnt davor, dass die Protestbewegung der Landwirte von politischen Gruppen aus dem rechten Spektrum, Reichsbürgern oder Querdenkern unterwandert wird. Dies geschehe bereits in Teilen und tue den berechtigten politischen Protesten der Landwirte nicht gerecht. Er sieht die große Gefahr, dass die Polizei und ihre Einsatzkräfte erneut zwischen den Fronten stehen. Die Polizei schütze die Versammlungen und somit das Grundgesetz mit starken Kräften in Bayern und bundesweit, was in der kommenden Woche die Belastungsgrenze erreichen werde. Dabei könne dies nur im Rahmen von Genehmigungen funktionieren und habe dort Grenzen, wo die Allgemeinheit gefährdet wird. Großflächige Verkehrsgefährdungen auf deutschen Autobahnen seien nicht durch das Grundgesetz geschützt, stellt der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Bayern klar und appelliert an die Demonstranten, sich zu mäßigen.
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