Arbeitsfreie Brückentage 2024

Die Brückentage für das Jahr 2024 stehen fest und versprechen jede Menge freie Tage zwischen den Feiertagen. Besonders der Monat Mai wird mit verschiedenen Feiertagen zum absoluten Urlaubs-Highlight. Erfahren Sie hier, welche Brückentage sich besonders lohnen und wie Sie das Maximum an freien Tagen herausholen können.

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Presse /news Verbandsnachrichten

Bremen (VBR). Arbeitstage zwischen Feiertagen oder vor einem Wochenende werden als Brückentage bezeichnet. Sie sind reguläre Arbeitstage, die zwischen einem gesetzlichen Feiertag und einem ohnehin arbeitsfreien Tag, zum Beispiel einem Wochenende, liegen. Besonders viele Feiertage fallen 2024 in den Mai.

Bundesweite und regionale Brückentage 2024

Neujahr fällt 2024 auf einen Montag. In der ersten Januarwoche könntet Ihr vier Tage Urlaub nehmen und habt fünf Tage frei. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet, geht im Januar 2024 leer aus. Der Grund: Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) fällt auf einen Samstag. Aber: Am Dreikönigsfest sind in diesen Bundesländern in der Regel die Supermärkte, Banken, die Post und dergleichen geschlossen, sodass zumindest die Beschäftigten im Einzelhandel sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister etwas vom Feiertag haben.

Der Internationale Frauentag ist in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag. Diesmal fällt der 8. März auf einen Freitag. Wer vier Tage Urlaub nimmt hat fünf freie Tage am Stück.

Die Osterfeiertage sind 2024 sehr früh. Sie bieten sich aber wie jedes Jahr als Brückentage an: 16 Tage frei hat, wer vor und nach Ostern, also 25. März bis 5. April, Urlaub macht und dafür acht Urlaubstage investiert.

Alles Schöne bringt der Mai. Der Tag der Arbeit fällt 2024 auf einen Mittwoch. Wer am Donnerstag und Freitag Urlaub nimmt, hat mit dem Wochenende fünf Tage frei. Wer vor dem Maifeiertag noch den Montag und Dienstag (29. und 30. April) Urlaub nimmt, hat insgesamt sieben Tage frei.

Christi Himmelfahrt fällt traditionell auf einen Donnerstag und ist diesmal am 9. Mai. Wer Freitag, am 10. Mai einen Brückentag nimmt, hat ein langes Wochenende.

Das Pfingstfest hat traditionell zwei Feiertage – Pfingstsonntag und Pfingstmontag. 2024 fällt der Pfingstmontag auf den 20. Mai. Wer sich die vier darauffolgenden Tage frei nimmt, kann mit dem Wochenende davor und danach neun Tage am Stück der Arbeit fernbleiben.

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Wer Christi Himmelfahrt und Pfingsten kombiniert, kommt sogar auf ganze zwölf arbeitsfreie Tage und muss dafür nur sechs Urlaubstage nehmen.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen ist eine regionale Brücke zu Fronleichnam möglich. Er fällt auf Donnerstag, 30. Mai 2024. Brückentag ist Freitag, 1. Juni.

Über einen freien Tag an Mariä Himmelfahrt können sich 2024 die Bayern (in katholischen Gebieten) und Saarländer am Donnerstag, 15. August, freuen. Wer Freitag, 16. August, frei nimmt, hat ein langes Wochenende.

Der Weltkindertag fällt 2024 auf Freitag, 20. September. In Thüringen können sich also nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch alle Beschäftigten auf ein langes Wochenende freuen und müssen dafür keinen Brückentag nehmen.

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt 2024 auf einen Donnerstag. Gelegenheit für ein langes Wochenende: Mit einem Brückentag gibt es vier freie Tage am Stück.

Den Reformationstag begehen die Beschäftigten in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der regionale Feiertag am 31. Oktober fällt auf einen Donnerstag. Wer einen Tag Urlaub nimmt, hat ein langes Wochenende.

Allerheiligen ist immer am 1. November und fällt 2024 auf einen Freitag. Beschäftigte in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im Saarland haben also ein langes Wochenende.

Mit dem Buß- und Bettag profitieren die Beschäftigten in Sachsen am Mittwoch, 20. November, von einem weiteren Feiertag. Wer dort zwei Brückentage nimmt, hat fünf Tage frei.

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Arbeitnehmerfreundlich geht es in das Jahresende: Der erste Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember fällt auf einen Mittwoch, der zweite auf einen Donnerstag. Um vom 21. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 frei zu haben, müssen nur fünf Urlaubstage investiert werden.

Der Neujahrstag 2025 fällt auf einen Mittwoch. Mit sieben Tagen Urlaub ergeben sich vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 insgesamt sogar 16 freie Tage am Stück. Und: Alle die in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet haben sogar 17 Tage am Stück frei, da der 6. Januar 2025 (Heilige Drei Könige) auf einen Montag fällt.

Urlaub abstimmen

Wann und ob der Urlaub gewährt wird, hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen anderer Beschäftigter ab. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte anderer Vorrang haben – etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. Hier liegt oft das Problem. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern sind an die gesetzlichen Ferien gebunden, andere wollen gern im Sommer Urlaub machen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Betrieb gegenseitig vertreten, sollten sich absprechen. Denn die Erfahrung zeigt: Häufig wird schon bei der Planung gestritten – gerade wenn die Feiertage günstig liegen. Das Ergebnis: Der Fall wird zur Chefsache. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, wer im Team den Urlaub zuerst beantragt hat. Wichtig sind individuelle Gründe.

Bei Überschneidungen wird der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die gleichzeitige Urlaubsgewährung betrieblich möglich ist. Dabei hat er die sozialen Gesichtspunkte der Beschäftigten zu berücksichtigen – etwa wenn die Urlaubsanträge der Kolleginnen und Kollegen in die Schulferien fallen. Dann beißen in der Regel kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den sauren Apfel und müssen ihren Urlaub anders planen.

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Lassen sich die Urlaubswünsche mehrerer Kolleginnen und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern betrieblich nicht realisieren, können sonstige soziale Kriterien ausschlaggebend sein, etwa der Urlaub der Partnerin oder des Partners.

Listen und Anträge

In vielen Betrieben gibt es Listen oder Urlaubsanträge. Reichen die Beschäftigten einen abgestimmten Urlaubsplan beim Chef ein, wird er diesen in der Regel genehmigen. In einigen IG Metall-Tarifverträgen ist der Plan für Arbeitgeber sogar bindend.

Genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einfach widerrufen werden. Dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen. Das gilt erst recht, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Abgemacht ist abgemacht. Deshalb haben auch Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, beantragten Urlaub kurzfristig zu verschieben.

Eine nachträgliche Änderung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Das gilt auch bei Erkrankung. Wer sich ohne Zustimmung selbst beurlaubt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Will ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte trotz Ablehnung des Arbeitgebers in Urlaub gehen, muss er oder sie eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken.

Betriebsferien

Will der Arbeitgeber den Betrieb, Werkteile oder bestimmte Abteilungen schließen, geht das nur mit Betriebsrat. Stimmt er der Werkschließung zu, muss die ganze Belegschaft während der „Auszeit“ Urlaub nehmen. Betriebsferien können beliebig lang sein, dürfen aber nicht den gesamten Urlaubsanspruch umfassen.

Übrigens: Mit unserem Schichtkalender kannst Du Deine Brückentage geschickt planen und so das Maximum an Urlaub aus dem Jahr 2023 herausholen. Zum Schichtkalender

Und: Mit Tarif gibt es mehr Urlaubstage und ein Extra-Plus für die Reisekasse

Quelle: Brückentage 2024

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Pressemeldung:Arbeitsfreie Brückentage 2024

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