Apothekenabschlag: Spargesetz führt zu Zukunftseinbußen von 9 Millionen Euro ab sofort

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 31.03.2023
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Die Erhöhung des Apothekenabschlags durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bereitet vielen Apotheken große Probleme. Laut aktuellen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) führt die Erhöhung dazu, dass jede Apotheke im Durchschnitt einen zusätzlichen Ertragsverlust von 500 Euro hinnehmen muss. Im Februar 2023 entstehen bundesweit 9 Millionen Euro (netto) zusätzliche Rabatte zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), im längeren März 2023 dürfte der erhöhte Sparbeitrag der Apotheken bereits 11 Millionen Euro (netto) betragen – das sind rund 600 Euro Verlust pro Apotheke. Der Vorsitzende des DAV, Thomas Dittrich, kritisiert die Politik dafür, dass den Apotheken “jede Luft zum Atmen genommen wird” und warnt vor einer “verschlechterten wirtschaftlichen Situation”. Alles in allem leidet dadurch die Versorgungsstruktur der Apotheken und es wird fraglich, wie lange diese noch aufrechterhalten werden können.


Original-Pressemeldung:

Apothekenabschlag: Spargesetz beschert 9 Millionen Euro Zukunftsverlust schon im …

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Berlin (ots)

Bereits im ersten Monat seit Erhöhung des Apothekenabschlags muss jede Apotheke im Durchschnitt einen zusätzlichen Ertragsverlust von 500 Euro hinnehmen. Bei 18.000 Apotheken kommen im Februar 2023 – dem kürzesten Monat des Jahres – bundesweit 9 Millionen Euro (netto) zusätzliche Rabatte zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustande. Im längeren März 2023 dürfte der erhöhte Sparbeitrag der Apotheken bereits 11 Millionen Euro (netto) betragen – das sind rund 600 Euro Verlust pro Apotheke, die nicht mehr zur Sicherung der Patientenversorgung oder Nachwuchsgewinnung eingesetzt werden können. Das ergeben aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis monatlicher Rezeptabrechnungen der Apotheken. Ende 2022 hatte die Ampelkoalition das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen, das eine zweijährige Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) pro rezeptpflichtigem Arzneimittel seit 1. Februar 2023 vorsieht. Seit langem fließen ohnehin schon jeweils mehr als eine Milliarde Euro Apothekenabschlag pro Jahr an die gesetzlichen Krankenkassen.

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“Das Honorar für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist seit zehn Jahren nicht mehr angepasst worden”, sagt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Thomas Dittrich: “Den Apotheken in Zeiten von hohen Energiekosten, notwendigen Tarifabschlüssen und zusätzlichem Aufwand durch Lieferengpässe nun auch noch weitere Honorarabschläge abzuverlangen, ist schlichtweg absurd. Die Politik treibt die Apotheken in eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, so dass den Betrieben jede Luft zum Atmen genommen wird.” Dittrich weiter: “Die tatsächlichen oder erwarteten Milliardendefizite der Krankenkassen lassen sich durch die Apotheken sowieso nicht ausgleichen, aber hier werden wissentlich bewährte Versorgungsstrukturen aufs Spiel gesetzt. Dabei haben die Apotheken den Krankenkassen allein im Jahr 2022 mehr als 5,5 Milliarden Euro durch die Umsetzung von Rabattverträgen eingespart – das sind 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Apothekerinnen und Apotheker werden deshalb der Politik und den Krankenkassen in den kommenden Monaten noch einmal klar sagen: Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!”.

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Pressekontakt:

Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Dr. Ursula Sellerberg, Stv. Pressesprecherin, 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de

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– Die ABDA ist der Ansprechpartner für politische Entscheidungen und Regulierungen im Arzneimittelsektor.
– Der Vorstand des Verbandes besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
– Der Verband hat verschiedene Kommissionen, die sich mit Themen wie Pharmazie, Arzneimittelversorgung und Ausbildung beschäftigen.
– Die ABDA setzt sich für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung ein.
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