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Wärmeplanungsgesetz schafft Grundlage für klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung

Der Deutsche Bundestag hat das wegweisende Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, das für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland sorgt. Dank dieser neuen Regelung können Städte und Gemeinden ihre Energieversorgung in eigener Hoheit planen und schrittweise auf Erneuerbare Energien umstellen. Mit diesem Gesetz werden wir einen entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltigen Zukunft machen. Lesen Sie den vollständigen Artikel, um mehr zu erfahren.
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Wärmeplanungsgesetz schafft Grundlage für klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung
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Bremen (VBR). Der Deutsche Bundestag hat heute das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, das eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland schafft. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten.

Das Wärmeplanungsgesetz hat das Ziel, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Dafür wird den Ländern die Verpflichtung auferlegt, Wärmeplanungen durchzuführen. Diese Aufgabe kann von den Ländern auf die Kommunen übertragen werden. Das Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten, in denen festgelegt wird, welche Wärmeversorgungsart besonders geeignet ist. Dies basiert auf einer Analyse der bestehenden Wärmeversorgung und des Potenzials vor Ort. Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz legt auch Anforderungen an den Einsatz von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bereits ab dem 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.

Das Wärmeplanungsgesetz wird von Vertreterinnen und Vertretern der Vereine und Verbände begrüßt. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont, dass das Gesetz den Kommunen, Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern in Zukunft Klarheit darüber gibt, welche Energieversorgung für sie in Frage kommt und welche Möglichkeiten es in ihrem Ort gibt. Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, Wärmepläne aufzustellen, um Entscheidungen darüber zu treffen, ob die Wärme aus Geothermie, Biomasse, Windkraft, Photovoltaik oder Abwärme erzeugt wird und ob ein Fern- oder Nahwärmenetz in Frage kommt. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, betont, dass das Gesetz den Städten und Gemeinden ein Instrument bietet, um ihre Wärmeversorgung in eigener Hoheit zu entwickeln, auszubauen und schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen.

Die Vereine und Verbände sind erfreut über die technologieoffene Ausrichtung des Wärmeplanungsgesetzes. Es ermöglicht den Akteuren vor Ort, die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart zu ermitteln und zu entscheiden, ob eine leitungsgebundene Versorgung mittels Wärmenetz oder mit klimaneutralen Gasen oder eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mittels Wärmepumpe, geeigneter ist. Das Gesetz stellt sicher, dass die Wärmenetze in Deutschland immer sauberer und klimafreundlicher werden.

Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz sind aufeinander abgestimmt, um eine ganzheitliche Betrachtung der energetischen Gebäudesanierung und der Wärmeversorgung zu ermöglichen. Es gibt auch eine Möglichkeit, die Vorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden zeitlich vorzuziehen, wenn die zuständige Stelle dies entscheidet.

Zusätzlich zum Wärmeplanungsgesetz werden Änderungen am Baugesetzbuch vorgenommen, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung zu unterstützen, sowie eine Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Wärmeplanungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland. Es bietet den Kommunen und Akteuren vor Ort Planungs- und Investitionssicherheit und ermöglicht die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien. Die Vereine und Verbände begrüßen das Gesetz als einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und zur Erreichung der Klimaziele.

Quelle: Weg frei für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung

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