Bremen (VBR). Das Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Volkswagen-Konzern wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Millionen von VW-Fahrzeugen. Bereits im Februar 2023 hatte das Gericht entschieden, dass eine Software, die die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 10 Grad reduziert, unzulässig ist. Nun geht es um insgesamt 62 Diesel-Pkw Modellvarianten des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189.
Die DUH schätzt, dass mehrere Millionen Fahrzeuge von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen sind. Neben der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt, ist auch die Volkswagen AG zur Verhandlung beigeladen. Die DUH führt auf Basis des Musterverfahrens weitere Verfahren gegen Volkswagen und andere Fahrzeughersteller wegen ähnlicher Abschalteinrichtungen in anderen Modellen. Insgesamt sind rund 8,6 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c betroffen.
Die DUH fordert einen amtlichen Rückruf der manipulierten Diesel-Pkw zur Nachrüstung mit wirksamer Abgasreinigungstechnik oder eine Stilllegung der Fahrzeuge mit einer Entschädigung der Halterinnen und Halter. Die Verhandlung am Verwaltungsgericht Schleswig ist öffentlich. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, und Rechtsanwalt Remo Klinger stehen vor Ort für Interviews zur Verfügung.
Das Verfahren hat große Bedeutung für die Automobilbranche und die Gesellschaft insgesamt. Es zeigt, dass der Skandal um illegale Abschalteinrichtungen noch nicht abgeschlossen ist und dass es weiterhin wichtig ist, für saubere Luft und gerechte Lösungen für betroffene Fahrzeughalter einzutreten.
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