Verwaltungsgericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei VW-Fahrzeugen

Pressemeldung:Verwaltungsgericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei VW-Fahrzeugen
Am 17. Januar 2024 findet vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig eine bahnbrechende Verhandlung statt, die das Potential hat, die Automobilindustrie auf den Kopf zu stellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Volkswagen AG eingereicht, da sie illegale Abschalteinrichtungen in Millionen von Diesel-Pkw entdeckt hat. Bereits in einem früheren Musterverfahren hatte das Verwaltungsgericht Schleswig zugunsten der DUH entschieden und eine Software, die die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen reduziert, als unzulässig eingestuft. Nun steht die Verhandlung für weitere 62 Modellvarianten des VW-Konzerns mit dem EA 189-Motor bevor, bei denen die DUH ebenfalls auf illegale Abschalteinrichtungen gestoßen ist. Diese Klage betrifft insgesamt mehrere Millionen Fahrzeuge. Die DUH fordert eine Rückrufaktion und Nachrüstung der betroffenen Diesel-Pkw sowie eine Entschädigung der Halterinnen und Halter. Die Verhandlung ist öffentlich und DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird für Interviews vor Ort sein. Dieses Verfahren könnte wegweisend für die gesamte Automobilbranche sein und löst bereits im Vorfeld großes mediales Interesse aus.

Bremen (VBR). Das Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Volkswagen-Konzern wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Millionen von VW-Fahrzeugen. Bereits im Februar 2023 hatte das Gericht entschieden, dass eine Software, die die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 10 Grad reduziert, unzulässig ist. Nun geht es um insgesamt 62 Diesel-Pkw Modellvarianten des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189.

Die DUH schätzt, dass mehrere Millionen Fahrzeuge von den illegalen Abschalteinrichtungen betroffen sind. Neben der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt, ist auch die Volkswagen AG zur Verhandlung beigeladen. Die DUH führt auf Basis des Musterverfahrens weitere Verfahren gegen Volkswagen und andere Fahrzeughersteller wegen ähnlicher Abschalteinrichtungen in anderen Modellen. Insgesamt sind rund 8,6 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c betroffen.

Die DUH fordert einen amtlichen Rückruf der manipulierten Diesel-Pkw zur Nachrüstung mit wirksamer Abgasreinigungstechnik oder eine Stilllegung der Fahrzeuge mit einer Entschädigung der Halterinnen und Halter. Die Verhandlung am Verwaltungsgericht Schleswig ist öffentlich. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, und Rechtsanwalt Remo Klinger stehen vor Ort für Interviews zur Verfügung.

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Das Verfahren hat große Bedeutung für die Automobilbranche und die Gesellschaft insgesamt. Es zeigt, dass der Skandal um illegale Abschalteinrichtungen noch nicht abgeschlossen ist und dass es weiterhin wichtig ist, für saubere Luft und gerechte Lösungen für betroffene Fahrzeughalter einzutreten.


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