Bremen (VBR). Der Referentenentwurf zum Medizinforschungsgesetz (MFG) hat für Unruhe im Gesundheitswesen gesorgt. Insbesondere der AOK-Bundesverband äußert deutliche Kritik an den geplanten Regelungen. Bisher waren verhandelte Erstattungspreise für neue Arzneimittel transparent. Doch der Referentenentwurf sieht nun vor, dass diese vertraulich behandelt werden.
Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, bemängelt, dass der Referentenentwurf das Ziel der Bundesregierung, den vertraulichen Erstattungsbetrag nicht zu Mehrausgaben oder zusätzlicher Bürokratie für das deutsche Gesundheitswesen führen zu lassen, verfehle. Im Gegenteil: Durch die angestrebte Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags werden viel Bürokratie und zusätzliche Ausgaben für die Krankenkassen entstehen. Eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten sei durch vertrauliche Preise ohnehin nicht zu erwarten.
Die geplante Regelung würde dazu führen, dass Krankenkassen zusätzliche Verwaltungsaufgaben übernehmen und erhebliche Liquiditätsverschiebungen einplanen müssten, um Nacherstattungen zu realisieren. Dies birgt das Risiko, den Nacherstattungen von Herstellern hinterherlaufen zu müssen. Bereits hier könnten die Arzneimittelausgaben steigen. Zudem könnten viele Instrumente, die bisher die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung sichern, künftig nicht mehr umgesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss könne zum Beispiel im Rahmen der Nutzenbewertung nicht mehr die wirtschaftlichste zweckmäßige Vergleichstherapie ausweisen. Ärzte oder Apotheken könnten die Kosten einer Therapie nicht mehr abschätzen und entsprechend preisgünstig verordnen oder abgeben. Wie die notwendige Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung unter diesen Bedingungen gewährleistet werden soll, ist völlig unklar.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum der Arzneimittel-Absatzmarkt Deutschland mit einem vertraulichen Erstattungsbetrag attraktiver gemacht werden soll, wie es in der Gesetzesbegründung behauptet wird. Angesichts der frühzeitigen und breiten Verfügbarkeit neuer Arzneimittel in Deutschland, der freien Preisfestsetzung durch den Hersteller zum Markteinstieg und der andauernd hohen Ausgabendynamik im Markt patentgeschützter Arzneimittel sei diese Fördermaßnahme der Pharmaindustrie weder notwendig noch sachgerecht.
Um eine echte Verbesserung und Entlastung der Beitragszahlenden zu erreichen, schlägt der AOK-Bundesverband vor, dass die Krankenkassen nicht mehr den hohen Mehrwertsteuersatz auf die überhöhten Arzneimittelpreise zahlen müssten, sondern den seit Jahren geforderten abgesenkten Satz von sieben Prozent.
Die aktuellen Entwicklungen im Medizinforschungsgesetz und die geplanten Vertraulichkeitsregelungen für Erstattungspreise von Arzneimitteln werfen viele Fragen auf. Es bleibt abzuwarten, ob der Referentenentwurf in dieser Form umgesetzt wird und welche Auswirkungen er auf das deutsche Gesundheitswesen haben wird.
Weitere Informationen sind auf der Website des AOK-Bundesverbands zu finden. Bei Fragen steht Dr. Kai Behrens von der Pressestelle des AOK-Bundesverbands zur Verfügung.
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AOK zum MFG: Vertrauliche Erstattungsbeträge verursachen nur Mehrkosten und Bürokratie
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