Bremen (VBR). Präqualifizierungsverfahren für apothekenübliche Hilfsmittel wird abgeschafft
Die Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben erfolgreich Verhandlungen über den Wegfall des Präqualifizierungsverfahrens für apothekenübliche Hilfsmittel abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) im Juli 2023 wurde festgelegt, dass die Präqualifizierung für Apotheken bei „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ entfallen soll. Nun mussten die beiden Verbände noch klären, welche Hilfsmittel als „apothekenüblich“ gelten.
Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann äußerte sich erfreut über die erfolgreichen Verhandlungen: „Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten. Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung.“ Hubmann betonte, dass die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln in naher Zukunft der Vergangenheit angehören wird. Die genauen Details der Verhandlungslösung werden derzeit noch nicht bekannt gegeben, da die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis noch bestätigen müssen.
Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening freut sich über die damit einhergehenden Erleichterungen für die Apothekenteams. Die Apotheken stehen unter großem wirtschaftlichen Druck, hinzu kommen Lieferengpässe und ein Fachkräftemangel. Durch den Wegfall der Präqualifizierung haben die Apotheken nun zumindest eine bürokratische Hürde weniger. Overwiening kündigte an, dass die ABDA weiterhin für ihren Berufsstand kämpfen wird, unter anderem für einen Inflationsausgleich und eine deutliche Honoraranpassung. Zudem soll verhindert werden, dass die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zu einer Ausdünnung der Versorgung der Patientinnen und Patienten führen.
Die Entscheidung, das Präqualifizierungsverfahren für apothekenübliche Hilfsmittel abzuschaffen, hat große Bedeutung für die Apothekenbranche und die Gesellschaft insgesamt. Sie ermöglicht den Apotheken eine schnellere und einfachere Bereitstellung von Hilfsmitteln, was insbesondere in Zeiten von Lieferengpässen und einem Fachkräftemangel eine große Erleichterung darstellt. Die Entscheidung spiegelt zudem den Erfolg einer selbstverwalteten Lösung wider, die langjährige Forderung des Deutschen Apothekerverbands wird endlich umgesetzt.
Mehr Informationen sind auf der Website der ABDA zu finden.
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Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Wegfall der Präqualifizierung: Verhandlungserfolg für Apothekerschaft
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