10+ Aufrufe

Verfolgerstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten: LSVD warnt vor Ausweitung der Liste

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen

Roter Weltkarten-Hintergrund
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

LSVD kritisiert Antrag der CDU/CSU-Fraktion und fordert Bundesregierung zum Handeln auf

In einer aktuellen Pressemeldung warnt der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) vor einer Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Der Verband kritisiert einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, der die Bundesregierung auffordert, auf die Bundesländer einzuwirken, damit diese der 2019 beschlossenen Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien zustimmen.

Falsches Konzept und Verfassungsbruch

Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD betont, dass das gesamte Konzept der sicheren Herkunftsstaaten falsch sei und für viele Menschen, insbesondere für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Menschen, ein Schlag ins Gesicht darstelle. In Algerien, Marokko und Tunesien würden homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt, während queere Menschen in Georgien immer stärker unter Druck geraten.

Situation in Westbalkan-Ländern, Ghana und Senegal

Auch in Westbalkan-Ländern, die in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten gelten, gibt es gesellschaftliche und staatlich unterstützte Unterdrückung von LSBTIQ*. Ghana und Senegal, in denen homosexuelle Handlungen verboten und mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden, stehen bereits auf der Liste. In Ghana wird derzeit ein Gesetz diskutiert, das die Verfolgung von LSBTIQ* weiter verschärfen würde.

Forderung an die Bundesregierung

Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, sich nicht dem populistischen Druck von Union und AfD zu beugen, sondern Ghana und Senegal von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Eine Einstufung von Staaten als „sicher“, in denen homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt werden, sei eklatant rechtswidrig.

Folgen für queere Geflüchtete

Die Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat hat für queere Geflüchtete erhebliche Nachteile: Sie kommen in ein Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz, werden in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und können sogar aus einem laufenden Asylverfahren heraus abgeschoben werden.

Bundesrat und Europäischer Gerichtshof

In ihrer Gegenäußerung zu den Einwänden des Bundesrats gegen die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung argumentiert, dass keine systematische Verfolgung stattfinde und Homosexualität nur dann strafrechtlich relevant werde, wenn sie offen ausgelebt wird. Der Europäische Gerichtshof hatte jedoch bereits 2013 diese Praxis für unzulässig erklärt. Die Ampelregierung hat seit Oktober 2022 auf Druck des LSVD eine entsprechende Dienstanweisung überarbeitet, die nun vorschreibt, dass bei der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit queerer Asylsuchender immer davon auszugehen ist, dass diese bei einer angenommenen Rückkehr ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität geoutet leben.

Internationale Zusammenarbeit stärken

Die Politik der Einstufung von Verfolgerstaaten als sichere Herkunftsstaaten schwächt den weltweiten Kampf zur Abschaffung der Kriminalisierung von Homosexualität. Der LSVD betont, dass Deutschland sich nicht zum Handlanger von Regierungen machen sollte, die die Menschenrechte queerer Menschen verleugnen und mit Füßen treten.

Zusammenfassung

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) warnt vor einer Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten und kritisiert einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, sich gegen populistischen Druck zu stellen und Länder wie Ghana und Senegal von der Liste zu streichen. Queere Geflüchtete werden durch die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat benachteiligt, und die Praxis steht in Widerspruch zu Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge