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Verbandskritik an Entwaldungs-Verordnung: Risiken für Druckbranche

Berlin, 15. März 2024 – Eine neue, wegweisende EU-Verordnung sieht vor, dass ab dem 30. Dezember 2024 sämtliche auf Holzbasis produzierte Druckerzeugnisse und Verpackungen nur dann in der EU vermarktet werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung gebracht werden können. Diese ambitionierte Initiative stößt jedoch bei führenden Branchenverbänden auf erheblichen Widerstand. Die Verbände BDZV, boev, BVDA, BVDM und MVFP äußern scharfe Kritik an den ihrer Meinung nach praxisfernen Vorgaben und warnen vor einer unausweichlichen Bürokratielast, welche die Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen könnte. Während sie das grundlegende Ziel der Verordnung, globale Wälder zu schützen, teilen, appellieren sie in einem offenen Brief dringend an die Bundesregierung und die EU-Kommission, die Risiken und die möglichen schwerwiegenden Folgen für die Produktionsketten abzumildern.
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Bremen (VBR). Ab dem 30. Dezember 2024 tritt in der Europäischen Union eine neue Verordnung in Kraft, die eine signifikante Wende für die Druck- und Verpackungsindustrie einläutet. Erzeugnisse aus Holz, einschließlich Druckerzeugnissen und Verpackungen, dürfen nur dann in der EU vermarktet werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht zur Entwaldung oder Schädigung von Wäldern beitragen. Diese Regelung ist Teil eines umfassenderen Ziels der EU, die globalen Wälder zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften.

Während die Intention der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) breite Zustimmung findet, haben Branchenverbände wie der BDZV (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.), boev, BVDA, BVDM und MVFP ernste Bedenken bezüglich der praktischen Umsetzung geäußert. In einem offenen Brief appellieren sie an die Bundesregierung und die EU-Kommission, die aus der Verordnung resultierenden Belastungen und Risiken für Unternehmen abzumildern. Sie betonen, dass die derzeitigen Vorgaben nicht nur unrealistisch, sondern in Teilen auch praktisch nicht umsetzbar seien. Ein Mangel an qualifizierten Umsetzungshilfen und die erwartete enorme Bürokratiebelastung werden als Hindernisse für die reibungslose Implementierung der Verordnung gesehen.

Die Verbände warnen vor möglichen weitreichenden Konsequenzen, einschließlich des Rückzugs globaler Händler vom europäischen Markt und der Schwierigkeiten, Produkte gesetzeskonform in den Verkehr zu bringen. Dies könnte nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen haben, sondern auch die Verfügbarkeit von essentiellen Gütern wie Presseprodukten, Wahlunterlagen und technischen Dokumentationen gefährden.

Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, stellen die Verbände sechs zentrale Forderungen auf:

1. Sorgfaltspflichten müssen erfüllbar und auf realistischen Maßstäben basieren, um Unternehmen vor unverhältnismäßigen Risiken zu schützen.
2. Klare rechtliche Begriffe sind notwendig, um die Pflichten innerhalb der Lieferkette rechtssicher umsetzen zu können.
3. Ein zeitlicher Aufschub für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen wird gefordert, um Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu gewähren.
4. Sanktionen sollten aufgeschoben werden, bis eine umfassende Klärung der Anforderungen erfolgt ist.
5. Für eine rechtssichere Geolokalisation müssen geeignete Tools zur Verfügung gestellt werden.
6. Die Haftungsübernahme sollte in Bezug auf entfernte Zulieferer entschärft und Übergangsfristen angepasst werden.

Diese Forderungen spiegeln das Bestreben der Verbände wider, einen Kompromiss zwischen dem wichtigen Ziel des Umweltschutzes und den praktischen Erfordernissen der zu finden.

Die Reaktion der Bundesregierung und der EU-Kommission auf diese Forderungen bleibt abzuwarten. Dennoch unterstreicht dieser offene Brief die Notwendigkeit eines Dialogs und einer sorgfältig abgestimmten Implementierung von Umweltschutzmaßnahmen, die die Realitäten des Marktes und die Kapazitäten der betroffenen Industrien berücksichtigen.


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Spitzenverbände warnen vor unkalkulierbaren Risiken der Entwaldungs-Verordnung und …

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