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Urlaubs-Albtraum: Diebstahl am Strand – Wer haftet?

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Diebstahl im Urlaub: Wer zahlt für den Schaden?

Endet ein erlebnisreicher Urlaubstag mit einem aufgebrochenen Hotelzimmer, sitzt der Schock tief und man fragt sich: Wer kommt für die gestohlenen Wertsachen wie Handy, Laptop oder Schmuck auf? Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über den Versicherungsschutz bei Diebstahl im Urlaub auf.

Hausratversicherung als bester Schutz

„Handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl in ein verschlossenes Hotelzimmer oder eine abgeschlossene Ferienwohnung, bietet die Hausratversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Über die Außenversicherung sind von zu Hause mitgebrachte Dinge versichert, die während einer Reise im In- und Ausland gestohlen werden. Allerdings gibt es einige Versicherer, die hiervon Bargeld und Wertsachen ausschließen. Verbraucher*innen sollten den Vertrag vor Abschluss daher stets auf Ausschlüsse hin prüfen.

Kein Schutz bei einfachem Diebstahl

Doch aufgepasst: Bei einem einfachen Diebstahl erhalten Versicherte keine Leistungen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Reisende ihre Wertgegenstände ungeschützt auf einer Parkbank vergessen oder auf dem Badehandtuch liegen lassen. Täter*innen könnten ungehindert an ihre Beute gelangen und Versicherungen stufen dies als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens ein. „Werden Reisende allerdings mit Androhung von Gewalt zur Herausgabe ihrer Wertsachen gedrängt, stuft die Hausratversicherung dies als räuberische Erpressung ein und würde den Verlust zum Neuwert erstatten“, sagt Boss.

Weitere Punkte, auf die es zu achten lohnt

Ein weiterer Punkt, auf den es sich zu achten lohnt, ist der Einschluss von weiteren abschließbaren Urlaubsunterkünften wie Schiffskabinen. Insbesondere bei älteren Hausrat-Policen sind meist nur sogenannte „Gebäude oder feste Behausungen“ wie unter anderem Hotelzimmer oder Feriendomizile mitversichert. Neuere Verträgen hingegen schließen oftmals eine größere Bandbreite an Unterkünften ein.

Die Außenversicherung ist Vertragsbestandteil jeder Hausratversicherung und gilt weltweit. Mit ihr ist alles geschützt, das sich nur ‚vorübergehend‘ – unternehmensindividuell definiert, oft drei Monate – außerhalb des Versicherungsorts befindet. Wichtig: Bei der Außenversicherung ist die Entschädigungsleistung gedeckelt, beispielsweise auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Näheres sollten Verbraucher*innen aufgrund der unterschiedlichen Regelungen bei ihrem Versicherer erfragen.

Diebstahl aus Reisefahrzeug

Werden Wertgegenstände aus dem Reisefahrzeug wie einem Wohnmobil entwendet, kann eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung eine gute Option sein – teilweise bietet aber auch die bestehende Hausratversicherung in bestimmten Grenzen Versicherungsschutz; hier lohnt sich die schriftliche Anfrage beim Hausratversicherer.

Einbruch ins Zuhause

Und was passiert, wenn während des Urlaubs in das zurückgelassene Haus oder die Wohnung eingebrochen wird? Für diesen Fall gilt dieselbe Regelung: Werden Hausratgegenstände gestohlen, greift die Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl, nicht aber bei einfachem Diebstahl. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern. Auch hier lohnt es sich, Rücksprache mit dem eigenen Versicherer zu halten.

Quelle: BdV Pressemitteilung 06.07.2023

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