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Keine steuerlichen Vorteile für Mitglieder von Karnevalsvereinen, Trachtenvereinen & Co.

Verbands- und Vereinsnachrichten
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Karnevalsverein, Trachtenverein & Co: Diese Mitgliedsbeiträge sind nicht absetzbar – so lautet die Pressemitteilung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), die am 15.02.2023 veröffentlicht wurde. Der VLH klärt auf, welche Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung angegeben werden können und welche nicht. In diesem Artikel erfahren Leserinnen und Leser, warum Mitglieder von Karnevals- oder Sportvereinen ihre Beiträge nicht absetzen können und welche Vereine als altruistisch gelten. Zudem wird erläutert, warum die Aufnahmegebühr nicht als Sonderausgabe anerkannt wird. Am Ende der Pressemeldung finden Interessierte weitere Informationen zum Lohnsteuerhilfeverein VLH und dessen Leistungen.


Pressemeldung:

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH: Mitgliedsbeiträge von Karnevals-, Trachten-, Sport- und Musikvereinen nicht steuerlich absetzbar

Neustadt a. d. W. (ots) – Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen auch Beiträge für kulturelle Fördervereine, Kirchen oder die Deutsche Krebshilfe. Aufnahmegebühren jedoch nicht. Bei Karnevalsvereinen, Trachtenvereinen, Sport- oder Musikvereinen ist das allerdings nicht der Fall, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert.

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Warum lässt sich der Mitgliedsbeitrag für einen Karnevals- oder Sportverein nicht absetzen, obwohl der Verein gemeinnützig sein kann? Der Fokus liegt hier in der Regel auf dem Freizeitaspekt, ein Hobby zum Beispiel. Mitglieder profitieren direkt von ihrem Engagement in diesen Vereinen und erhalten nebenbei meist auch weitere Vergünstigungen. Auch Mitgliedsbeiträge für Vereine, welche sich mit traditionellem Brauchtum, Heimatpflege oder Tierzucht befassen, lassen sich nicht absetzen.

Die VLH weist darauf hin, dass sich Aufnahmegebühren ebenfalls nicht von der Steuer absetzen lassen. Die Aufnahmegebühr wird vom beitrittswilligen Mitglied freiwillig gezahlt, weshalb sie nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) bietet ihren mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern als Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein eine umfassende Beratung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Steuerermäßigungen sowie bei der Prüfung des Steuerbescheids im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist eine unabhängige und gemeinnützige Einrichtung zur Unterstützung von Arbeitnehmern bei der Erstellung ihrer Steuererklärungen.
– Gegründet wurde die VLH im Jahr 1972 von einem Steuerberater und einem Syndikus, um “kleinen Leuten” Hilfe bei der Steuer zu bieten.
– Heute hat der Verein mehr als 1,3 Millionen Mitglieder, die von rund 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland betreut werden.
– Die VLH ist der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland und berät ausschließlich Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
– Die Beratung erfolgt durch ehrenamtliche Lohnsteuerhilfevereine, die von geschulten Beratern geleitet werden.
– Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der je nach Einkommen gestaffelt ist, und erhalten dafür die Unterstützung bei der Erstellung ihrer Steuererklärung.
– Die Büros der VLH sind in regionalen Bezirken organisiert, die von ehrenamtlichen Bezirksleitern geleitet werden.
– Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
– Die VLH ist politisch neutral und finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Gebühren.
– Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist ein wichtiger Partner für viele Arbeitnehmer in Deutschland und hilft dabei, Steuern zu sparen und die eigenen Rechte gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.

9 Antworten

  1. Also ich finde, Karnevalsvereine sollten eher steuerliche Vorteile bekommen. Schließlich sorgen sie für Spaß und gute Laune!

    1. Ja, wer braucht schon steuerliche Vorteile für Karnevalsvereine? Vielleicht Menschen, die die Tradition und Kultur schätzen? Aber klar, lass uns alle wichtigen Dinge im Leben einfach als lächerlich abtun. Manche Leute haben halt keine Ahnung.

  2. Also ich finde es total unfair, dass Mitglieder von Karnevalsvereinen keine steuerlichen Vorteile haben! Karneval ist doch super wichtig für unsere Kultur!

  3. Ich finde es total unfair, dass Karnevalsvereine keine steuerlichen Vorteile haben. Karneval macht Spaß und sollte unterstützt werden!

  4. Ich finde, dass Karnevalsvereine und Trachtenvereine steuerliche Vorteile verdienen. Schließlich bringen sie Spaß und Kultur!

  5. Das ist doch totaler Quatsch! Karnevalsvereine verdienen steuerliche Vorteile für ihre harte Arbeit!

  6. Also ich finde, dass Karnevalsvereine und Trachtenvereine auf jeden Fall steuerliche Vorteile verdienen!

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