Berlin (ots) – Mutige Kommunalpolitik oder verzweifelte Verzögerungstaktik? Eine Franchisenehmerin von McDonald’s hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingereicht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Steuer für rechtmäßig erklärte, war zuvor bereits ergangen.
Einwegplastik verbannen oder weiterhin Einweggeschirr benutzen? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Klage von McDonald’s und fordert den Konzern dazu auf, auf Mehrweg umzusteigen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz äußert sich besorgt über den Versuch von McDonald’s, die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen. Sie betont, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer bestätigt habe und dass eine bundesweite Einweg-Abgabe notwendig sei, solange es keine einheitliche Regelung gibt. Metz sieht die Verfassungsbeschwerde als Verzögerungstaktik, um wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung zu verhindern. Sie ruft Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, unnötiges Einweggeschirr finanziell unattraktiv zu machen, indem sie eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent einführt.
Die Stadt Tübingen hat bereits erfolgreich eine Verpackungssteuer eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Verkaufsstellen von Einwegverpackungen Gebühren zahlen. Die McDonald’s-Franchisenehmerin, die gegen die Tübinger Verpackungssteuer geklagt hat, möchte diese Steuer nun vor dem Bundesverfassungsgericht abwenden.
Die DUH betont, dass die Einwegsteuer in Tübingen zu einem sprunghaften Anstieg des Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt hat. Sie sieht in einer bundesweiten Lösung den effizientesten Ansatz, um Einwegplastik zu reduzieren. Ministerin Lemke wird aufgefordert, zu handeln anstatt zu blockieren.
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