Bremen (VBR). Bundesgesundheitsminister plant Streichung der Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung
Berlin (ots) – Medienberichten zufolge plant der Bundesgesundheitsminister, die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln im Rahmen von GKV-Satzungsleistungen zu streichen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert diese Entscheidung scharf.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesgesundheitsminister in der aktuellen Situation langjährig erprobte Therapieoptionen wie zum Beispiel homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung streichen will. Die Zahl an Arzneimittellieferengpässen steigt, ohne dass die bisherigen kurzfristigen Maßnahmen des Bundesgesundheitsministers fruchten“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer beim BPI.
Joachimsen weist darauf hin, dass gerade in der vergangenen Erkältungssaison homöopathische Arzneimittel eine wichtige Therapiealternative bei der Behandlung von Erkältungskrankheiten waren. Durch den schnellen Zugang zu diesen Alternativpräparaten konnte vielen Patienten eine schnelle Beschwerdelinderung ermöglicht werden, ohne dass ein Arztbesuch erforderlich war.
Der BPI betont zudem, dass die Streichung der Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln nebenwirkungsarme Therapiemöglichkeiten zugunsten von Arzneimitteln mit Lieferengpässen behindern würde. Dadurch würden sowohl die Therapievielfalt als auch die freie Therapiewahl der Patienten eingeschränkt. Die damit verbundenen Kosteneinsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wären jedoch verschwindend gering.
Der Verband empfiehlt stattdessen eine strukturelle Reform, die eine breite Versorgung sichert und zukunftsfähig macht, ohne sie zu verschlechtern. Eine Streichung der Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln wäre aus Sicht des BPI keine nachhaltige Lösung.
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BPI: Gerade in Zeiten von Lieferengpässen braucht es mehr Therapieangebote
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