Bremen (VBR). Seit diesem Jahr gelten neue steuerliche Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert über diese Änderungen und mögliche weitere Änderungen, die durch das Wachstumschancengesetz in Kraft treten könnten. Der Grund- und Kinderfreibetrag wurde erhöht, ebenso wie die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag. Zudem gibt es einen neuen Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen.
Die wichtigsten Änderungen, die bereits feststehen, sind:
1. Existenzminimum: Der Grundfreibetrag, der steuerfrei sein muss, wurde auf 11.604 Euro erhöht.
2. Entlastung für Eltern: Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.384 Euro angehoben.
3. Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze wurde auf eine tarifliche Einkommensteuer von mehr als 18.130 Euro im Jahr erhöht.
4. Spitzensteuersatz: Ab einem zu versteuernden Einkommen von mindestens 66.761 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
5. Altersvorsorgeaufwendungen: Der Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen liegt bei 27.565 Euro für Einzel- und 55.130 Euro für Zusammenveranlagungen.
Es gibt jedoch noch geplante Änderungen, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt werden sollen. Dazu gehören unter anderem eine Anhebung der Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen, eine höhere Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und eine höhere Freigrenze für Privatverkäufe.
Es ist zu beachten, dass das Wachstumschancengesetz noch vom Vermittlungsausschuss geprüft wird und daher unsicher ist, ob und in welcher Form die geplanten Änderungen in Kraft treten werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Die VLH ist bekannt für ihre Fachkompetenz und Erfahrung in steuerlichen Angelegenheiten.
Die genannten Änderungen haben Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die Gesellschaft im Allgemeinen. Sie können zu einer steuerlichen Entlastung führen und somit positive Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen haben.
Die geplante Bürokratie-Entlastung für private Kleinvermieter und die steuerliche Unterstützung für energetische Sanierungen können auch positive Auswirkungen auf die Immobilienbranche und die Umwelt haben.
Die genauen Auswirkungen der Änderungen sind jedoch von der Entscheidung des Vermittlungsausschusses abhängig, der die geplanten Änderungen noch prüfen wird. Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.
Für weitere Informationen steht der Lohnsteuerhilfeverein VLH als vertrauenswürdiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Diese Pressemitteilung wurde durch einen Original-Content von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH übermittelt.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Steuern 2024: Was jetzt schon gilt – und was noch nicht
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.