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Steuerliche Vorteile: Bauwagen & Gartenhaus im Homeoffice

Pressemeldung:Steuerliche Vorteile: Bauwagen & Gartenhaus im Homeoffice
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Neustadt a. d. W. (ots) – In Zeiten von flexiblen Arbeitsmodellen eröffnen sich neue Möglichkeiten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihr Homeoffice nun auch ins Gartenhaus oder den Bauwagen verlegen und dabei zahlreiche Kosten von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert über die relevanten Aspekte.

Immer mehr Hersteller bieten mittlerweile Bürohäuschen als Komplettpaket an, inklusive Innenausstattung und Elektroinstallationen. Insbesondere zahlungskräftige Personen mit eigenem Grundstück zeigen großes Interesse an dieser neuen Möglichkeit, wie Spiegel Online bereits im Mai 2023 berichtete.

Steuerlich interessant kann das Modell Bauwagen oder Gartenhaus als Homeoffice vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten. Dies betrifft insbesondere IT-Fachleute und Journalisten, deren berufliche Tätigkeit sich größtenteils im Arbeitsraum abspielt. Für sie besteht die Möglichkeit, Kosten für das Arbeitszimmer oder den Arbeitsraum unbegrenzt von der Steuer abzusetzen. Auch Lehrerinnen und Lehrer ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber können das Gartenhaus als Arbeitszimmer nutzen und bis zu 1.250 Euro in ihrer Steuererklärung angeben.

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Bezüglich der Kosten für ein klassisches Arbeitszimmer ist eine genaue Zuordnung erforderlich. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl oder Lampe können unabhängig vom Arbeitszimmer abgesetzt werden. Miete, Strom und Heizung müssen hingegen anteilig berechnet werden.

Bei der Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice lassen sich die Kosten direkt zuordnen, sofern ein separater Strom- und Wasserzähler vorhanden ist. In diesem Fall können die laufenden Kosten vollständig oder bis zu einem bestimmten Betrag von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Strom- und Wasserzählern im Haus müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.

Bei einem Bauwagen erfolgt die Abschreibung über zwölf Jahre, während ein fest im Boden verankertes Gartenhaus über 50 Jahre abgeschrieben wird. Handelt es sich bei dem Gartenhaus um einen Schuppen, beträgt die Abschreibungsdauer 16 Jahre.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Homeoffice im Gartenhäuschen einrichten möchten, sollten mögliche Auflagen beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt einholen.

Die steuerlichen Regelungen für das Arbeiten von zu Hause unterscheiden zwischen drei Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diejenigen, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt, können die Kosten unbegrenzt von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer/innen mit einem Arbeitsplatz beim Arbeitgeber können die Homeoffice-Pauschale nutzen, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bis zu einem bestimmten Betrag angeben können.

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Ab der Steuererklärung 2023 muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, um die Kosten absetzen zu können. Ansonsten steht allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Homeoffice-Pauschale zu. Dabei können bis zu 1.260 Euro abgezogen werden, basierend auf sechs Euro pro Tag für maximal 210 Arbeitstage.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Steuerermäßigungen und der Prüfung des Steuerbescheids.

Für weitere Informationen stehen Christina Georgiadis, Pressekontakt der VLH, unter der Telefonnummer 06321 4901-0 sowie per E-Mail unter presse@vlh.de zur Verfügung.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Homeoffice im Garten: Kosten für Bauwagen und Gartenhaus absetzen
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

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7 Antworten

  1. Dieser Artikel ist totaler Quatsch! Wer braucht schon Steuervorteile für Bauwagen im Homeoffice? Lächerlich!

  2. Also ehrlich gesagt, finde ich die Idee mit dem Bauwagen im Homeoffice total bescheuert. Wer braucht das?

    1. Na ja, jeder hat seine eigenen Vorlieben. Manche Leute finden den Bauwagen im Homeoffice vielleicht inspirierend und motivierend. Es ist doch schön, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um kreativ zu arbeiten. Jeder sollte das tun, womit er sich wohl fühlt.

  3. Als ob wir nicht schon genug Steuervergünstigungen haben. Jetzt auch noch für Bauwagen und Gartenhäuser im Homeoffice? Lächerlich!

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