10+ Aufrufe

Steuerliche Vorteile: Bauwagen & Gartenhaus im Homeoffice

Inhaltsverzeichnis

Beitrag teilen

Gartenhaus im Homeoffice
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

Neustadt a. d. W. (ots) – In Zeiten von flexiblen Arbeitsmodellen eröffnen sich neue Möglichkeiten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihr Homeoffice nun auch ins Gartenhaus oder den Bauwagen verlegen und dabei zahlreiche Kosten von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert über die relevanten Aspekte.

Immer mehr Hersteller bieten mittlerweile Bürohäuschen als Komplettpaket an, inklusive Innenausstattung und Elektroinstallationen. Insbesondere zahlungskräftige Personen mit eigenem Grundstück zeigen großes Interesse an dieser neuen Möglichkeit, wie Spiegel Online bereits im Mai 2023 berichtete.

Steuerlich interessant kann das Modell Bauwagen oder Gartenhaus als Homeoffice vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten. Dies betrifft insbesondere IT-Fachleute und Journalisten, deren berufliche Tätigkeit sich größtenteils im Arbeitsraum abspielt. Für sie besteht die Möglichkeit, Kosten für das Arbeitszimmer oder den Arbeitsraum unbegrenzt von der Steuer abzusetzen. Auch Lehrerinnen und Lehrer ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber können das Gartenhaus als Arbeitszimmer nutzen und bis zu 1.250 Euro in ihrer Steuererklärung angeben.

Bezüglich der Kosten für ein klassisches Arbeitszimmer ist eine genaue Zuordnung erforderlich. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl oder Lampe können unabhängig vom Arbeitszimmer abgesetzt werden. Miete, Strom und Heizung müssen hingegen anteilig berechnet werden.

Bei der Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice lassen sich die Kosten direkt zuordnen, sofern ein separater Strom- und Wasserzähler vorhanden ist. In diesem Fall können die laufenden Kosten vollständig oder bis zu einem bestimmten Betrag von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Strom- und Wasserzählern im Haus müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.

Bei einem Bauwagen erfolgt die Abschreibung über zwölf Jahre, während ein fest im Boden verankertes Gartenhaus über 50 Jahre abgeschrieben wird. Handelt es sich bei dem Gartenhaus um einen Schuppen, beträgt die Abschreibungsdauer 16 Jahre.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Homeoffice im Gartenhäuschen einrichten möchten, sollten mögliche Auflagen beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt einholen.

Die steuerlichen Regelungen für das Arbeiten von zu Hause unterscheiden zwischen drei Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diejenigen, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt, können die Kosten unbegrenzt von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer/innen mit einem Arbeitsplatz beim Arbeitgeber können die Homeoffice-Pauschale nutzen, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bis zu einem bestimmten Betrag angeben können.

Ab der Steuererklärung 2023 muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, um die Kosten absetzen zu können. Ansonsten steht allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Homeoffice-Pauschale zu. Dabei können bis zu 1.260 Euro abgezogen werden, basierend auf sechs Euro pro Tag für maximal 210 Arbeitstage.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Steuerermäßigungen und der Prüfung des Steuerbescheids.

Für weitere Informationen stehen Christina Georgiadis, Pressekontakt der VLH, unter der Telefonnummer 06321 4901-0 sowie per E-Mail unter presse@vlh.de zur Verfügung.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Homeoffice im Garten: Kosten für Bauwagen und Gartenhaus absetzen
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge