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Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung hat zehn vereinheitlichte Baderegeln veröffentlicht, die ab sofort in allen dem Verband angehörigen Organisationen gelten. Diese Regeln wurden in Zusammenarbeit mit einem Sprachinstitut entwickelt, um die Verständlichkeit besonders für Kinder zu gewährleisten. Dabei wurden nicht nur die Formulierungen verbessert, sondern auch einige alte Regeln überdacht. Insbesondere die Empfehlung, als Nichtschwimmer nur bis zum Bauchnabel ins Wasser zu gehen, wurde gestrichen. Stattdessen betont der Verband, dass Kinder ohne sichere Schwimmkenntnisse niemals unbeaufsichtigt gelassen werden sollten. Die neuen Baderegeln treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Bremen (VBR). (BFS) hat zehn vereinheitlichte Baderegeln veröffentlicht, die in Zusammenarbeit mit einem Sprachinstitut entwickelt wurden. Diese neuen Regeln sollen ab sofort von allen im BFS zusammengeschlossenen Verbänden angewendet werden. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Verständlichkeit für Kinder im Vorschulalter gelegt. Die alten Baderegeln sind nach wie vor gültig und müssen nicht ersetzt werden.

Die Baderegeln sind ein wichtiger Bestandteil der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen und werden bereits seit 40 Jahren geprüft. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch die prüfbaren Regeln deutlich vergrößert und je nach Verband, Institution oder Bad wurden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Der BFS hat nun den Versuch unternommen, aus allen alten Regeln zehn allgemeingültige und aktuelle Baderegeln zu formulieren.

Bei der Erstellung der neuen Regeln wurde darauf geachtet, auch Botschaften zu vermitteln, die möglicherweise nicht erwartet wurden. So wurde beispielsweise die Regel, dass Nichtschwimmer nur bis zum Bauchnabel ins Wasser gehen dürfen, gestrichen. Diese Regel birgt zwei Probleme, erklärt BFS-Präsident Helmut Stöhr. Zum einen könne ein Kind in trüben Gewässern wie Seen oder am Meer nicht erkennen, dass das Wasser plötzlich tiefer wird. Zum anderen könne die Regel eine falsche vermitteln und Eltern dazu verleiten, weniger auf ihre Kinder zu achten.

Die neuen Baderegeln sollen Kindern und Eltern vermitteln, dass sie nur dann baden gehen sollten, wenn sie sich gut fühlen und bei Problemen Hilfe bekommen können. Weitere Regeln beziehen sich auf das Verhalten im Wasser, wie das Rufen um Hilfe bei Problemen, das Melden beim Betreten des Wassers, das Abkühlen vor dem Baden und das Baden an erlaubten Orten. Es wird außerdem betont, dass auf Schwimmhilfen wie Schwimmflügel, Schwimmtiere und Luftmatratzen kein Verlass ist und dass bei Gewitter das Baden lebensgefährlich sein kann.

Die Erarbeitung der neuen Baderegeln erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem externen Sprachinstitut, um sicherzustellen, dass die Texte kindgerecht verständlich sind. Die Materialien der Mitgliedsverbände des BFS werden ebenfalls an die neuen Regeln angepasst.

Der BFS ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind. Er hat zum Ziel, die Breitenausbildung im Schwimmen in Deutschland zu fördern und die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung innerhalb der Mitgliedsverbände sicherzustellen. Die Mitgliedsverbände des BFS sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Deutsche Schwimmverband (DSV) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST).

Kontakt:
Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS)
Geschäftsstelle – c/o DLRG Service GmbH – Im Niedernfeld 2 – 31542 Bad Nenndorf
Leiter der Geschäftsstelle: Henning Bock
Tel: 05723.955-711, Mail: gst(at)bfs-schwimmausbildung.de

Original-Content von: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, übermittelt durch news aktuell


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Schwimmen lernen: Neue Baderegeln für Schwimmanfänger

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Pressemeldung:Schwimmen lernen: Neue Baderegeln für Schwimmanfänger auf einen Blick

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