Klimaanpassung im BauGB: Die Zukunft des Bauens ist hier!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.07.2023
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**Klimaanpassung im BauGB: Acht Empfehlungen des bdla für eine angemessene Berücksichtigung der Klimaanpassung im Städtebaurecht**

Eine Reihe von gesetzlichen Initiativen hat die Bundesregierung bereits im Hinblick auf Klimaanpassung und Klimaschutz angestoßen. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz geht dabei in die richtige Richtung.

Die anstehende Novellierung des Baugesetzbuches nimmt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen nun zum Anlass, wesentliche Elemente für ein klimaangepasstes Städtebaurecht zu formulieren. Die acht Empfehlungen geben prägnante Anstöße, da sich nur durch eine sinnvolle Verankerung im Planungsrecht die epochalen Herausforderungen des Klimawandels in der Praxis angemessen umsetzen lassen. Der Berufsverband empfiehlt daher der Bundesregierung:

**Stärkung der Klimabelange durch stringente Definition der Begrifflichkeiten**

Eine klare Definition der Begrifflichkeiten im Städtebaurecht ist essentiell, um eine konsequente Klimaanpassung zu ermöglichen. Der bdla fordert eine genaue Definition, die Klarheit und Transparenz schafft und als Grundlage für die Umsetzung dient.

**Einführung eines grundstücksbezogenen Grünflächenfaktors**

Um eine ausreichende Grünflächenversorgung in urbanen Räumen sicherzustellen, schlägt der bdla die Einführung eines grundstücksbezogenen Grünflächenfaktors vor. Dieser Faktor berücksichtigt die Größe des Grundstücks und stellt sicher, dass genügend Grünflächen zur Verfügung stehen, die zur Klimaanpassung beitragen.

**Etablierung von Orientierungswerten für grün-blaue Infrastruktur und natürliche Klimaanpassung**

Die Einführung von Orientierungswerten für grün-blaue Infrastruktur und natürliche Klimaanpassung schafft verbindliche Standards und ermöglicht eine gezielte Planung und Umsetzung. Der bdla betont die Bedeutung dieser Werte für die Schaffung klimaresilienter Stadtlandschaften.

**Etablierung von integrierten Freiraumentwicklungskonzepten**

Integrierte Freiraumentwicklungskonzepte stellen sicher, dass Freiräume nicht nur isoliert betrachtet werden, sondern als Teil eines größeren Systems gesehen werden. Der bdla fordert die Etablierung solcher Konzepte, um eine ganzheitliche und nachhaltige Planung zu ermöglichen.

**Stärkung des Entsiegelungsgebots und Normierung eines Verschlechterungsverbots**

Um den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Versiegelung von Böden einzudämmen, empfiehlt der bdla eine Stärkung des Entsiegelungsgebots. Zusätzlich dazu sollte ein Verschlechterungsverbot normiert werden, um sicherzustellen, dass bereits bestehende Grün- und Freiflächen nicht weiter beeinträchtigt werden.

**Optimierung der urbanen Kompensation**

Die Optimierung der urbanen Kompensation ermöglicht es, Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild auszugleichen. Der bdla fordert Maßnahmen, um eine effektive Kompensation zu gewährleisten und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.

**Einführung des Freiflächengestaltungsplans als Teil einer neuen Umbauordnung**

Der bdla schlägt die Einführung eines Freiflächengestaltungsplans vor, der als Teil einer neuen Umbauordnung fungiert. Ein solcher Plan ermöglicht eine gezielte und planvolle Gestaltung von Freiflächen, die zur Klimaanpassung beitragen und eine hohe Lebensqualität in urbanen Räumen gewährleisten.

**Ergänzung des Sanierungsrechts und Etablierung von Klimasanierungsgebieten**

Um eine klimaangepasste Sanierung von Gebäuden zu fördern, empfiehlt der bdla eine Ergänzung des Sanierungsrechts. Zusätzlich dazu sollten Klimasanierungsgebiete etabliert werden, in denen gezielte Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt werden.

Der bdla hat mit seinen im Oktober 2022 veröffentlichten “20 Empfehlungen für eine konsequente Klimaanpassungspolitik mit Schwerpunkt auf Stadtlandschaften” bereits auf die bedeutende Rolle der Stadtlandschaften zum Gelingen dieser tiefgreifenden Aufgabe hingewiesen. Die acht Empfehlungen sind eine weitere Konkretisierung daraus und sollen der Politik aus Sicht der Landschaftsarchitektur konkrete Lösungen anbieten, wie ein klimaangepasstes Städtebaurecht aussehen kann.

Quelle: Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla)

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