Berlin, 10.07.2023 – 17:17
AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzliche Verständigung von Bund und Ländern auf Krankenhausreform
Berlin (ots) – In einer bahnbrechenden Entwicklung haben sich der Bund und die Länder grundsätzlich auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußerte sich zu dieser wichtigen Entscheidung.
Ein dringend notwendiger Schritt
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der offensichtlichen Qualitätsprobleme in deutschen Krankenhäusern ist diese Reform ein dringend notwendiger Schritt, so Dr. Reimann. Sie betonte, dass die Reform tatsächlich zu einer qualitätsorientierten Konzentration der Krankenhaus-Leistungen führen müsse und dass dabei keine Kompromisse auf Kosten der Patientinnen und Patienten gemacht werden dürften.
Leistungsgruppen als zentrales Element
Die Einführung von Leistungsgruppen wird von der AOK als das zentrale Element der Reform angesehen. Allerdings sollten diese Gruppen auf Bundesebene vorgegeben werden, ohne Abstriche bei Qualität und Patientensicherheit, mahnte Dr. Reimann an. Zudem sei es wichtig, dass Finanzierung und Planung von Krankenhäusern in Zukunft Hand in Hand gehen, um den Kliniken eine verlässliche finanzielle Perspektive zu bieten.
Vorhaltefinanzierung für einen kalten Strukturwandel
Um einen kalten Strukturwandel zu vermeiden, sei die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung notwendig, so Dr. Reimann. Allerdings bestehe die Gefahr, dass diese Finanzierung nicht den gewünschten Sprung weg von der Fallpauschalen-Fixierung schaffen würde. Hier bedarf es deutlicher Nachbesserungen, um die Planungssicherheit der Kliniken und die bedarfsorientierte Finanzierung strukturell zu verbessern.
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