Das neue EU-Recht auf Reparatur bringt alltägliche Produkte in den Fokus
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, ein Recht auf Reparatur für Alltagsgeräte wie Handys, Kühlschränke und Staubsauger einzuführen. Damit verpflichten sie Hersteller, defekte Produkte künftig zu reparieren, statt sie auszutauschen – ein Schritt, der die Lebensdauer verlängert, Abfall reduziert und zugleich die Abhängigkeit von knappen Rohstoffen mindert. Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, betont: "Die Erleichterung der Reparatur schafft neue Arbeitsplätze und fördert nachhaltigen Konsum."
Innerhalb der zweijährigen Garantiezeit wird eine Reparatur zum Standardangebot, Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen erlaubt. Für einige Geräte gilt das Recht auf Reparatur sogar über die Garantie hinaus, solange Ersatzteile verfügbar sind. Verbraucher:innen können sich zukünftig sowohl direkt an die Hersteller wenden als auch freie Werkstätten mit der Reparatur beauftragen. Idealerweise verfügen diese Werkstätten über eine Zertifizierung unabhängiger Stellen, um Qualität und Verlässlichkeit zu gewährleisten.
Das Ready to Repair-Prüfzeichen spielt dabei eine zentrale Rolle: Es garantiert den einfachen Austausch von Komponenten, regelmäßige Software-Updates sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Eine aktuelle Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands zeigt, dass fast 80 % der Verbraucher:innen das Vorhaben unterstützen, allerdings viele Details bislang noch unbekannt sind. Weitere Informationen dazu gibt es unter: https://www.tuev-verband.de/studien/sustainability-studie-2023.
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TÜV-Verband begrüßt Einigung zum Recht auf Reparatur
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