Bremen (VBR). EU einigt sich auf Recht auf Reparatur: Verbraucher:innen sollen bald defekte Produkte leichter reparieren lassen können
Berlin, 02.02.2024 – Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, ein Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen einzuführen. Zukünftig müssen Hersteller bestimmter Produkte wie Handys, Kühlschränke und Staubsauger diese reparieren. Damit möchte Europa die Reparatur fördern und gegen die Wegwerfgesellschaft vorgehen, so Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte trägt nicht nur zur Langlebigkeit und nachhaltigem Konsum bei, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen.
Die Einführung des Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von Produkten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Handys ist ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der Produktlebensdauer. Zukünftig soll eine Reparatur innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren zum Standard gehören. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher:innen ein neues Gerät erhalten. Für bestimmte Geräte soll das Recht auf Reparatur auch nach Ablauf der Garantie weiterhin bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist. Der TÜV-Verband empfiehlt langfristig, das Recht auf Reparatur auf weitere Produkte auszudehnen, um einen umfassenderen Beitrag zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Aktuell sind noch einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens Ipsos im Auftrag des TÜV-Verbands unterstützt eine große Mehrheit der Verbraucher:innen das Vorhaben. Fast vier von fünf Befragten finden das “Recht auf Reparatur” sinnvoll. Allerdings sind nur wenige über die genauen Pläne informiert. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass Verbraucher:innen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie das Produkt beim Händler gekauft haben. Reparaturen sollten jedoch nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Dadurch wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. Der TÜV-Verband empfiehlt Verbraucher:innen, freie Werkstätten mit einer Zertifizierung von unabhängigen Stellen zu wählen, da diese ihre Qualität und Reparaturkompetenz nachweisen können.
Prüfzeichen, wie das “Ready to Repair”-Zeichen, können Verbraucher:innen ebenfalls bei nachhaltigen Kaufentscheidungen unterstützen. Produkte mit diesem Prüfzeichen erfüllen spezifische Anforderungen, wie den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Das Recht auf Reparatur ist nicht nur ein Gewinn für die Verbraucher:innen, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Durch die Förderung der Reparaturkultur können wir die Produktlebensdauer verlängern, Abfall reduzieren und Arbeitsplätze schaffen. Der TÜV-Verband setzt sich weiterhin für die Ausweitung des Rechts auf Reparatur auf weitere Produkte ein, um einen umfassenden Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.tuev-verband.de/studien/sustainability-studie-2023
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Maurice Shahd
Pressesprecher
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TÜV-Verband begrüßt Einigung zum Recht auf Reparatur
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