Suche
Close this search box.

Reparaturpflicht: TÜV-Verband unterstützt EU-Einigung

Pressemeldung:Reparaturpflicht: TÜV-Verband unterstützt EU-Einigung
Die EU hat sich darauf geeinigt, Verbraucher:innen das Recht auf Reparatur defekter Produkte einzuräumen. Damit sollen Hersteller von Handys, Kühlschränken und Staubsaugern dazu verpflichtet werden, ihre Produkte zu reparieren und nicht einfach wegzuwerfen. Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband, begrüßt diese Entscheidung als klaren Schritt gegen die Wegwerfgesellschaft. Sie betont, dass die Erleichterung der Reparatur nicht nur die Langlebigkeit von Produkten fördert und den Verbrauchern beim nachhaltigen Konsum hilft, sondern auch neue Arbeitsplätze schafft, Abfall vermeidet und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen reduziert. Um einen umfassenderen Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten, empfiehlt der TÜV-Verband, das Recht auf Reparatur auch auf weitere Produkte auszuweiten. Eine repräsentative Umfrage zeigt, dass eine breite Mehrheit der Verbraucher:innen dieses Vorhaben unterstützt. Die Einigung sieht vor, dass Verbraucher:innen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können und nicht allein auf deren Werkstätten angewiesen sind. Zudem können Prüfzeichen den Verbraucher:innen bei Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit helfen. Weitere Informationen zu diesem Thema können unter dem angegebenen Link gefunden werden.

Teilen:

Bremen (VBR). EU einigt sich auf Recht auf Reparatur: Verbraucher:innen sollen bald defekte Produkte leichter reparieren lassen können

Berlin, 02.02.2024 – Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, ein Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen einzuführen. Zukünftig müssen Hersteller bestimmter Produkte wie Handys, Kühlschränke und Staubsauger diese reparieren. Damit möchte Europa die Reparatur fördern und gegen die Wegwerfgesellschaft vorgehen, so Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte trägt nicht nur zur Langlebigkeit und nachhaltigem Konsum bei, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen.

Die Einführung des Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von Produkten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Handys ist ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der Produktlebensdauer. Zukünftig soll eine Reparatur innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren zum Standard gehören. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher:innen ein neues Gerät erhalten. Für bestimmte Geräte soll das Recht auf Reparatur auch nach Ablauf der Garantie weiterhin bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist. Der TÜV-Verband empfiehlt langfristig, das Recht auf Reparatur auf weitere Produkte auszudehnen, um einen umfassenderen Beitrag zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Aktuell sind noch einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.

Lesen Sie auch:  UKW-Aus in Bayern: VAUNET appelliert an Staatsregierung

Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens Ipsos im Auftrag des TÜV-Verbands unterstützt eine große Mehrheit der Verbraucher:innen das Vorhaben. Fast vier von fünf Befragten finden das “Recht auf Reparatur” sinnvoll. Allerdings sind nur wenige über die genauen Pläne informiert. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass Verbraucher:innen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie das Produkt beim Händler gekauft haben. Reparaturen sollten jedoch nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Dadurch wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. Der TÜV-Verband empfiehlt Verbraucher:innen, freie Werkstätten mit einer Zertifizierung von unabhängigen Stellen zu wählen, da diese ihre Qualität und Reparaturkompetenz nachweisen können.

Prüfzeichen, wie das “Ready to Repair”-Zeichen, können Verbraucher:innen ebenfalls bei nachhaltigen Kaufentscheidungen unterstützen. Produkte mit diesem Prüfzeichen erfüllen spezifische Anforderungen, wie den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Lesen Sie auch:  Paritätischer fordert: Reichtum muss mehr in soziale Verantwortung investieren!

Das Recht auf Reparatur ist nicht nur ein Gewinn für die Verbraucher:innen, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Durch die Förderung der Reparaturkultur können wir die Produktlebensdauer verlängern, Abfall reduzieren und Arbeitsplätze schaffen. Der TÜV-Verband setzt sich weiterhin für die Ausweitung des Rechts auf Reparatur auf weitere Produkte ein, um einen umfassenden Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.tuev-verband.de/studien/sustainability-studie-2023

Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, maurice.shahd@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
TÜV-Verband begrüßt Einigung zum Recht auf Reparatur

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

Digital Fairness Fitness Check: Bessere Durchsetzung statt neue Regeln!

Effektiver Verbraucherschutz: Weniger Regeln, mehr Umsetzung!

Inmitten einer wachsenden digitalen Landschaft betont der kürzlich veröffentlichte Digital Fairness Fitness Check der EU-Kommission die entscheidende Rolle von Verbraucherschutzregeln für das Vertrauen in den Onlinehandel. Der Bericht offenbart jedoch, dass bestehende Maßnahmen gegen manipulative Praktiken wie Dark Patterns und personalisierte Targetings bislang nur unzureichend umgesetzt werden. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) warnt davor, bei zukünftigen EU-Verbraucherschutzvorhaben das Wesentliche aus den Augen zu verlieren. Bevor neue Regelungen entwickelt werden, müsse Europa zunächst bestehende Gesetze effektiv anwenden und die regulatorische Komplexität senken, um das volle Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfen.

Lesen
ver.di-Medien-Info: Reform der Besoldungsstrukturen im Bund - ver.di und DGB äußern ...

ver.di und DGB kritisieren geplante Besoldungsreform des BMI

Die jüngste Reform der Besoldungsstrukturen im Bund ist ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Sowohl die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weisen die aktuellen Pläne des Bundesinnenministeriums entschieden zurück. In einem Gespräch mit dem Ministerium äußerten sie Bedenken, dass der vorliegende Entwurf eines angemessenen Besoldungsgesetzes lediglich eine oberflächliche Anpassung darstellt, die neue Ungerechtigkeiten schafft und verfassungsrechtlich fragwürdig sein könnte. Trotz finanzieller Herausforderungen pochen die Gewerkschaften auf ein transparentes und zukunftsweisendes Konzept. Die Diskussionen um das Vorhaben, das im Mai 2025 in Kraft treten könnte, versprechen spannungsreiche Debatten im kommenden Legislaturprozess.

Lesen