Berlin (ots) – Der aktuell vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) wird von der AOK-Gemeinschaft grundsätzlich begrüßt. Allerdings gibt es auch Kritik an einzelnen geplanten Regelungen.
Berlin (14.07.2023) – Der AOK-Bundesverband zeigt sich grundsätzlich positiv gestimmt über den aktuell vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Dennoch äußert die AOK-Gemeinschaft auch Kritik an einigen geplanten Regelungen.
Ein Schub für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
Laut der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hat das geplante Gesetz das Potenzial, die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege voranzutreiben. Besonders die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird als Meilenstein für die flächendeckende Einführung angesehen. Mit dem geplanten Opt-out-Verfahren in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren wird die Chance eröffnet, dass die ePA endlich auch in der breiten Bevölkerung ankommt. Der Ausbau der ePA zur zentralen Versichertenplattform und die Integration des E-Rezepts werden ebenfalls positiv bewertet.
Mehrwert für Patienten und Ärzte
Die Bündelung von Informationen wie dem digitalen Medikationsplan, der Patientenkurzakte und Labordatenbefunden in der elektronischen Patientenakte wird als sinnvoll erachtet und bietet einen echten Mehrwert für Patienten und Ärzte. Insbesondere sollten Notfalldaten nur noch in der Patientenakte gespeichert werden, da die elektronische Gesundheitskarte bisher kaum genutzt wurde. Die AOK fordert daher, komplett auf diesen Prozess zu verzichten.
Kritik am Scannen von Papierdokumenten
Als kritisch betrachtet die AOK den Plan, dass gesetzliche Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Versicherten. Die AOK vertritt die Ansicht, dass die Befüllung der ePA in der Verantwortung der Patienten und behandelnden Ärzte liegen sollte.
Richtige Schritte in die Zukunft, aber offene Fragen
Die Einrichtung eines Digitalbeirats zur Beratung der Gesellschaft für Telematik in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit wird als richtiger Schritt gewertet. Die geplante Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts und die Integration digitalisierter Versorgungsprozesse in die Disease-Management-Programme der gesetzlichen Krankenkassen werden grundsätzlich begrüßt. Es gibt jedoch noch offene Fragen, wie beispielsweise die Anwendung der Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auf die Digitalisierung dieser Programme.
Kritik an Flexibilisierung der Videosprechstunden
Die geplante Flexibilisierung der Videosprechstunden wird kritisch betrachtet, da sie Auswirkungen auf das bisherige Zulassungsverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung haben könnte. Insbesondere in strukturschwachen Regionen könnte die Versorgung vor Ort für nicht digital affine und vulnerable Versicherte verschlechtert werden.
Kostenpotenzial und Preisbildung bei Digitalen Gesundheitsanwendungen
Die AOK lehnt die Ausweitung des Leistungsanspruchs auf Digitale Gesundheitsanwendungen höherer Risikoklassen ab, da hier ein enormes Kostenpotenzial entsteht, ohne dass der Nutzen im Vergleich zur Standardtherapie klar belegt ist. Eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unter Einbindung des IQWiG wird gefordert. Auch die verbindliche Einführung von erfolgsabhängigen Preisbestandteilen für Digitale Gesundheitsanwendungen in Höhe von 20 Prozent wird abgelehnt.
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Dr. Kai Behrens
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