Bremen (VBR). Justizminister Buschmann plant eine Reform des Familienrechts, die auf aktuellen sozialen Phänomenen und Problemen basiert. Die Eckpunkte für eine Reform des Kindschaftsrechts sollen neue Familienformen, das Wechselmodell, partnerschaftliche Betreuung und häusliche Gewalt bei Betreuungsfragen berücksichtigen. Das Ziel ist es, die Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern auszubauen und das Kindschaftsrecht weniger streitanfällig zu machen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Eckpunkte grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass noch rechtliche und kommunikative Veränderungen notwendig sind, um beide Elternteile nach einer Trennung weiterhin den Kindern zu erhalten.
Ein grundlegender Strukturfehler besteht nach Ansicht des ISUV in der fehlenden Verbindung zwischen Unterhaltsrecht und Betreuungsrecht. Der Verband fordert eine Verbundlösung, bei der Unterhalt und Betreuung aufeinander abgestimmt werden. ISUV schlägt vor, den §1671 BGB zu ändern, sodass beide Elternteile nach einer Trennung gemeinsam für den Kindesunterhalt sorgen und Entscheidungen zur alltäglichen Betreuung von dem Elternteil getroffen werden können, bei dem das Kind gerade wohnt.
Die Reform soll Eltern dazu anregen, elterliche Sorge und Betreuung eigenverantwortlich zu gestalten. Vereinbarungen untereinander und mit Dritten über sorgerechtliche Befugnisse sollen dabei helfen. ISUV sieht darin keine Neuheiten, sondern betont die Bedeutung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Auch das symmetrische und asymmetrische Wechselmodell wird ins Gesetz aufgenommen, um Gerichte, Jugendämter und Eltern zur Förderung dieses Modells anzuhalten.
Die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Sorge- und Betreuungsverfahren wird als wichtig und richtig angesehen. Allerdings sollte auch berücksichtigt werden, dass Gewaltvorwürfe manchmal missbräuchlich vorgetragen werden, was nicht im Sinne des Kindeswohls ist, so der ISUV.
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Rechtsstellung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. ISUV fordert die gemeinsame Sorge aller Eltern für außerehelich geborene Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft. Die derzeitige Regelung, bei der nichtverheirateten Vätern nur ein “kleines” gemeinsames Sorgerecht bei gemeinsamem Wohnsitz mit der Mutter zugestanden wird, wird als unbefriedigend angesehen.
ISUV betont die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Reform des Kindschaftsrechts, bei der die Transformation von Paarfamilie zur Trennungsfamilie gelingt. Dabei sollten einvernehmliche Lösungen angestrebt werden, bevor das Familiengericht eingreift. ISUV fordert die Einführung einer Pflichtmediation zur Durchsetzung der gemeinsamen Betreuung und eine Stärkung des Vertrauens und des Selbstbewusstseins betroffener Eltern. Der im Grundgesetz verankerte Pflichtgedanke zur Pflege und Erziehung der Kinder sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) vertritt seit über 45 Jahren die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
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Reform Kindschaftsrecht: Eigenverantwortung der Eltern stärken – Verbundlösung …
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