Reform des Kindschaftsrechts: Neue Wege für moderne Familien
Justizminister Buschmann plant eine umfassende Reform des Familienrechts, die sich an aktuellen sozialen Phänomenen und Problemen orientiert. Im Fokus stehen dabei vor allem neue Familienformen, das sogenannte Wechselmodell, eine partnerschaftliche Betreuung sowie die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Betreuungsfragen. Ziel ist es, die Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern auszubauen und das Kindschaftsrecht insgesamt weniger streitanfällig zu machen.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt diese Eckpunkte grundsätzlich, weist aber auf notwendige weitere Entwicklungen hin. Ein grundlegender Strukturfehler besteht nach Ansicht des ISUV in der fehlenden Verbindung zwischen Unterhaltsrecht und Betreuungsrecht. Der Verband fordert eine Verbundlösung, bei der Unterhalt und Betreuung aufeinander abgestimmt werden. Deshalb schlägt der ISUV vor, den §1671 BGB zu ändern, sodass beide Elternteile nach einer Trennung gemeinsam für den Kindesunterhalt sorgen und Entscheidungen zur alltäglichen Betreuung von dem Elternteil getroffen werden können, bei dem das Kind gerade wohnt.
Die Reform will Eltern anregen, elterliche Sorge und Betreuung eigenverantwortlich zu gestalten. Vereinbarungen untereinander und mit Dritten über sorgerechtliche Befugnisse sollen dabei helfen. Dabei sieht der ISUV keine Neuheiten, sondern betont vielmehr die Bedeutung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung.
Auch das Wechselmodell wird ausdrücklich im Gesetz verankert. Das symmetrische und asymmetrische Wechselmodell wird ins Gesetz aufgenommen, um Gerichte, Jugendämter und Eltern zur Förderung dieses Modells anzuhalten. Zudem wird die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Sorge- und Betreuungsverfahren als wichtig und richtig angesehen. Allerdings sollte dabei auch beachtet werden, dass Gewaltvorwürfe manchmal missbräuchlich vorgetragen werden, was nicht im Sinne des Kindeswohls ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft die Rechtsstellung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Der ISUV fordert die gemeinsame Sorge aller Eltern für außerehelich geborene Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft, da die derzeitige Regelung, bei der nichtverheirateten Vätern nur ein "kleines" gemeinsames Sorgerecht bei gemeinsamem Wohnsitz mit der Mutter zugestanden wird, als unbefriedigend gilt.
Aus Sicht des ISUV ist eine ganzheitliche Reform des Kindschaftsrechts notwendig, bei der die Transformation von Paarfamilie zur Trennungsfamilie gelingt. Dabei sollten einvernehmliche Lösungen angestrebt werden, bevor das Familiengericht eingreift. Der Verband fordert zudem die Einführung einer Pflichtmediation zur Durchsetzung der gemeinsamen Betreuung und eine Stärkung des Vertrauens und des Selbstbewusstseins betroffener Eltern. Auch der im Grundgesetz verankerte Pflichtgedanke zur Pflege und Erziehung der Kinder soll in der Reform berücksichtigt werden.
Familienrecht im Wandel: Herausforderungen und Chancen für moderne Familien
Die angekündigte Reform im Familienrecht steht im Zentrum einer Debatte, die weit über juristische Details hinausgeht. Sie spiegelt die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre wider und unterstreicht den politischen Handlungsbedarf, um die Realität vieler Familien besser abzubilden und zu unterstützen. Insbesondere die Kopplung von Unterhalt und Betreuung ist für zahlreiche Familien ein entscheidender Praxisfaktor. In Familien, die sowohl symmetrische als auch asymmetrische Betreuungsmodelle leben, spielen Fragen der Aufteilung von Zeit und finanziellen Lasten eine besondere Rolle. Die Reform zielt darauf ab, diese unterschiedlichen Formen gerechter und klarer zu regeln.
Bedeutung für Eltern und Kinder
Für Eltern schafft die Reform die Grundlage, ihre Rechte und Pflichten in einem dynamischen Familienalltag besser zu koordinieren. Dabei rückt das Wechselmodell – die gleichwertige Betreuungszeit beider Elternteile – immer stärker in den Fokus, weil es das aktive Engagement von Vätern fördert und Müttern entspricht, die familiäre Verantwortung partnerschaftlich zu teilen. Wichtig ist, dass die neue Rechtslage auch das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Hierbei gewinnt das Thema häusliche Gewalt eine besondere Bedeutung: Der Schutz der Kinder muss in jedem Fall oberste Priorität haben, auch wenn dabei komplexe familienrechtliche Abwägungen nötig werden.
Die Einführung einer Pflichtmediation soll Streitigkeiten über Betreuung und Unterhalt konstruktiv lösen helfen. Dies bedeutet, dass Eltern frühzeitig angeleitet werden, gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die dem Wohl der Kinder dienen und langfristige Konflikte verhindern.
Gesellschaftliche und rechtliche Dimensionen
Die Reform reflektiert auch internationale Erfahrungen mit ähnlichen Modellen, die zeigen, dass die Trennung von Unterhalt und Betreuung sowie die Förderung geteilten Sorgerechts familienpolitische Maßnahmen erfordern, die weit über das Recht hinausgehen. Für Väter bietet das neue Rechtsbild Chancen zur aktiven Teilhabe, für Mütter können sich neue Balanceakte zwischen Beruf, Betreuung und Unterhalt ergeben. Damit wächst die Bedeutung von familienpolitischen Rahmenbedingungen, die flexible und vielfältige Lebensformen unterstützen.
Die größte Herausforderung dürfte sein,
- den Schutz von Kindern bei Konflikten um häusliche Gewalt sicherzustellen,
- die praktische Umsetzung der Pflichtmediation zu gewährleisten,
- die Balance zwischen Unterhalt und Betreuung flexibel, aber gerecht zu gestalten,
- sowie die gesellschaftliche Akzeptanz für neue Familienmodelle weiter zu fördern.
Insgesamt zeigt sich: Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um Familienrecht zukunftsfähig zu machen und den vielfältigen Bedürfnissen moderner Familien gerecht zu werden. Die kommende Gesetzgebungsdebatte wird entscheidend sein, wie gesellschaftliche Ansprüche und rechtliche Rahmenbedingungen zusammenfinden.
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Reform Kindschaftsrecht: Eigenverantwortung der Eltern stärken – Verbundlösung …
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